Drucksache 18 / 15 245 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Stettner (CDU) vom 30. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2018) zum Thema: Umbau Friedrich-Engels-Straße – 3. Bauabschnitt zwischen Nordendestraße und Wilhelmsruher Damm/Quickborner Straße ist auf unbekannt verschoben? und Antwort vom 15. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dirk Stettner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15245 vom 30. Mai 2018 über Umbau Friedrich-Engels-Straße - 3. Bauabschnitt zwischen Nordendestraße und Wilhelmsruher Damm/Quickborner Straße ist auf unbekannt verschoben? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Pankow von Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Das Bezirksamt antwortet wie folgt: Frage 1: Sind für den 3. Bauabschnitt des Umbaus der Friedrich-Engels-Straße Mittel in der bezirklichen Investitionsplanung enthalten und wenn ja, in welcher Höhe? Antwort zu 1: Der Neubau der Friedrich-Engels-Straße vom Knotenpunkt Wilhelmsruher Damm/ Quickborner Straße bis Pastor-Niemöller-Platz ist Teil der Investititionsplanung des Bezirks Pankow. Die erforderlichen Finanzmittel sind im Kapitel 3800 Titel 72516 bis zur Höhe von 8.810.000 € eingestellt. Bisher wurden bereits 3.997.000 € für die Herstellung des 1. und 2. Bauabschnitts verausgabt. Die restlichen Mittel in Höhe von 4.813.000 € stehen für den 3. Bauabschnitt von Nordendstraße bis Wilhelmsruher Damm/ Quickborner Straße zur Verfügung. Frage 2: Für wann sind diese Investitionen eingeplant? 2 Antwort zu 2: Über den Ausführungszeitraum der investiven Maßnahme kann gegenwärtig keine Angabe gemacht werden, da die Dauer des noch durchzuführenden Planfeststellungsverfahrens nicht eingeschätzt werden kann. Die Finanzmittel stehen in der bezirklichen Investitionsplanung 2017 bis 2021 zur Verfügung. Frage 3: Gibt es planungsrechtliche Hindernisse für die Ausführung des 3. Bauabschnitts und wenn ja, welche? Antwort zu 3: Der Straßenzug Friedrich-Engel-Straße/Wilhelmsruher Damm ist gemäß Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr (Planung 2025) Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes und dort als übergeordnete Straßenverbindung (Stufe II) klassifiziert. Gemäß § 22 Abs. 1 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) kann für die Änderung von Straßen II. Ordnung die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens angeordnet werden, wenn dies zur sachgerechten Bewältigung der mit der Planung aufgeworfenen Konflikte erforderlich ist. Besteht nach dem Berliner Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung für den Bau oder die Änderung einer Straße eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, ist gemäß § 22 Abs. 2 BerlStrG ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Demzufolge muss vor dem Umbau der Friedrich-Engels-Straße die Planfeststellung erfolgen. Frage 4: Sind Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der aktuellen Verkehrssituation für die Anwohner geplant und wenn ja, wann dürfen die durch starke Erschütterungen und massiven Lärm stark in Mitleidenschaft gezogenen Anwohner damit rechnen, dass diese umgesetzt sind? Antwort zu 4: Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der aktuellen Verkehrssituation sind nicht geplant. Frage 5: Wann ist mit der Ausführung der Arbeiten zu rechnen? Antwort zu 5: Maßnahmen im Rahmen der Straßenunterhaltung sind nicht geplant und über den Zeitpunkt der Ausführung des Umbaus der Straße können gegenwärtig keine Angaben gemacht werden. Siehe auch Antwort zu 2. Frage 6: Sind die Kapazitäten des Bezirks für die Ausschreibung und Vergabe ausreichend? 3 Antwort zu 6: Für die Ausschreibung und Vergabe der Maßnahmen in der bezirklichen Investitionsplanung sind im Bezirk ausreichend Kapazitäten vorhanden. Berlin, den 15.06.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz