Drucksache 18 / 15 258 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 06. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juni 2018) zum Thema: Wie geht es weiter mit der Brunnengalerie Rudower Blumenviertel? und Antwort vom 19. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15258 vom 6. Juni 2018 über Wie geht es weiter mit der Brunnengalerie Rudower Blumenviertel? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche vertragliche Grundlage bzw. Vereinbarung besteht zwischen dem Land Berlin und den BWB über die Fortführung der Brunnengalerie im Blumenviertel? Antwort zu 1: Am 18.12.2015 ist zwischen den Berliner Wasserbetrieben (BWB) und der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ein Vertrag über die Betreuung der Grundwasserregulierungsanlage Glockenblumenweg in Berlin Rudow geschlossen worden. Ziel dieses Vertrags ist es, den Grundwasserstand maximal auf die Ordinate 32,26 m NHN zu senken. Frage 2: Gegebenenfalls, welche Maßnahmen sind in einer solchen Vereinbarung zum Erhalt der Brunnengalerie getroffen worden bzw. beabsichtigt umzusetzen? Antwort zu 2: In dem Vertrag ist geregelt, dass die BWB die Instandhaltung, den Betrieb und die Überwachung der technischen und elektrischen Anlagen der 2 Grundwasserregulierungsanlage (Bau-, Maschinen-, Elektro- und Automatisierungstechnik sowie Datenfernübertragung) einschließlich Außenanlagen übernehmen. Die nicht zur Instandhaltung, dem Betrieb und der Überwachung zählenden Ersatzinvestitionen/ Erneuerungsinvestitionen sowie größere planbare Reparaturen/ Instandsetzungen für die Grundwasserregulierung (GWR) werden nach Erfordernis im Rahmen von Einzelaufträgen durchgeführt. Frage 3: Welche Pflichten ergeben sich aus einer solchen Vereinbarung bzw. einem solchen Vertrag für die BWB und für den Senat bzw. das Land Berlin? Antwort zu 3: Die Pflichten ergeben sich aus der wasserbehördlichen Erlaubnis der Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Für den Betrieb der Anlage sind die allgemeinen und besonderen Auflagen der wasserbehördlichen Erlaubnis einzuhalten. Frage 4: Wie lange wird die Brunnengalerie nach voraussichtlicher Planung oder vertraglicher Bindung des Senats fortgeführt? Antwort zu 4: Der Vertrag zwischen den BWB und der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist am 01.01.2016 in Kraft getreten und auf unbestimmte Zeit abgeschlossen worden. Der Vertrag kann von jeder Partei zum Ende des Kalenderjahres mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden. Voraussichtlich wird der Betrieb bis zum 31.12.2021, dem Ablauf der verlängerten wasserbehördlichen Erlaubnis, erfolgen. Frage 5: Auf welchen Zeitraum ist die Erlaubnis für den Betrieb der Brunnenanlage angelegt? Antwort zu 5: Die wasserbehördliche Erlaubnis zum Betrieb der Brunnengalerie zur Grundwassernivellierung wurde erstmals am 06.09.1996 erteilt. Mit einem ersten Nachtrag wurde die Erlaubnis bis zum 31.12.2017 verlängert. Der nunmehr gültige 2. Nachtrag beinhaltet eine Betriebsverlängerung bis zum 31.12.2021. Frage 6: Welche Kosten entstehen mit dem Weiterbetrieb der Brunnengalerie und welche Kosten haben gegebenenfalls etwaige Verbände, Zweckverbände oder Anwohner zu tragen? 3 Antwort zu 6: Die Kosten für den derzeitigen Betrieb belaufen sich auf rund 80.000 Euro im Jahr, die aus dem Einzelplan 07 finanziert werden. Hinzu kommen fallweise weitere Kosten für größere Reparaturen und Instandsetzungen, die aufgrund des Alters der Anlage nicht vorhergesagt werden können. Kosten verbinden sich damit für etwaige Verbände, Zweckverbände oder Anwohner nicht. Berlin, den 19.06.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz