Drucksache 18 / 15 284 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 07. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juni 2018) zum Thema: Natur- und Baumschutz und Bauvorhaben in Berlin - Quo vadis? und Antwort vom 27. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Turgut Altug (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15284 vom 7. Juni 2018 über Natur- und Baumschutz und Bauvorhaben in Berlin - Quo vadis? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Frage 1: Wie viele Bauvorhaben wurden in den letzten 12 Monaten aufgrund der rechtlichen Natur- bzw. Baumschutzvorgaben verzögert und für wie lange? Bitte um Auflistung mit der Angabe der Gründe! Frage 2: Wie viele Bauvorhaben konnten in den letzten 12 Monaten aufgrund der rechtlichen Natur- bzw. Baumschutzvorgaben nicht realisiert werden? Bitte um Auflistung mit der Angabe der Gründen. Antwort zu 1 und zu 2: Dem Senat ist nicht bekannt, dass konkrete Bauvorhaben aufgrund der rechtlichen Naturund Baumschutzvorgaben nicht realisiert werden konnten. Dem Senat ist auch kein Bauvorhaben bekannt, das sich - bei Einhaltung der sich aus dem Naturschutzrecht ergebenden Prüf- und Verfahrensschritten - aufgrund der rechtlichen Natur- und Baumschutzvorgaben verzögert hat. Nach Einschätzung des Senats verzögert sich die Realisierung von Bauvorhaben sehr häufig dann, wenn nach Naturschutzrecht erforderliche Unterlagen und Nachweise vom Vorhabenträger nicht zeitnah oder nicht fristgerecht vorgelegt werden. Statistische Angaben in diesem Zusammenhang werden jedoch nicht erhoben. 2 Frage 3: Wie viele Legalausnahmen nach § 39 (5) Nr.2 BNatSchG wurden in den vergangenen 12 Monaten erteilt? Frage 3.1: Wie viele Anträge auf eine Legalausnahme wurden insgesamt in den letzten 12 Monaten gestellt? Bitte um Auflistung nach den Bezirken und Bauvorhaben. Antwort zu 3 und zu 3.1: Legalausnahmen werden per Definition nicht erteilt. Der Begriff bezeichnet gesetzliche Ausnahmen von einem oder mehreren Verboten. Das Bezirksamt Pankow weist darauf hin, dass die dort zur Verfügung stehenden Ressourcen bei Weitem nicht ausreichend seien, um regelmäßige Kontrollen durchzuführen und etwaige Verstöße in Bezug auf Naturschutzgesetz, Grünanlagengesetz oder Baumschutzverordnung zu ahnden. Die zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen würden mit Priorität ausschließlich auf die Kontrolle und Herstellung verkehrssichernder Maßnahmen konzentriert. Frage 3.2: Wie viele Verstöße gegen das Berliner Naturschutzgesetz bzw. Baumschutzverordnung bei den Bauvorhaben gab es und wie wurden diese geahndet? Bitte schlüsseln Sie auf, welche Schutzgüter den Verfahren zu Grunde lagen. Bitte um Auflistung nach Bezirken! Antwort zu 3.2: Hierzu antworten die Bezirksämter wie folgt: Lichtenberg: In den letzten 12 Monaten wurden fünf Verstöße gegen das Naturschutzgesetz geahndet und Baustopps verhangen. Bei diesen Bauvorhaben wurde der Artenschutz (Amphibien, Fledermaus, Vögel) nicht berücksichtigt. Spandau: Der für die Statistik des Bezirks Spandau zugrunde liegende Zeitraum umfasst ausschließlich das Jahr 2017, da für das Frühjahr 2018 die Statistik noch nicht fortgeführt worden ist. Daraus ergeben sich für 2017 folgende Zahlen: Verstöße gegen das Berliner Naturschutzgesetz bei Bauvorhaben: Dazu liegt keine Statistik vor. Verstöße gegen die Baumschutzverordnung: Es wurden 38 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Es ergingen 30 Bußgeldbescheide Tempelhof-Schöneberg: Für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg sind im Zusammenhang mit Bauvorhaben in den letzten 12 Monaten keine Verstöße gegen das Naturschutzrecht bekannt geworden. Steglitz-Zehlendorf: Innerhalb der letzten 12 Monate gab es im Bezirk Steglitz-Zehlendorf bei Bauvorhaben auf privaten Grundstücken 11 Verstöße gegen die Baumschutzverordnung, die zu einer Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens führten. Darüber hinaus wurden mehr als 15 verschiedene Bauvorhaben betreffs mangelnder Baumschutzmaßnahmen oder Verstößen gegen die Baumschutzverordnung 3 durch die untere Naturschutzbehörde Steglitz-Zehlendorf kontaktiert. Die Dunkelziffer der Verstöße gegen die Baumschutzverordnung oder den Erfordernissen der anerkannten Regeln der Technik zum Baumschutz liegt jedoch sehr viel höher. Reinickendorf: Lfd. Nr. Örtlichkeit Ahndung Schutzgüter 1 Heiligenseestr. Bußgeldverfahren Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, Rechtsordnung 2 Waidmannsluster Damm Bußgeldverfahren Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, Landschaftsbild, Rechtsordnung 3 Nußhäherstr. Bußgeldverfahren Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, Landschaftsbild, Rechtsordnung 4 Artemisstr. Bußgeldverfahren Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, Landschaftsbild, Rechtsordnung Pankow: Die Antwort auf Frage 3.2 bezieht sich auf Verstöße gegen die Baumschutzverordnung und das Bundesnaturschutzgesetz. Es gab keine schwerwiegenden Verstöße gegen Vorschriften der Baumschutzverordnung. Bei kleineren Verstößen erfolgten je mündliche Verwarnung und Belehrung bzw. schriftliche Anordnung von Baumschutzmaßnahmen auf den jeweiligen Baustellen. Es wurden zwei Verstöße gegen den § 39 Bundesnaturschutzgesetz im Zusammenhang mit Bauvorhaben festgestellt, es wurden jeweils Bußgeldverfahren eingeleitet, die noch nicht abgeschlossen sind. Neukölln: Es wurden insoweit keine Verstöße gegen naturschutzrechtliche Vorschriften festgestellt. Friedrichshain-Kreuzberg: Es gab zwei Verfahren wegen fehlender Anzeige nach der Gebäudebrüterverordnung und vier Verfahren wegen fehlender oder unzureichender Umsetzung von Auflagen aufgrund der Baumschutzverordnung. In zwei Fällen erfolgte die Ahndung durch entsprechende Bußgeldverfahren. Frage 4: Wie viele Bäume wurden aufgrund von Bauvorhaben in den letzten 12 Monaten insgesamt gefällt? Antwort zu 4: Hierzu antworten die Bezirksämter wie folgt: Lichtenberg: Es gab 471 Fällungen. Spandau: Der für die Statistik des Bezirks Spandau zugrunde liegende Zeitraum umfasst ausschließlich das Jahr 2017, da für das Frühjahr 2018 die Statistik noch nicht fortgeführt worden ist. Daraus ergeben sich für 2017 folgende Zahlen: 4 Es wurden 496 Fällungen wurden aufgrund von Bauvorhaben im Rahmen der Baufeldvorbereitung vorgenommen. 245 Fällungen erfolgten im Rahmen von Erschließungen. Tempelhof-Schöneberg: In den letzten 12 Monaten wurden 474 Fällgenehmigungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben erteilt. Ob diese Bäume tatsächlich im Berichtszeitraum gefällt worden sind, ist nicht bekannt. Steglitz-Zehlendorf: Die Frage ist nicht eindeutig zu beantworten. So wird z. B. die Anzahl der Baumentnahmen ungeschützter Bäume gar nicht erhoben. In den vergangenen 12 Monaten mussten für 186 geschützte Bäume im Zuge von vereinfachten Bauantragsverfahren, Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 62 Bauordnung Berlin oder sonstigen Bautätigkeiten eine Genehmigung zum Fällen erteilt werden. Ob die Fällungen vollzogen worden sind, wird nicht automatisch verfolgt, weil Ausnahmegenehmigungen in der Regel ein Jahr gültig sind und, ist die Genehmigung im Zuge eines baurechtlichen Genehmigungsverfahren erteilt worden, gilt sie sogar drei Jahre. Demnach können bis zur Ausführung von genehmigten Fällungen mehrere Jahre vergehen. Reinickendorf: Bei privaten Bauvorhaben wurden in den letzten 12 Monaten insgesamt 381 Bäume bauvorhabenbedingt zur Fällung genehmigt. Bei öffentlichen Bauvorhaben wurden in den letzten 12 Monaten 39 Bäume gefällt. Pankow: Mit Fällgrund „Bauvorhaben“ sind im Zeitraum Juni 2017 bis heute 836 Bäume gefällt worden. Der Fällgrund trifft auch auf Straßenbaumaßnahmen der Senatsverwaltung und des Bezirkes zu. Es wird nicht unterschieden ob eine Fällung aufgrund von Hochbauoder Straßenbaumaßnahmen gefällt werden musste. Neukölln: Es gab 172 Fällungen. Friedrichshain-Kreuzberg: Im Betrachtungszeitraum Mai 2017 bis Juni 2018 wurden für 113 Bäume im Zusammenhang mit genehmigungspflichtigen Bauvorhaben Fällgenehmigungen erteilt. Da noch nicht alle Bauvorhaben des Betrachtungszeitraums abschließend beschieden sind, ist die tatsächlich beantragte Anzahl höher. Ebenso kann über die Anzahl der zum jetzigen Zeitpunkt bereits gefällten Bäume keine Auskunft erteilt werden kann, da Fällgenehmigungen bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben drei Jahre gültig sind. Frage 4.1: Wie viele Neuanpflanzungen als Ausgleichsmaßnahmen standen den Fällungen gegenüber? Antwort zu 4.1: Hierzu antworten die Bezirksämter wie folgt: Lichtenberg: Den Fällungen stehen 682 Ersatzpflanzungen gegenüber. Spandau: Den Fällungen standen 348 Ersatzpflanzungen gegenüber. 5 Tempelhof-Schöneberg: Die erteilten Ausnahmezulassungen enthalten konkrete Festlegungen für Anzahl und Qualität der erforderlichen Ersatzpflanzungen. Die Ersatzpflanzungsverpflichtung ist innerhalb von vier Jahren umzusetzen. Dementsprechend kann nicht angeben werden, im welchem Umfang die im Berichtszeitraum festgelegten Ersatzpflanzungen tatsächlich erfolgt sind Steglitz-Zehlendorf: Da die Antragsteller zwischen der Herstellung einer Ersatzbaumpflanzung, der Entrichtung einer Ausgleichsabgabe oder einer Mischung beider Ausgleichsarten wählen kann, kann kein kausaler Zusammenhang zwischen der Anzahl der getätigten Baumfällungen und der Herstellung von Neupflanzungen in dem begrenzten Zeitraum hergestellt werden. Weiterhin werden in der Regel die Ersatzpflanzungen erst in den Folgejahren nach der Fällung kurz vor Vollendung des gesamten Bauvorhabens getätigt, so dass ein Vergleich der Anzahl der Baumentnahmen und der Neupflanzungen innerhalb eines Jahres nicht sinnvoll erscheint. Betrachtet man den gleichen Zeitraum, werden innerhalb des Zeitraumes nicht die genehmigten Fällungen des betrachteten Zeitraumes ausgeglichen, sondern die Verpflichtungen aus Genehmigungen zu Bauvorhaben aus vorangegangenen Jahren. Reinickendorf: Bei privaten Bauvorhaben wurden insgesamt 136 Bäume als ökologischer Ausgleich (Ersatzpflanzung) angeordnet, im Übrigen wurden Ausgleichszahlungen beauflagt. Bei den öffentlichen Bauvorhaben standen 21 Neupflanzungen den 39 Fällungen gegenüber. Pankow: Es wurden ca. 250 Ersatzpflanzungen festgesetzt und ca. 120.000 Euro Ausgleichsabgabe erhoben (jeweils Baumwert + Zuschlag in Höhe von 100 %). Neu gepflanzt wurden im genannten Zeitraum weitere 307 Bäume, davon 193 aus Spenden, inkl. Stadtbaumkampagne, und 38 aus Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Neukölln: Den Fällungen stehen 161 Neupflanzungen und 63.360,00 € an Ausgleichsabgaben gegenüber. Friedrichshain-Kreuzberg: Den Fällungen stehen 61 Ersatzpflanzungen gegenüber. Frage 4.2: Welche Standorte wurden für Neuanpflanzungen gewählt? Antwort zu 4.2: Hierzu antworten die Bezirksämter wie folgt: Lichtenberg: Alle Ersatzpflanzungsstandorte befinden sich auf den Grundstücken der jeweiligen Bauherrschaft bzw. Eigentümerin und Eigentümer innerhalb des Bezirks Lichtenberg. Die geforderten Ersatzpflanzungen aufgrund von Bauvorhaben des Landes Berlin (Schulen, Sporthallen etc.) werden in Bezirk auf verschiedene Standorte verteilt. Spandau: Die Standorte werden möglichst ortsnah festgelegt. Tempelhof-Schöneberg: Bei Bauvorhaben steht auf dem Vorhabengrundstück häufig kein ausreichender Platz für Neuanpflanzungen zur Verfügung. Der Antragsteller hat dann die Möglichkeit, eine Ausgleichszahlung in Höhe des doppelten Warenwerts zu leisten. Eine Ersatzpflanzung an anderen Standorten ist nicht möglich. 6 Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Neukölln, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg: Es gelten die Bestimmungen der Baumschutzverordnung. In der Regel wird der Ersatz auf dem gleichen privaten Baugrundstück gepflanzt, auf dem die Bäume gefällt wurden. Reinickendorf: Für die Neuanpflanzungen bei privaten Bauvorhaben wurden die Eingriffsgrundstücke vorgesehen. Bei den öffentlichen Bauvorhaben erfolgten sieben der Neupflanzungen am alten Standort. Die anderen Standorte werden nach Notwendigkeit und Bedarf, z.B. im Fall sturmbedingter Abgänge, ausgewählt. Frage 4.3: Wie überwacht die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die angewiesenen Ausgleichsmaßnahmen? Antwort zu 4.3: Zuständig für den Vollzug der Baumschutzverordnung sind die Bezirke. Die Bezirksämter berichten über die Art und Weise der Überwachung wie folgt: Lichtenberg: Der Bezirk kontrolliert die angezeigten Ersatzpflanzungen mit eigenem Personal bzw. Praktikanten und Personal aus Freiwilligendiensten, oftmals Jahre später auf Grund fehlenden Personals. Bei Nichterfüllung bzw. fehlender Anzeige der Ersatzpflanzungen werden Mahnverfahren bzw. Ausgleichsforderungen eingeleitet. Spandau: Die Ausgleichsmaßnahmen werden durch das Umwelt- und Naturschutzamt und den Fachbereich Grünflächen überwacht. Tempelhof-Schöneberg: Der Antragsteller wird aufgefordert, einen Nachweis über die geleisteten Ersatzpflanzungen zu erbringen. In relevanten Fällen wird die Pflanzung durch Ortsbesichtigung kontrolliert. Steglitz-Zehlendorf: In allen Genehmigungen nach der Baumschutzverordnung wird eine Frist zur Herstellung eines ökologischen Ausgleichs durch die untere Naturschutzbehörde festgesetzt, wenn die Verpflichtung zum ökologischen Ausgleich festzustellen ist. Die Verpflichtung zur Herstellung des ökologischen Ausgleichs kann entweder durch Ersatzbaumpflanzungen oder monetär durch die Entrichtung der Ausgleichsabgabe abgegolten werden. Verstreicht die festgelegte Frist zur Herstellung der Ersatzpflanzung, ohne dass eine Pflanzung bei der unteren Naturschutzbehörde angezeigt wurde, wird der Bauherr angeschrieben und zur Herstellung der Ersatzpflanzung aufgefordert. Der Vollzug und der geforderte Umfang der Pflanzung werden während einer Ortsbesichtigung kontrolliert, bevor der Vollzug der Verpflichtung akzeptiert wird. Verstreicht die Frist zur Zahlung der Ausgleichsabgabe, wird der Bauherr durch die Bezirkskasse gemahnt. Reinickendorf: Im Bezirk Reinickendorf erfolgt die Terminüberwachung für die Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen mittels EDV-Unterstützung. Pankow: Die Ersatzpflanzungen werden vom Umwelt- und Naturschutzamt Pankow auf Durchführung und Anwachserfolg kontrolliert. Neukölln: Es finden Anwachskontrollen vor Ort statt. 7 Friedrichshain-Kreuzberg: Mit der Fällgenehmigung wird sowohl die Frist zur Umsetzung der Ersatzpflanzung als auch die Form der Anzeige der Ersatzpflanzung (14 Tage nach Vollzug der Ersatzpflanzung mit Lageplan, Bildnachweis) beauflagt. Kommt die Bauherrschaft ihren Pflichten aus der Fällgenehmigung nicht nach, erfolgt die Auflagendurchsetzung mit den zur Verfügung stehenden verwaltungsrechtlichen Mitteln (auch Bußgeldverfahren) durch die Naturschutzbehörde. Zur vollständigen Erfassung der Ersatzpflanzungen wird ein Kataster geführt. Berlin, den 27.06.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz