Drucksache 18 / 15 255 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 07. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juni 2018) zum Thema: Bauten am Reichstag genehmigt? und Antwort vom 22. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15255 vom 07. Juni 2018 über Bauten am Reichstag genehmigt? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1. Ist es zutreffend, dass für die als Zugangskontrolle zum Reichstagsgebäude genutzten Gebäude/Bauten auf Flächen westlich des Reichstagsgebäudes, die im Bebauungsplan II-200d als öffentliche Parkanlage ausgewiesen sind, noch keine Baugenehmigungen, Ausnahmegenehmigungen oder Sondernutzungserlaubnisse vorliegen? Frage 2. Falls 1. ja, seit wann besteht ein nicht genehmigter Status und welche förmlichen Verfahren oder Verhandlungen zwischen dem Land Berlin und dem Deutschen Bundestag laufen gegenwärtig, diesen Zustand zu beenden? Antwort zu 1 und 2: Das ist nicht zutreffend. Für den povisorischen Zentralen Eingangsbereich zur Durchführung der Sicherheitskontrollen für die Besucherinnen und Besucher des Deutschen Bundestages sind die Baugenehmigung Nr. 2018/42 vom 19.04.2018 und die hierfür erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans II-200d mit Bescheid Nr. 2018/43 vom 19.04.2018 erteilt worden. Eine Ausnahmegenehmigung nach dem Grünanlagengesetz wurde durch das Straßenund Grünflächenamt nach Aufstellung der Container erteilt. 2 Frage 3. Wie bewertet der Senat die Aussichten, einerseits Sicherheitsinteressen und andererseits die Ansprüche an die Nutzung des öffentlichen Raumes, an diesem historischen Ort in Einklang zu bringen? Frage 4. Zieht der Senat im Falle fruchtloser Bemühungen gegenüber dem Deutschen Bundestag in Betracht, einen Rückbau von Bauten zu veranlassen? Frage 5. Falls 4. nein, welche anderen Handlungsmöglichkeiten sieht der Senat? Antwort zu 3, 4 und 5: Das Parlaments- und Regierungsviertel ist weitgehend ein offen zugänglicher Stadtraum, in dem die Öffentlichkeit ungehindert agieren kann. Lediglich um den Reichstag als Sitz des Deutschen Bundestages gibt es Absperrungen. Hier überwiegen die Sicherheitsanforderungen, die der Allgemeinheit zu Gute kommen und nur im geringfügigen Umfang die Nutzung des öffentlichen Raumes einschränken. Frage 6. Ist es zutreffend, dass Flächen östlich des Reichstagsgebäudes, welche im Bebauungsplan II-200 als verkehrsberuhigte Platzfläche ausgewiesen sind, seit Jahren als Parkplatz genutzt werden, ohne dass dies planungsrechtlich zulässig ist? Frage 7. Wenn 6. ja, auf Grund welcher Genehmigung oder Sondernutzungserlaubnis dürfen die Flächen als Parkplatz genutzt werden und wer nutzt die Flächen? Antwort zu 6 und 7: Auch wenn die ursprüngliche Intention eine öffentliche Platznutzung vorsah, ist die Nutzung des Platzes unter den verschiedenen Gesichtspunkten eines Parlamentsbetriebes vertretbar. Dazu nimmt auch der Bebauungsplan I-200 eindeutig Stellung (Zitat aus der Begründung S.20): „Der Raum östlich des Reichstagsgebäudes ist als großzügige verkehrsberuhigte Fläche vorgesehen. Die Gliederung und Gestaltung der Fläche ist - wie bei allen öffentlichen Straßen- und Platzräumen - nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens, sondern wird zu gegebener Zeit im Zusammenhang mit der Neubebauung für den Deutschen Bundestag zu entscheiden sein. Dabei werden insbesondere die funktionalen und repräsentativen Anforderungen des Bundestages und die Sicherung eines großzügigen Zugangs zur Spree zu berücksichtigen sein.“ Die derzeitige Nutzung steht dem nicht entgegen. Zusätzlich ist der Bereich des Ebertplatzes aus Sicherheitsgründen abgesperrt, was unabhängig planungsrechtlicher sowie stadtplanerischer Überlegungen erfolgt. Frage 8. Wie wird die Nutzung des Berliner Mauerweges als fuß- und fahrradtouristisches Highlight im Umfeld des Reichstages durch die bestehenden Absperrungen, Bauten und Parkplätze beeinträchtigt? Antwort zu 8: Der Ebertplatz zwischen Reichstag und dem Haus der Parlamentarischen Gesellschaft bzw. Jakob-Kaiser-Haus ist wie in Antwort zu 6 beschrieben abgesperrt. Frage 9. Welche Bebauungsplanverfahren sind beim Senat im Geschäftsgang, die zu genereller Planungssicherheit im Umfeld des Reichstagsgebäudes führen werden? 3 Antwort zu 9: Im Umfeld des Reichstagsgebäudes wird zurzeit ein Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung 1-94 für das Besucher- und Informationszentrum (BIZ) des Deutschen Bundestages durchgeführt. Frage 10. Welche anderen, nicht genehmigten, Nutzungen durch den Deutschen Bundestag im Bereich des Parlaments- und Regierungsviertels sind dem Senat bekannt? Antwort zu 10: Im Sinn der Frage 10 gibt es keine weiteren Informationen und Erkenntnisse. Berlin, den 22.06.2018 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen