Drucksache 18 / 15 281 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Taschner (GRÜNE) vom 05. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juni 2018) zum Thema: Falschparker an Kreuzungen und Antwort vom 21. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Stefan Taschner (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15281 vom 05. Juni 2018 über Falschparker an Kreuzungen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Laut Straßenverkehrsordnung ist das Parken von Autos im Abstand von fünf Metern um Einmündungen und Knotenpunkte verboten. Hier kreuzen die Wege aller Verkehrsteilnehmenden. Im Nebenstraßennetz geschieht dies in den meisten Fällen unsignalisiert, also ohne Ampeln. Daraus ergibt sich ein Gefahrenfeld insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmende. Wird der Abstand nicht eingehalten, können z.B. Eltern mit Kinderwagen, Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator die engen Lücken zwischen den Autos nicht passieren oder abgesenkte Bordsteine nicht nutzen. Kinder werden nicht rechtzeitig gesehen, wenn sie zwischen den Autos die Straßen queren müssen. Auch Radfahrende werden von kreuzenden Fahrzeugen nicht immer rechtzeitig erkannt. Frage 1: Wie stellt der Senat sicher, dass die Sichtbeziehungen an Kreuzungen nicht durch zugeparkte Autos blockiert sind und insbesondere für zu Fußgehende und Radfahrende das Queren der Straße gefährlicher macht? Antwort zu 1: Die Überwachung solcher Fehlverhaltensweisen wird vorrangig im Rahmen der täglichen Streifendienste geleistet. Für die Polizei Berlin stellt das Parken in Kreuzungsbereichen 2 wegen der generell einhergehenden oder zu befürchtenden Verkehrsgefährdungen/ Verkehrsbehinderungen einen Regelfall für Fahrzeugumsetzungen dar. Zusätzlich überwachen die bezirklichen Ordnungsämter im Rahmen des Verkehrsüberwachungsdienstes den ruhenden Straßenverkehr und verfolgen diese Ordnungswidrigkeiten . Sie ahnden sie durch Verwarnungen oder zeigen den Sachverhalt bei der Bußgeldstelle an und ergreifen die erforderlichen Gefahrabwehrmaßnahmen, wie die Veranlassung von Fahrzeugumsetzungen. Frage 2: Wie hoch ist das Bußgeld, dass Kfz-Halter für falschparkende Kfz in Kreuzungsbereichen zu entrichten haben? Antwort zu 2: Für unzulässiges Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten (§ 12 Absatz 3 Nr. 1 Straßenverkehrs-Ordnung), sind in der Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV) unter lfd. Nrn. 54 - 54.2.1 des Bußgeldkataloges vorgesehen. Die Regelsätze variieren zwischen 10 und 30 Euro (mit Behinderung 15 Euro, länger als drei Stunden 20 Euro, länger als drei Stunden und mit Behinderung 30 Euro). Frage 3: Wie viele falschparkende Kfz in Kreuzungsbereichen wurden im letzten Jahr in Berlin abgeschleppt? Antwort zu 3: Im vergangenen Jahr ordneten Polizei und Ordnungsämter insgesamt 2.094 Fahrzeugumsetzungen in Kreuzungsbereichen an. Frage 4: Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat um die Sicherheit an Kreuzungen zu erhöhen? Frage 5: Wie schätzt der Senat Vorschläge des ADFC ein, Gehwege in den Kreuzungsbereich hinein zu erweitern, damit dieser Bereich frei von falsch parkenden Autos bleibt und mit Pollern und Fahrradbügeln zu begrenzen? Antwort zu 4 und 5: Neben den Fahrzeugumsetzungen (s. Antwort zu 1 und 3) unterstützt und sichert der Senat durch die finanzielle Förderung der Planung und des Baus von Gehwegvorstreckungen die Sicherheit an Kreuzungen (bauliche Sicherung). Dies geschieht im Rahmen der „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“, welche im Doppelhaushalt 2018/2019 mit 3 Mio. Euro pro Jahr untersetzt sind. Die Planung und der Bau erfolgen dabei durch den jeweiligen Baulastträger (Bezirk). 3 Konkret werden hierbei Borde des Seitenraumes im Bereich von Kreuzungen soweit in den Fahrbahnbereich vorgezogen und mit Fahrradbügeln oder Pollern gesichert, dass die Sichtbereiche der herannahenden Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden. Berlin, den 21.06.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz