Drucksache 18 / 15 249 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina Jarasch (GRÜNE) vom 06. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2018) zum Thema: Bearbeitungsstand der bezirklichen Infrastrukturkonzepte (SIKO) und Verzahnung mit der Infrastrukturbedarfsplanung der neuen MUF-Standorte und Antwort vom 20. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Bettina Jarasch (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15249 vom 06.06.2018 über Bearbeitungsstand der bezirklichen Infratsrukturkonzepte (SIKo) und Verzahnung mit der Infrastrukturplanung der neuen MUF-Standorte Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirke um Zuarbeit zu den Fragen 1, 2, 3 und 4 gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Die eingegangenen Zuarbeiten werden nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung jeweils wörtlich wiedergegeben. Frage 1: Mit der Erarbeitung von bezirklichen Infrastrukturkonzepten (SIKo) unter Federführung der jeweiligen Stadtplanungsämter will das Land Berlin die Bezirke beim Ausbau der sozialen Infrastruktur unterstützen. Die Errichtung weiterer Standorte für modulare Flüchtlingsunterkünfte (MUF) verstärkt den Bedarf nach einem entsprechenden Ausbau der bezirklichen Infrastruktur. Beide Prozesse müssen miteinander verzahnt werden. Welche Bearbeitungs-/Beschlussstände haben die Erarbeitungen der bezirklichen Infrastrukturkonzepte (SIKo)? (Bitte Aufschlüsseln nach: Bezirk, Zeitpunkt Beschluss oder Bearbeitungsstand und Zeitpunkt der zu erwartenden Beschlussfassung) Antwort zu 1: Die Bezirke haben hierzu jeweils folgende Angaben übermittelt: 2 Bezirk BA- Beschluss zum SIKo liegt vor vom BA-Beschluss zum SIKo liegt noch nicht vor Nr. Name Aktueller Bearbeitungsstand Voraussichtlicher Termin für BA- Beschluss 01 Mitte 19.09.2017 02 Friedrichshain- Kreuzberg 26.09.2017* 03 Pankow 22.05.2018 Kenntnisnahme 04 Charlottenburg- Wilmersdorf Überarbeitung nach Auswertung Stellungnahmeverfahren Senat offen 05 Spandau 19.12.2017 06 Steglitz-Zehlendorf 15.05.2018 07 Tempelhof- Schöneberg Endabstimmung nach der Sommerpause 08 Neukölln 27.02.2018 09 Treptow-Köpenick Fertig gestellt; Vorbereitung BA- Beschluss um die Sommerpause 10 Marzahn-Hellersdorf 27.03.2018 11 Lichtenberg Auswertung Stellungnahmeverfahren Senat / Überarbeitung in 2018 12 Reinickendorf 15.05.2018 * Eintrag entsprechend Kenntnisstand SenStadtWohn Frage 2: Was sind – bei den bereits beschlossenen SIKos – die Ergebnisse der Bestandsanalysen und Bedarfsprognosen für öffentliche Einrichtungen der sozialen und wohnumfeldbezogenen Infrastruktur, sowie geplanter MUF-Standorte? Wie kann bei bereits beschlossenen SIKos sichergestellt werden, dass künftige MUF-Standorte in die Bedarfsprognosen einbezogen werden? Antwort zu 2: Zur Beantwortung werden im Folgenden die hierzu übermittelten Zuarbeiten der Bezirke aufgeführt. Zuarbeit des Bezirksamtes (BA) Mitte: Die zum Zeitpunkt der SIKo Erarbeitung bekannten MUF Standorte wurden in der Bedarfsprognose berücksichtigt. Bei einer Fortschreibung/ Aktualisierung des SIKo werden MUF Standorte selbstverständlich in die Bedarfsprognosen einbezogen. Zuarbeit des BA Pankow: Die Gesamtjugendhilfeplanung der Senatsverwaltung für Bildung hat eine Schätzung bis 2020 vorgenommen, deren Zahlen für den Bezirk Pankow in die Kerndatenraster Kita und Jugendfreizeit eingeflossen sind. Für die Altersgruppe 0- bis unter 7-jährige wird von insgesamt 1.101 Kindern ausgegangen. Bei der Gruppe der 6- bis unter 25-jährige beträgt die Zahl der Kinder und Jugendlichen insgesamt 4.176. Um Aussagen für die einzelnen Bezirksregionen im Jahr 2020 zu treffen, wurde von der bisherigen prozentualen 3 Verteilung der Flüchtlingskinder auf die einzelnen Bezirksregionen ausgegangen und in das Kerndatenraster aufgenommen. Zuarbeit des BA Charlottenburg-Wilmersdorf: Der geplante MUF-Standort in der Quedlinburgerstraße sowie ggf. weitere MUF- Standorte werden bei der Aktualisierung des SIKo in der Bedarfsprognose berücksichtigt. Zuarbeit des BA Spandau: Die bestehenden und prognostizierten Flüchtlingszahlen wurden in die Bevölkerungsprognose mit aufgenommen und somit bei allen Berechnungen berücksichtigt. Damit sind automatisch die bestehenden und geplanten MUF-Standorte, soweit sie zum Zeitpunkt der Bearbeitung bekannt waren, in die Ermittlungen integriert. Der Ergebnisse der Bestandsanalysen und Bedarfsprognosen sind im SIKo dargestellt. Dieses kann im Internet auf der Seite des FB Stadtplanung des Bezirks Spandau eingesehen werden unter: https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-undverwaltung /aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/artikel.239338.php Das SIKo wurde zwar 2017 beschlossen, es wird aber mit der jährlich vorliegenden neuen Bevölkerungsprognose fortgeschrieben werden. Auch hier gilt, dass die Flüchtlingszahlen integriert sein werden. Zuarbeit des BA Steglitz-Zehlendorf: In den SIKo-Analysen sind die bis zum Stichtag 31.12.2019 voraussichtlich in Betrieb gehenden MUF-Standorte enthalten. Die im SIKo-Bericht nachzulesenden Ergebnisse sind auf die jeweilige Bezirksregion bezogen und nicht auf einzelne Standorte von MUF. Zuarbeit des BA Tempelhof-Schöneberg: Das SIKo Tempelhof-Schöneberg ist noch nicht beschlossen. Im Ergebnis der Bestandsanalysen und Bedarfsprognosen zeigt sich in fast allen Bereichen eine Unterversorgung. Die kleinräumige Verteilung von Geflüchteten wurde über eine von SenStadtWohn vorgegebene Berechnungs-methode mit Datenstand vom Juni 2016 berücksichtigt. Aufgrund der dynamischen Bevölkerungs-entwicklung im Bezirk wird eine zeitnahe Fortschreibung des SIKos für erforderlich gehalten. Zukünftige bzw. seitdem geplante MUF-Standorte werden in diese Fortschreibung einfließen. Zuarbeit des BA Neukölln: Die Antwort zur ersten Teilfrage kann den Unterlagen des SIKo Neukölln unter der Internetadresse https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-undverwaltung /aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/weitere-staedtebaulicheplanungen /artikel.285050.php entnommen werden. Das SIKo Neukölln trifft Aussagen zur zusätzlich benötigten Infrastruktur durch Flüchtlingsunterkünfte in den jeweiligen Bezirksregionen. Dies betrifft jedoch die geplanten Unterkünfte zum Zeitpunkt der Erarbeitung des SIKo (Stand 23.05.2016 /ergänzende Einschätzung zum Stand 12.07.2017). Veränderte Bedarfe durch künftige MUF-Standorte könnten über Fortschreibungen des SIKo abgebildet werden. Fortschreibungen, die einen Turnus von 1-2 Jahren unterschreiten, sind nach Ansicht des Bezirksamtes Neukölln jedoch nicht praktikabel; darüber hinaus fehlen noch einheitliche Vorgaben zur Fortschreibung seitens der koordinierenden Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Außerdem stehen 4 auf Seiten des Bezirks Neukölln aktuell keine Gelder und Personalressourcen zur Fortschreibung zur Verfügung. Zuarbeit des BA Treptow-Köpenick: Keine Antwort, da SIKo noch nicht beschlossen. Zuarbeit des BA Marzahn-Hellersdorf: Hinsichtlich eines zusätzlichen Bedarfes an sozialer Infrastruktur, der aus den neuen MUF-Standorten resultiert, sind entsprechende Überprüfungen der Bedarfe notwendig. Es ist darauf hinzuweisen, dass dies gegenwärtig in Marzahn-Hellersdorf nur zwei Standorte betrifft, die im SIKo jedoch bereits grundsätzlich als Wohnbaufläche in die Ermittlung sozialer Infrastrukturbedarfe eingeflossen sind. Es ist nunmehr der über das Wohnen hinaus gehende Bedarf durch die Flüchtlingsunterkünfte zu ermitteln und wurde in den Vorabstimmungen zwischen dem Senat und dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf vereinbart. Zuarbeit des BA Lichtenberg: Der Bezirk hat das SIKo 2016 noch nicht beschlossen. MUF-Standorte werden einerseits im WoFIS erfasst und fließen so in die kleinräumig verteilte Bevölkerungsprognose ein, aber auch im SIKo gibt es dazu ein eigenes Kapitel. Zudem werden die Flüchtlingszahlen sowohl im bezirklichen KEP (Kitaentwicklungsplan) als auch im SEP (Schulentwicklungsplan) berücksichtigt und finden somit Eingang in die Bedarfsprognose. Zuarbeit des BA Reinickendorf: Im Rahmen einer schriftlichen Anfrage können nicht alle Ergebnisse der Bestandsanalysen und Bedarfsprognosen für die öffentlichen Einrichtungen der sozialen und wohnumfeldbezogenen Infrastruktur wiedergegeben werden. Es wird in Kürze die Möglichkeit bestehen, das SIKo Reinickendorf im Internet abzurufen. In dem SIKo wurde für die Einrichtung der MUFs ein Senatsbeschluss abgestellt. In diesem Senatsbeschluss wird die zu erwartende Nachfrage an Unterkünften für Geflüchtete bis 2019 dem dann zur Verfügung stehenden Angebot gegenüber gestellt. Die Senatsverwaltung hat daraus eine Vorgehensweise entwickelt, wie im Rahmen der SIKo-Erstellung die Zahl der Geflüchteten kleinräumig verteilt werden können. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG) geht davon aus, dass bis 2019 63.000 Plätze für Geflüchtete angeboten werden können. Basierend auf den von SenGPG zur Verfügung gestellten Listen konnte die Ist-Kapazität in den derzeitigen Unterkünften für Geflüchtete und die zukünftige Kapazität an den geplanten Standorten für den Bezirk Reinickendorf ermittelt werden. Somit ist festzustellen, dass sichergestellt ist, dass künftige MUF-Standorte in die Bedarfsprognosen des SIKos mit einbezogen worden sind. Frage 3: Welche Bezirke planen weitere sektorale Konzepte (wie z.B. für Wohnen, Zentren und Einzelhandel) und wie sind hier die jeweiligen Bearbeitungs-/ Beschlussstände. Inwieweit werden auch für diese Konzepte die geplanten MUF-Standorte einbezogen? Antwort zu 3: Zur Beantwortung werden im Folgenden die hierzu übermittelten Zuarbeiten der Bezirke aufgeführt. 5 Zuarbeit des BA Mitte: Die Aktualisierung von sektoralen Fachplänen z.B. Einzelhandelskonzept, Wohnbaupotentialstudie (2014), Fachplan Grün und Freifläche ist in 2018 bzw. 2019 geplant. Für den Fachplan Einzelhandel ist eine detaillierte Betrachtung der MUF-Standorte nicht erforderlich . Bei anderen sektoralen Fachplänen werden diese Standorte als Wohnstandorte mit einer Anzahl von Bewohnern (wenn bekannt genaue Anzahl) wie andere Grundstücke auch betrachtet. Es ist nicht bekannt, dass es bei der Erarbeitung von sektoralen Fachplänen eine Unterscheidung zwischen den Wohnformen gibt. Zuarbeit des BA Pankow: 2016 hat der Bezirk Pankow folgende Konzepte beschlossen: Wohnbaukonzept für den Bezirk Pankow (Bezirksamtsbeschluss zur Kenntnisnahme vom 21. Juni 2016, BA- Nr. VII-1590, BVV- Kenntnisnahme Drs. Nr. – VII 1188 vom 13. Juli 2016). Zentrenkonzept für den Bezirk Pankow vom 1. Juni 2016 (BVV- Drs.-Nr VII-1168) auf Grundlage des Bezirksamtsbeschlusses vom 24. Mai 2016 (BA-Vorlage Nr. 1586/2016), Amtsblatt für Berlin Nr. 24 vom 17.06.16, S. 1321. Hierbei wurden die Flüchtlingszahlen nicht berücksichtigt, da noch keine bezirksbezogenen Datengrundlagen vorlagen. Aktuell sind in der Bearbeitung der Rahmenplan Heinersdorf und der Rahmenplan Buch-Süd. Der Rahmenplan Heinersdorf basiert auf aktuellen Daten des Infrastrukturkonzeptes. Inhaltlich stehen aber städtebauliche und verkehrliche Problemstellungen im Fokus, so dass auf Flüchtlingsunterkünfte nicht eingegangen wird. Der Rahmenplan Buch-Süd berücksichtigt die Flüchtlingsunterkünfte, da im Geltungsbereich mehrere Standorte vorhanden sind. Hier ist ein Bildungs- und Integrationszentrum geplant, dass zurzeit konkretisiert wird. Dieses Bildungs- und Integrationszentrum ist Ergebnis des ISEK Buch (Integriertes Stadtentwicklungskonzept), das im Rahmen des Stadtumbau-Ost-Programms realisiert wird. Es gibt noch weitere abgeschlossene und in Bearbeitung befindliche Konzepte, die in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit, nicht alle auf die Verzahnung mit MUF- Standorten geprüft werden konnten. Zuarbeit des BA Charlottenburg-Wilmersdorf: Zum jetzigem Zeitpunkt sind keine sektoralen Konzepte in Planung. Zuarbeit des BA Spandau: Weitere sektorale Konzepte sind nicht geplant. Die Wohnbaupotentialstudie wurde bereits 2013 abgeschlossen. Zu dieser Zeit lagen noch keine MUF-Standorte vor. Das Zentrenund Einzelhandelskonzept befindet sich kurz vor der Beschlussfassung. Die hier verwendete Bevölkerungsprognose ist identisch mit der des SIKo. Folglich sind die Flüchtlingszahlen integriert. Zuarbeit des BA Steglitz-Zehlendorf: Die sektoralen Konzepte werden ja nach Bedarf und Personalkapazität aktualisiert. Die Wohnungsbaupotenzialstudie ist von 2014, das Zentrenkonzept von 2011. Die geplanten MUF-Standorte sind im Wohnbauflächen-Informationssystem (WoFIS) enthalten und werden somit bei allen infrastrukturellen Planungen, die auf Einwohner- bzw. Wohnungszahlen basieren, berücksichtigt. Zuarbeit des BA Tempelhof-Schöneberg: Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes des Bezirkes Tempelhof- Schöneberg wurde am 13.12.2017 durch die BVV beschlossen. Der aktualisierte 6 Wohnungsmarktbericht befindet sich in der Endabstimmung und soll kurzfristig durch das Bezirksamt beschlossen werden. Seitens der SenStadtWohn besteht darüber hinaus der Wunsch, den in Erarbeitung befindlichen StEP Wirtschaft durch bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte zu untersetzen. Die Notwendigkeit für ein solches Konzept – wie auch für ein bezirksweites Wohnungsbaukonzept oder Grün- und Freiraumkonzept - wird auch im Bezirk gesehen. Ob und wann bezirksweite sektorale Konzepte u.a. zu den Themen Wohnen, Wirtschaft, öffentliche Daseinsvorsorge (SIKo-Fortschreibung) und Grün- und Freiflächen idealerweise parallel erarbeitet werden, hängt von den zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen ab. Feststehende MUF-Standorte werden dann entsprechend berücksichtigt. Zuarbeit des BA Neukölln: Sektorale Konzepte (Wohnen, Zentren und Einzelhandel) sind vorhanden. Das bezirkliche Einzelhandels- und Zentrenkonzept wurde zuletzt mit BA-Beschluss vom 10.05.2016 fortgeschrieben, ein Schulentwicklungsplan 2015 - 2019 mit BA-Beschluss vom 17.02.2015. Die bezirkliche Wohnbauflächenpotenzialstudie (Stand 13.04.2013) ist inhaltlich in das durch Bezirk und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen fortzuschreibende Wohnbauflächeninformationssystem eingeflossen und wird nicht eigenständig fortgeschrieben. Weitere sektorale Konzepte sind nicht vorgesehen. Grundsätzlich wurden Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge, die zum Redaktionsschluss der Konzepte bekannt und gesichert waren, bei der Erarbeitung berücksichtigt, sofern sie eine inhaltliche Relevanz für die jeweiligen Konzepte hatten. Zuarbeit des BA Treptow-Köpenick: Die MUF-Standorte werden, soweit möglich, in die Überlegungen ein bezogen. Sie werden bei der Bedarfsberechnung zu sozialer Infrastruktur z.B. im Zusammenhang mit der Schulund Kitaentwicklungsplanung berücksichtigt. Die konkreten Planungen zu den MUF- Standorten obliegen dem Senat. Zuarbeit des BA Marzahn-Hellersdorf: In Marzahn-Hellersdorf sind keine weiteren sektoralen Planungen vorgesehen. Zuarbeit des BA Lichtenberg: Zentren- und Einzelhandelskonzept (Stapl): 2016 beschlossen Schulentwicklungsplanung SEP (SchulSport): befindet sich in der Neuaufstellung, Abschluss voraussichtlich im Sommer 2018; MUF-Plätze werden im Jährlichen Monitoring von SenBJF berücksichtigt und fließen so in den bezirklichen SEP ein. Kindertagesstättenentwicklungsplan (Jug): derzeit jährliches Monitoring, nächster Beschluss vorauss. im Sommer/Herbst 2018 Kulturentwicklungsplan (WeiKu): befindet sich in der Neuaufstellung Landschaftsrahmenplan (UmNat): beschlossen, Stand: 05.06.2014 Sektorale BEP Wohnen (Stapl): 2016 Trägerbeteiligung Zuarbeit des BA Reinickendorf: Der Bezirk Reinickendorf erarbeitet derzeit ein Einzelhandelskonzept. In diesem Konzept werden die geplanten MUF-Standorte nicht mit einbezogen. 7 Frage 4: Welche Bearbeitungs-/Beschlussstände haben – aufbauend auf den bezirklichen SIKos und weiteren sektoralen Konzepten – die Erarbeitungen der bezirklichen Bereichsentwicklungsplanungen, bzw. welche Bezirke beabsichtigen, ihre Bereichsentwicklungsplanungen diesbezüglich zu überarbeiten? Welche Bezirke planen dies nicht und aus welchen Gründen? Antwort zu 4: Zur Beantwortung werden im Folgenden die hierzu übermittelten Zuarbeiten der Bezirke aufgeführt. Zuarbeit des BA Mitte: Der Bezirk Mitte beabsichtigt Ende 2019 die BEP von 2004 fortzuschreiben. Inhaltliche Grundlage dafür bilden die, dann sich in der Endabstimmung befindlichen Stadtentwicklungspläne (StEP Wirtschaft, StEP Zentren 2030 etc.). Zuarbeit des BA Pankow: Eine aktuelle Bereichsentwicklungsplanung gibt es nicht. Zuarbeit des BA Charlottenburg-Wilmersdorf: Für die Bereichsentwicklungsplanung liegt der Entwurf des Nutzungskonzepts mit Stand August 2013 vor. Wann eine Aktualisierung des Nutzungskonzepts erfolgen kann, ist derzeit nicht absehbar. Zuarbeit des BA Spandau: Der Bezirk Spandau besitzt keine Bereichsentwicklungsplanung und beabsichtigt auch nicht die Aufstellung einer solchen. Spandau verfolgt vielmehr die Erarbeitung von Bezirksregionenprofilen Teil 2 als integriertes und ressortübergreifendes Handlungskonzept zur Umsetzung der Sozialraumorientierung. Zuarbeit des BA Steglitz-Zehlendorf: Steglitz-Zehlendorf beschränkt sich derzeit auf sektorale Konzepte, die je nach Bedarf und Personalkapazität aktualisiert werden. Zuarbeit des BA Tempelhof-Schöneberg: Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg wurden Bereichsentwicklungsplanungen für alle Ortsteile / Bezirksregionen erarbeitet und von Bezirksamt und BVV beschlossen: Schöneberg-Ost: beschlossen 11.03.1997 Tempelhof 2 und 3: beschlossen 22.03.1999 Tempelhof 1: beschlossen 24.01.2000 Schöneberg-Nord beschlossen 24.5.2005. Außerdem wurde für die Ortsteile Tempelhof, Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade der BEP-Teilplan Grün- und Freiflächen in 2010 erarbeitet, jedoch nicht beschlossen. Es besteht dringender Fortschreibungsbedarf für die BEPs auf Grundlage der o.g. sektoralen Konzepte. Wegen der umfänglichsten Veränderung soll zunächst die BEP für die Bezirksregion Tempelhof fortgeschrieben werden. Eine wesentliche Grundlage für die Fortschreibung bildet das von der OE SPK erarbeitete Bezirksregionenprofil Teil 2. Über die zeitliche Perspektive der BEP-Fortschreibungen können noch keine Aussagen getroffen werden. Das SIKo soll als BEP-Teilplan beschlossen werden. 8 Zuarbeit des BA Neukölln: Der Bezirk Neukölln verfügt über keine aktuelle Bereichsentwicklungsplanung und sieht auf Grund fehlender personeller Ressourcen und der aktuellen inhaltlichen Schwerpunktsetzung im Fachbereich Stadtplanung auch keine Erarbeitung einer Bereichsentwicklungsplanung vor. Zuarbeit des BA Treptow-Köpenick: Das SIKo ist die Grundlage für die Aktualisierung der bezirklichen Bereichsentwicklungsplanung . Das SIKo wird in Treptow-Köpenick als Teilplan der BEP beschlossen. Das Zentren- und Einzelhandelskonzept wurde 2016 als Teilplan zur BEP beschlossen ebenso die Uferkonzeption zur stadträumlichen Entwicklung der Uferlagen in Treptow-Köpenick. Zuarbeit des BA Marzahn-Hellersdorf: Es kann davon ausgegangen werden, dass die zwei hinzutretenden MUF-Standorte keinen grundsätzlichen Überarbeitungsbedarf des SIKos als sektorale Bereichsentwicklungsplanung in Marzahn-Hellersdorf auslösen. Im Jahr 2016 wurde ein bestätigter Schulentwicklungsplan (SEP) erstellt. Zuarbeit des BA Lichtenberg: Für die 5 Prognoseräume liegen im Bezirk Lichtenberg von 2004 bis 2010 beschlossene Bereichsentwicklungsplanungen (BEP) vor, für die ein erheblicher Überarbeitungsbedarf besteht. Sofern die erforderlichen Ressourcen und Personalkapazitäten zur Verfügung stehen, ist die Fortschreibung der BEP geplant. Zuarbeit des BA Reinickendorf: Der Bezirk Reinickendorf hat keine abgestimmte Bereichsentwicklungsplanung und beabsichtigt auch nicht, aufgrund der nicht vorhandenen Ressourcen, kurzfristig entsprechende Bereichsentwicklungsplanungen zu beginnen. Frage 5: Wann ist nach aktueller Aktenlage mit dem Beginn der Erarbeitung des Stadtentwicklungsplans (StEP) Soziale Infrastruktur zu rechnen und wann könnten erste Ergebnisse vorliegen? Antwort zu 5: Zur Konkretisierung eines Stadtentwicklungsplans (StEP) Soziale Infrastruktur hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) eine inhaltliche Klärung mit den für Infrastruktur zuständigen Senatsverwaltungen vorgenommen. Hierbei wurden die Erfahrungen aus dem gegenwärtigen Erstellungsprozess der bezirklichen Soziale Infrastruktur-Konzepte (SIKo) besonders gewürdigt. Im Ergebnis wird SenStadtWohn statt eines Stadtentwicklungsplans Soziale Infrastruktur eine „Strategie zur integrierten Infrastrukturplanung für Bildung, Jugend, Kultur, Grün und Sport – Leilinien, Planungsgrundlagen und Planungsverfahren“ im Sinne eines Dachkonzeptes erstellen. Die Erarbeitung wird in Zusammenarbeit mit den für Infrastruktur zuständigen Senatsverwaltungen und unter Beteiligung der Bezirke erfolgen. 9 Die Bearbeitung wird nach Vorliegen der Soziale Infrastruktur-Konzepte (SIKo) aller Bezirke in der zweiten Jahreshälfte 2018 beginnen. Erste Ergebnisse sind danach voraussichtlich für Ende 2019 zu erwarten. Berlin, den 20.06.2018 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen