Drucksache 18 / 15 259 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Claudio Jupe (CDU) vom 06. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juni 2018) zum Thema: Neverending Story - oder: Wie fahre ich ein Stellenbesetzungsverfahren an die Wand? und Antwort vom 21. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Claudio Jupe (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15259 vom 06.06.2018 über Neverending Story – oder: Wie fahre ich ein Stellenbesetzungsverfahren an die Wand? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Entscheiden Voten von schulischen Gremien, die keine bindende Wirkung für die Behörde haben, über den endgültigen Ausgang von Stellenbesetzungsverfahren? Zu 1.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hält die Beschlüsse bzw. Voten schulischer Gremien in den Auswahlverfahren für bedeutend. Der Abbruch von Auswahlverfahren kann damit begründet werden, dass es einer Schulgemeinschaft nicht zuzumuten ist, einen nicht akzeptierten Bewerber/eine nicht akzeptierte Bewerberin in einer wichtigen Führungsposition einzusetzen. Eine erneute Ausschreibung kann neue Bewerberinnen und Bewerber ansprechen, die besser geeignet sind und darüber hinaus eine Mehrheit in den schulischen Gremien finden. 2. a) Bleibt die letztliche Entscheidung über den positiven Abschluss eines Bewerbungsverfahrens – hier aktuell die Stellenbesetzung deutsche Leitung primary der JFKS – bei der Senatsbildungsverwaltung? b) Wenn ja, wann spätestens fällt die Entscheidung bezüglich des Abschlusses des Stellenbesetzungsverfahrens und die Einsetzung des Bewerbers/der Bewerberin in das Leitungsamt? Zu 2.: a) Ja. b) Der Zeitpunkt der Entscheidung bezüglich des Abschlusses ist von den jeweiligen konkreten Gegebenheiten abhängig. 2 Berlin, den 21. Juni 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie