Drucksache 18 / 15 286 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tino Schopf (SPD) vom 04. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2018) zum Thema: Verkehrssicheres Radfahren von Berliner Kindern fördern – Radfahrlernprojekt starten! und Antwort vom 26. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tino Schopf (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 286 vom 04. Juni 2018 über Verkehrssicheres Radfahren von Berliner Kindern fördern – Radfahrlernprojekt starten! ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Die Bezirke wurden daher um Zulieferung gebeten. Die sich aus den Zuarbeiten ergebenden Informationen werden nachfolgend wiedergegeben bzw. sind Basis für eine gegebenenfalls zusammenfassende Beantwortung. Vorbemerkung des Abgeordneten: Die Landesverkehrswacht Berlin hat festgestellt, dass immer weniger Berliner Kinder das Fahrradfahren beherrschen. Viele hätten dies einfach nicht gelernt, in manchen Schulen träten etwa 50 Prozent der Schüler nicht zur Radfahrprüfung in der 4. Klasse an, weil sie nicht fahren könnten. In manchen Schulen soll es außerdem Durchfallquoten von bis zu 89 geben. Bei diesen Angaben beruft sich die Verkehrswacht auch auf Angaben der Verkehrssicherheitsberater der Polizei. 1. Wie schätzt der Senat die Beobachtungen/Einschätzungen der Landesverkehrswacht ein? Welche Informationen liegen dem Senat hierzu vor und wie hoch ist die Durchfallquote an den Berliner Schulen? (Bitte die Veränderung der Durchfallquote von 2012-2018 nach Bezirken sortiert angeben) Zu 1.: Nach Einführung der obligatorischen Radfahrausbildung in den 1970er Jahren erhöhte sich die Bestehensquote jährlich. Sie wurde seit Mitte der 1980er Jahre nicht mehr zentral erfasst. Die polizeilichen Erfahrungen zeigen, dass vermehrt Grundschulkinder mit weniger ausgeprägten motorischen Fähigkeiten an der schulischen Radfahrausbildung teilnehmen und die sich daran anschließende Prüfung häufig nicht bestehen. Auch wenn überwiegend gute Ergebnisse bei den 2 Radfahrprüfungen erzielt werden, deckt sich die Einschätzung des Senats mit den Eindrücken der Landesverkehrswacht, dass es Klassen mit zu hohen Durchfallquoten gibt und dass es auch Klassen gibt, die an der praktischen Radfahrprüfung aus unterschiedlichen Gründen nicht teilnehmen. 2. Welche Ursachen sieht der Senat möglicherweise für den von der Verkehrswacht beschriebenen Trend? Zu 2.: Nationale Studien bestätigen eine Abnahme der motorischen Fähigkeiten, die jedoch eine wichtige Voraussetzung für das Radfahren darstellen. Viele Kinder sind bereits sicher im Umgang mit dem Fahrrad, andere haben noch erhebliche Defizite in den motorischen Grundlagen und beherrschen das Fahrrad noch nicht sicher. Dies ist aus Sicht der Polizei auf die unterschiedliche Förderung des Radfahrens im familiären Umfeld zurückzuführen und ein Ergebnis mangelnder Fahrpraxis. Dazu zählt auch die noch zu geringe Wahrnehmung von Übungsmöglichkeiten in den Jugendverkehrsschulen und im schulischen Ganztag vor Beginn der Radfahrausbildung. 3. Wie steht der Senat zu der Idee der Landesverkehrswacht, einen „Mobilen Fahrrad-Transporter“ an den Schulen einzusetzen? Inwieweit befürwortet und fördert der Senat dieses Modellprojekt? 4. Welche Kosten ergeben sich für die Umsetzung des Radfahrlernprojektes? Zu 3. und 4.: Der Senat befürwortet den verstärkten Einsatz von Fahrrädern für ein motorisches Radfahrtraining als Voraussetzung für die Radfahrausbildung und -prüfung beispielsweise im Sportunterricht zum Thema „Fahren, Rollen, Gleiten“ sowie innerhalb der schulischen Ganztagsangebote. Ob die Anschaffung eines Kleintransporters für diesen Zweck geeignet ist, müssen die Erfahrungen aus den Bezirken zeigen, die ein solches Fahrzeug angeschafft haben. Insbesondere, ob hier neben den Anschaffungskosten auch der Unterhalt und die Personalausstattung gesichert sind. Der Berliner Senat hat sich dafür eingesetzt, die stationären Jugendverkehrsschulen zu stärken und ihre Ausstattung zu fördern, er beabsichtigt derzeit nicht, den Einsatz eines mobilen Fahrrad-Transporters als Modellprojekt zu fördern. 5. Werden weitere bundesweite Beispiele von mobilen Verkehrsschulen zur Betrachtung herangezogen? Zu 5.: Im Rahmen eines Pilotprojekts zur Weiterentwicklung der Jugendverkehrsschulen, das kürzlich abgeschlossen wurde, fanden gegenseitige Arbeitsbesuche von Vertretenden der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie der Polizeibehörden Hamburgs und Berlins sowie weiterer Experten zum Zwecke des Erfahrungsaustausches statt. Im Gegensatz zu Hamburg hat Berlin sich für den 3 Erhalt und Ausbau der stationären Jugendverkehrsschulen entschieden. Die positiven Eindrücke eines motorischen Radfahrtrainings für 3. Klassen der Hamburger Jugendverkehrsschulen wurden aufgegriffen und Berliner Lehrkräften im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung mit Praxisanteilen vermittelt. 6. Welche weiteren Ideen/Möglichkeiten sieht der Senat die Fähigkeit der Schulkinder zum Radfahren zu fördern? Zu 6.: Der Senat hat im Rahmenlehrplan, der mit dem laufenden Schuljahr unterrichtwirksam wurde, die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung als übergreifendes Thema verankert. Sie wird damit stärker ins Bewusstsein der Schulen gerückt. Ihre Umsetzung ist in das schulinterne Curriculum aufzunehmen. Um das Radfahren als Voraussetzung der Radfahrausbildung zu fördern, wird jährlich in Zusammenarbeit mit der Verkehrswacht die Fortbildung „Velofit-Radfahren in der inklusiven Schule“ angeboten. Auch findet das motorische Radfahrtraining Berücksichtigung im Rahmen der regionalen Fortbildung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, auf Fachtagen zur Mobilitätsbildung, Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher sowie in der Handreichung des Landesinstituts für Schule und Medien für die Länder Berlin und Brandenburg. Parcoursmaterial, um die Geschicklichkeit beim Radfahren zu trainieren wird weiterhin durch den Allgemeinen Deutschen Automobil-Club e.V. angeboten. Geeignete Fahrräder unterschiedlicher Größe wurden von den Bezirksämtern zum Üben im Schonraum der Jugendverkehrsschulen angeschafft. Es sollten Anreize geschaffen werden, die Jugendverkehrsschulen stärker für ein „freies Training“ außerhalb der Schulzeit zu nutzen und Eltern Tipps und Anregungen gegeben werden, um das Üben mit ihren Kindern anzuregen. 7. Wer lehrt an den Berliner Schulen den Verkehrsunterricht (die Verkehrserziehung), wer führt die Radfahrprüfung durch und welche pädagogischen, didaktischen Fähigkeiten haben die Lehrenden/Durchführenden? Zu 7.: Die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung erfolgt in schulischer Verantwortung. Die Lehrkräfte werden bei der Radfahrausbildung und insbesondere der Radfahrprüfung durch die Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei unterstützt. Bei den Lehrkräften kann die pädagogische Qualifikation vorausgesetzt werden. Zur Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung werden im Rahmen der Regionalen Fortbildung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie regelmäßige Fortbildungen auch zum Thema Radfahren angeboten. Die Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei Berlin unterstützen im Rahmen freier Ressourcen die Verkehrserziehung. Ihnen wurden in einem sechsmonatigen Lehrgang an der Polizeiakademie die dafür notwendigen fachlichen und didaktischmethodischen Inhalte vermittelt. Verschiedene, auch spezialisierte Verlage und Medienservices bieten Material auch direkt für die Lehrkräfte an. Berliner Akteure der Verkehrssicherheitsarbeit haben vielfältige Angebote für Schulen, die die Lehrkräfte befähigen, die Inhalte im Unterricht zu intensivieren und auch selbstständig umzusetzen. 4 8. In wie vielen Unterrichtseinheiten pro Kind und in welchen Gruppengrößen erfolgt der „Verkehrsunterricht“ an den Jugendverkehrsschulen? Zu 8.: Die Jugendverkehrsschulen sind für die Nutzung durch jeweils eine Schulklasse/Lerngruppe je Zeiteinheit ausgelegt. Im Rahmen der Differenzierung und unter Berücksichtigung der beteiligten Lehrkräfte, der Erzieherinnen und Erzieher, der Eltern und weiterer Begleitpersonen sowie der Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei und der Mitarbeitenden der Jugendverkehrsschulen kann eine Aufteilung der Lerngruppe zu unterschiedlichen Schwerpunkten erfolgen. Dabei sollten handlungsorientierte Übungsmöglichkeiten auf dem Parcours im Vordergrund stehen. Die Anmerkung 6 der Wochenstundentafel in der Grundschulverordnung sieht vor, dass in jeder Jahrgangsstufe mindestens 10 Stunden im Schuljahr für die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung zu verwenden sind. In der Jahrgangsstufe 4 liegt der Umfang für die Vorbereitung und Durchführung der Radfahrprüfung deutlich darüber. Die Anzahl der Unterrichtseinheiten je Klasse in den Jugendverkehrsschulen ist stadtweit nicht festgelegt. Die Bezirke, Jugendverkehrsschulen und Grundschulen legen die Übungs- und Prüfungstermine entsprechend den personellen, zeitlichen und räumlichen Gegebenheiten individuell fest. Im Durchschnitt werden zwei bis drei Übungstermine und ein Prüfungstermin angeboten. 9. Welche Unterrichtmaterialien stehen zur „Verkehrserziehung“ zur Verfügung? Wer stellt das Lehrmaterial bereit und welchen Bearbeitungsstand haben diese Materialien? Zu 9.: Unterrichtsmaterialien für die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung sind wie alle Lehr- und Lernmittel anzusehen. Ihre Anschaffung ist durch die Schulen für das 3. und 4. Schuljahr für die Radfahrausbildung zu berücksichtigen. Insbesondere die auf Verkehrserziehung spezialisierten Verlage und Medienservices stellen regelmäßig aktualisierte Materialien, inzwischen auch Arbeitshefte und Lehrbegleitmaterialien mit einem Code für die Onlinenutzung zur Verfügung. Um sicherzustellen, dass von den Schulen für die Radfahrprüfung aktuelle mehrfarbige Prüfbogen verwendet werden, werden die Kosten dafür von einigen Bezirksämtern übernommen. Die Landesverkehrswacht Berlin stellt den Schulen einen Übungsbogen für jede Schülerin und jeden Schüler der 4. Klasse kostenfrei zu Verfügung. Die Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei Berlin orientieren sich im Rahmen ihres Unterrichtes grundsätzlich an den Vorgaben der Schulen. 10. Was sind die konkreten Prüfungsinhalte im Rahmen der allgemeinen Verkehrserziehung und der Radfahrprüfung? Welche Inhalte bereiten den Schüler*innen offensichtliche Schwierigkeiten? Zu 10.: Innerhalb der Mobilitätsbildung ist einzig eine Prüfung im Rahmen der Radfahrausbildung vorgesehen. Die theoretische Prüfung wird mit Hilfe eines Prüfungsbogens in der Schule abgelegt. Die praktische Prüfung besteht in der Regel aus zwei Elementen: Durchfahren eines Parcours (einzeln bzw. in Kleingruppen) mit 5 festgelegten Prüfungselementen und Gruppenfahren („freies Fahren“), bei dem die Schülerinnen und Schüler ihre Fahrtwege selbst bestimmen. Prüfungsinhalte sind je nach örtlicher Gegebenheit: Verhalten auf Fahrbahn und Radweg - Unterscheiden der Verkehrsflächen - sicheres Vorbeifahren an Hindernissen und parkenden Fahrzeugen - Gefahren auf dem Radweg erkennen Beachten der anderen Verkehrsteilnehmenden - Schulterblick - Sicherheitsblick - Blickkontakt Fahrradbenutzung - sicheres Anfahren und Anhalten - Abstand und Spur halten Vorfahrt - beachten der Vorfahrtregeln Abbiegen - Rechtzeitige und deutliche Handzeichen - sicheres Rechts- und Linksabbiegen Die o.g. Prüfungsinhalte werden derzeit von einer Arbeitsgruppe der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unter Beteiligung der Polizei Berlin überarbeitet. Schwierigkeiten treten insbesondere auf, wenn Schülerinnen und Schüler die komplexe Fähigkeit des Radfahrens nicht beherrschen und dann mit den Anforderungen, Verkehrsregeln anzuwenden und auf das Verkehrsgeschehen im Schonraum der Jugendverkehrsschule zu reagieren, überfordert sind. Die richtige Anwendung der verschiedenen Vorfahrtsregeln bereitet immer wieder Schwierigkeiten. Ebenso stellt die nötige Umsicht und Rücksichtnahme zuweilen eine Herausforderung dar. 11. Welche Formen der Nachschulung/Wiederholung werden für die „durchgefallenen“ Kinder angeboten? Welche ergänzenden Maßnahmen greifen beim „Nicht-Bestehen“ der Radfahrprüfung? Welche Angebote werden in diesem Falle Kindern und Eltern gemacht? Zu 11.: Beim Nichtbestehen der praktischen Radfahrprüfung wird den Schülerinnen und Schülern und ihren Erziehungsberechtigten die weitere Nutzung der Jugendverkehrsschulen zum individuellen Üben empfohlen. Die Nachprüfungen werden durch die Lehrkräfte in Absprache mit den Jugendverkehrsschulen individuell geregelt. 12. Welche Verbesserungen (bspw. bessere Ausstattung mit Materialien/Sanierung) sind bei den Jugendverkehrsschulen 2017/2018 vorgenommen worden? Welche Maßnahmen zur Verbesserung von Ausstattung und Arbeit der Jugendverkehrsschulen sind in 2019/2020 geplant? Welche finanziellen Mittel sind in welcher Höhe hierfür eingesetzt worden und sollen künftig eingesetzt werden? Zu 12.: Die Jugendverkehrsschulen sind bezirkliche Einrichtungen. Die Mittel für die Jugendverkehrsschulen sind im Bezirksplafond enthalten. Sie werden in der Kosten- 6 und Leistungsrechnung über das Produkt 79 388 - Jugendverkehrsschulen - abgebildet und zugewiesen. Dies ermöglicht eine Übersicht zur Finanzierung unter Einschluss aller bezirklichen Kosten zum Betrieb der Einrichtungen. Für die Beantwortung der Fragestellungen wird daher auf die Daten der Kosten- und Leistungsrechnung zurückgegriffen. In den Jugendverkehrsschulen wurden umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Ausstattung, der Verkehrsanlagen und der Gebäude durchgeführt. Auch in den nächsten Jahren sind von der Ersatzbeschaffung von Materialien bis hin zum Neubau von Funktions-/Unterrichtsgebäuden weite Bereiche der Einrichtungen von Modernisierungs- und Ausbaumaßnahmen berührt. Für das Jahr 2020 ist noch kein Haushalt beschlossen worden, insofern zielen darauf nur wenige unverbindliche Angaben ab. Die für eine tabellarische Darstellung zusammengefassten Angaben der Bezirke über die Verbesserung von Ausstattung und Arbeit der Jugendverkehrsschulen sowie die Angaben zur Finanzierung sind der Anlage 1 zu entnehmen. Darüber hinaus werden die Jugendverkehrsschulen durch Berücksichtigung bei verschiedenen Förderprogrammen des Landes gefördert. So sind beispielsweise für die Bezirke Mitte und Steglitz-Zehlendorf SIWANA IV-Mittel (Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Errichtung eines Nachhaltigkeitsfonds) für den Neubau von Funktions-/Unterrichtsgebäuden mit insgesamt 1,0 Mio. Euro für 2018 berücksichtigt worden. Aus den für den Doppelhaushalt 2018/2019 vom Abgeordnetenhaus für die außerschulischen Lernorte im Sinne des Schulgesetzes von Berlin zusätzlich bereitgestellten Mitteln erhalten die Jugendverkehrsschulen 260.000 Euro (je Standort 10.400 Euro) in beiden Haushaltsjahren. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz verfolgt ebenso das Anliegen, die bezirklichen Jugendverkehrsschulen maßgeblich zu fördern, da diese durch vielfältige Trainings- und Übungsangebote sehr zu einem sicheren Verhalten im Straßenverkehr und dem notwendigen verständnisvollen Miteinander im Verkehrsbereich beitragen. Deshalb wird der Erhalt und Ausbau ihrer Verkehrsflächen im Rahmen des Titels 0730 - 52108 („Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs“) mit bis zu 99.000 € pro Einzelvorhaben gefördert. In den Jahren 2017 und 2018 wurden Maßnahmen der Sanierung der Radverkehrsanlagen der folgenden Bezirke angemeldet und umgesetzt: Charlottenburg-Wilmersdorf (beide Standorte), Marzahn-Hellersdorf (Erich-Kästner- Straße), Friedrichshain- Kreuzberg (Planung für 2 Standorte), Reinickendorf (beide Standorte), Tempelhof-Schöneberg (Erneuerung der Markierungen Friedenstraße). Die Mittel sollen auch im Jahr 2019 den Bezirken für die Sanierung der Verkehrsflächen der Jugendverkehrsschulen bereitgestellt werden. Die konkrete Angabe der benötigten finanziellen Mittel kann erst mit Abschluss der jeweiligen Maßnahme erfolgen. 13. Wieviel fest eingestelltes Personal arbeitet für die Berliner Jugendverkehrsschulen? Wie viele Betreuer des öffentlichen Beschäftigungssektors (ÖBS) arbeiten in den Verkehrsschulen? (Bitte auflisten nach den einzelnen Verkehrsschulen) Zu 13.: Eine Übersicht der in den Bezirken und bei den beauftragten freien Trägern für die Jugendverkehrsschulen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist der Anlage 2 zu entnehmen. 7 14. Wie bewertet der Senat das Fehlen von fest eingestellten Personal mit pädagogischer Qualifikation und welche konkreten Maßnahmen ergreift der Senat derzeit und künftig, um den Personalmangel zu beheben? Bis wann ist der Personalmangel behoben? Zu 14.: Für die Aufgabenerfüllung und Aufrechterhaltung des Betriebes werden durch die Bezirke regelmäßig freie Träger beauftragt bzw. wird mit freien Trägern kooperiert. Diese setzen im Rahmen der Beauftragung eigene Mitarbeitende, aber auch Mitarbeitende ein, die im Rahmen einer AGH-Entgeltmaßnahme (Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung) des Jobcenters dort tätig sind (vgl. Anlage 2). Im Rahmen der Radfahrausbildung der Schulen erbringen die Lehrkräfte sowie die Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei Berlin die erforderlichen Unterrichtsleistungen vor Ort in den Jugendverkehrsschulen. Für die systematische Entwicklung der Jugendverkehrsschulen in den Bezirken hält es der Senat jedoch für erforderlich, dass die Bezirke auch selbst fachliche und verwaltungsmäßige Strukturen auf- und ausbauen. Daher wurde den Bezirken eingeräumt, die aus der AG Ressourcensteuerung erhaltenen frei verfügbaren Mittel auch für einen Personalmehrbedarf für fachlich und pädagogisch qualifiziertes Personal der Jugendverkehrsschulen verwenden zu können. Die Umsetzung ist von den Bezirken in eigener Verantwortung vorzunehmen. Gemäß § 124 a des Schulgesetzes von Berlin sollen für die Jugendverkehrsschulen gemeinsame Qualitätsstandards entwickelt werden. Eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Senats und der Bezirke, unter Federführung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird im August 2018 ihre Arbeit aufnehmen, um unter anderem die Frage der Strukturqualität zu bearbeiten. Dabei wird die für die Aufgabenerfüllung erforderliche Personalausstattung betrachtet. Berlin, den 26. Juni 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Anlage 1 zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18 / 15286 1 von 2 Bezirk / Jugendverkehrsschule Maßnahmen/Beschaffungen 2017 erweiterte Teilkosten 2017 Produktbudget 2018 Maßnahmen/Beschaffungen 2018 Produktbudget 2019 Maßnahmen 2019/2020 Mitte Kinderfahrradhelme, Kinderfahrräder, behindertengerechte Fahrräder, Verbandsschränke, Verkehrszeichen für Tafeln, Ampel für Unterrichtsraum, Schaukästen, Regale, Kühlschränke, Werkstattwagen, div. Werkzeug, Jalousien, Schlauchwagen für den Außenbereich, Faltpavillons als Sonnenschutz, TV-Geräte mit Zubehör für Schulungs- und Unterrichtszwecke - für beide Standorte, Verbrauchsmaterialien für den Verkehrserziehungsunterricht wie z.B. Arbeitshefte, Büromaterialien, Kleinstmaterialien für Fahrradreparaturen 108.818 € 150.516 € Beginn Sanierung bzw. Neubau der Funktionsgebäude beider Standorte (SIWANA IV - insgesamt 500 T€), Fahrbahnsanierung und Grünflächengestaltung; Kursangebote für verkehrssicheres Radfahren 101.468 € Die Planungen von Einzelmaßnahmen im Bereich der Beschaffung finden zu Beginn eines jeden Haushaltsjahres statt, für 2019 mithin im Januar 2019. Friedrichshain-Kreuzberg Fahrradersatzteile, Werkzeuge für die Wartung, Aufstockung des Fahrzeugfuhrparks (Roller, Gokarts, Fahrräder), Kauf von Containern zur Erweiterung der Lagerkapazitäten, Ersatz von Verkehrsschildern und Verkehrsleitkegeln, IT-Ausstattung, Büromöbel, Büromaterial 164.987 € 290.266 € Fortführung der Maßnahmen 2018, gezielte Öffentlichkeitsarbeit, Finanzierung von Honoraren und Aufwandsentschädigungen für den Einsatz von Mitarbeitenden, Beauftragung von Planungsleistungen zur Sanierung der Radverkehrsanlagen Wiener Str. 233.919 € 2019 - Sanierung der Radverkehrsanlagen JVS Wassertorplatz und Wiener Str., Kooperation mit dem Quartiersmanagement Wassertor Pankow SMART-Boards, Fahrradsimulatoren, Stühle für Schulungsräume, Fahrräder, diverses Reparaturmaterial und Sets für Fahrräder, Dino Cars für behinderte Schüler/innen, Warnwesten, Pavillons, Lehr- und Lernmaterial, Fahrradhelme, Veranstaltungen zur Verkehrserziehung 184.326 € 285.005 € Quantitäts- und Qualitätssteigerung der Verkehrserziehung, geplant ist die Anschaffung von E- Bikes; Veranstaltungen zur Verkehrserziehung 224.986 € Konkrete Planungen sind noch offen. Charlottenburg-Wilmersdorf Fahrräder, Roller, Ersatzteile, Werkzeuge, Helme, Warnwesten, Parcourselemente, Regenkleidung, Handschuhe, Container-Regale, Schutzkleidung, Erneuerung von zwei Fahrbahnabschnitten (Standort Charlottenburg), Erneuerung der Lichtsignalanlage (Standort Wilmersdorf), SMART-Boards, IT-Ausstattung, verkehrssichernde Arbeiten, Grünpflege 135.314 € 153.687 € Förderung der agens Arbeitsmarktservice gGmbH, zwei Stellen je 30 Stunden, Einsatz von Mitteln aus dem Masterplan Integration und Sicherheit in Höhe von rund 40 T€, Ersatzbeschaffungen Fahrzeuge, Helme, Ersatzteile, Fassadenarbeiten Lagergebäude Wilmersdorf, verkehrssichernde Arbeiten, Grünpflege 114.007 € Förderung der agens Arbeitsmarktservice gGmbH, zwei Stellen je 30 Stunden, Ersatzbeschaffungen Fahrzeuge, Helme, Ersatzteile Spandau Erneuerung der IT-Ausstattung, Fahrräder, Fahrzeuge, Kettcars, Helme, Lehrmittel 80.598 € 135.772 € Erneuerung der Ampelanlagen, Mobiliar, Lehrmittel 81.673 € Maßnahmen wurden noch nicht ermittelt bzw. festgelegt. Steglitz-Zehlendorf Erweiterung des Fahrradfuhrparks für Vorbereitung und Abnahme der Radfahrprüfungen, Anschaffung von Sicherheitsmaterialien (Helme, Westen), Austausch des Kettcar-Fuhrparks für das freie Fahren am Nachmittag 105.747 € 226.130 € Beginn einer Neubaumaßnahme des Schulungsgebäudes der Verkehrsschule Standort Steglitz (SIWANA IV 2018 - 435 T €) 213.254 € Erweiterung des Fuhrparks im Bereich e-mobility, Anschaffung von neuem Inventar, Förderung von Schulungsangeboten für junge Erwachsene und Senioren, für 2020 kann keine Aussage getroffen werden Tempelhof-Schöneberg IT-Ausstattung (Notebook), Verkehrszeichen, Fahradhelme, farbige Kinderwarnwesten, Absperrgitter, Reaktionstestgerät u.a.m. 77.201 € 175.266 € 118.302 € Anlage 1 zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18 / 15286 2 von 2 Bezirk / Jugendverkehrsschule Maßnahmen/Beschaffungen 2017 erweiterte Teilkosten 2017 Produktbudget 2018 Maßnahmen/Beschaffungen 2018 Produktbudget 2019 Maßnahmen 2019/2020 Neukölln Ersatzteile für die Fahrzeuge, Fahrräder, behindertengerechte Dreiräder, Helme, Bekleidung u.a.m.; Zuwendung an den beauftragten Trägerverein vorwiegend für Personalkosten 181.990 € 167.555 € Ersatzteile für die Fahrzeuge, Fahrräder, Helme, Bekleidung u.a.m.; Zuwendung an den beauftragten Trägerverein vorwiegend für Personalkosten 151.881 € 2019 - Zuwendung an den beauftragten Trägerverein, Schwerpunkt für die Personalkosten. Für 2020 können keine Aussagen getroffen werden. Treptow-Köpenick Erneuerung IT-Ausstattung, 1 Beamer, Fahrradhelme, 20 Fahrräder zu 24 Zoll, 10 Fahrräder zu 20 Zoll, 3 GoKarts, 3 E-Bikes 78.881 € 56.289 € Hindernisparcours, mobile Verkehrszeichen, Wartungsvertrag Fahrräder, Tablett-Koffer, Reparaturmaterial, Ausstattung für einen Grünen Schulungsraum 45.978 € 2019 - Anschaffung von Laufrädern, Roller, Fahrräder 24 Zoll und 26 Zoll, ggf. Außenlautsprecher (Beschallungsanlage, Verstärker), weitere IT-Technik bzw. SMART-Board Marzahn-Hellersdorf Sanierung der Verkehrsflächen, Malerarbeiten Gebäude und Werkstatt 205.679 € 140.949 € Sanierung der Toilettenanlagen 123.842 € Für beide Haushaltsjahre liegen momentan noch keine Planungen vor. Lichtenberg Ausweitung der Öffnungszeiten von Mo.-Fr. 8-18 Uhr (zuvor bis 14 Uhr) und Sa. 10-16 Uhr, Durchführung von Projekten und Veranstaltungen (Mobilitätsberatung, Polizeiberatung), Workshops: Vermittlung und Umgang mit diversen Fortbewegungsmitteln, Schulung Anwendung SMART-Notebook/Board, SMART-Board (Standort Lichtenberg), Fahrradhelme, Fahrräder, Warnwesten, Metallhaus zur Erweiterung der Unterbringungskapazitäten, Erarbeitung/Konzeption einer Marketing- und Kommunikationsstrategie, Sanierung der Verkehrsflächen und der Fahrbahnmarkierungen, Geräte zur Gartenbewirtschaftung 135.889 € 117.918 € Umsetzung einer Marketing- und Kommunikationsstrategie (Info-Tafeln mit Wegweisern, Werbetafeln, Schaukästen, Schüler-Warnwesten, Leseschablonen für Erstklässler, Stempelkarte für Radfahrtrainingseinheiten, Raumbeschilderungen, Plakate), Lehr-Systeme für SMART-Board-Nutzung, Reaktionstestgerät mit Pedale, Presenter, 2 Metallhäusern (Standort Hohenschönhausen), Gewächshaus (Querschnittsangebot der Verkehrsschule), Fahrrädern für Erwachsene, Fahrradhelme, Fahrrad- Ersatzteile, Laptop und Drucker mit Rollout, Errichtung eines Internetanschlusses (Standort Lichtenberg), Projekte: Pedelec-Kurse, Mobilitäts- bzw. Lastenfahrrad- Tag, Beginn Pilotmodellprojekt "kostenlose Ausleihe von Lastenfahrrädern" 95.766 € Ziel: Einstellung einer pädagogischen Leitung und zuständig für beide Standorte, ggf. Aufnahme der Tätigkeit eines neuen Beschäftigungsträgers ab 2019 (nach Interessenbekundungs- und Auswahlverfahren 2018), Integration der innovativen Infotafeln an den Standorten in die Unterrichtseinheiten der schulischen Radfahrausbildung, Projekte/Angebote - Schüler-AG, Veranstaltung/Schulung zum Thema "Toter Winkel", Kindergeburtstag, Fahrradwerkstatt, Mobilitätsberatung; SMART-Board (Standort Hohenschönhausen), Internetanschluss (Standort Hohenschönhausen), Bodensanierungsmaßnahmen Reinickendorf neue IT-Ausstattung (PC, SMART-Board, Software), Mobiliar (Tische, Stühle), Wandhalter für Informationen, Erneuerung Verkehrszeichen, Erneuerung der Verkehrsflächen (Fahrbahnen), Fahrräder, Roller, Kettcars, Fahrradhelme, Projekttage 143.731 € 117.717 € Es ist beabsichtigt, ab dem 01.07.2018 zwei Beschäftigungspositionen zu besetzen. Ziel ist die Ausweitung der Öffnungszeiten an beiden Standorten, bspw. wochentags über 16 Uhr hinaus 98.085 € u.a. Verbesserung der Ausstattung und Finanzierung von Beschäftigungspositionen für die Aufsicht Frage 12 Welche Verbesserungen (bspw. bessere Ausstattung mit Materialien/Sanierung) sind bei den Jugendverkehrsschulen 2017/2018 vorgenommen worden? Welche Maßnahmen zur Verbesserung von Ausstattung und Arbeit der Jugendverkehrsschulen sind in 2019/2020 geplant? Welche finanziellen Mittel sind in welcher Höhe hierfür eingesetzt worden und sollen künftig eingesetzt werden? Hinweise: Aufgrund der Vielzahl von Einzelmaßnahmen in den Bezirken werden die Angaben der Bezirke stichpunktartig, zusammenfassend wiedergegeben. Angaben der erweiterten Teilkosten und Produktbudgets gemäß Daten der Kosten- und Leistungsrechnung zum Produkt 79388 - Jugendverkehrsschulen. Die Zahlenangaben sind gerundet. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat keine Angaben geliefert. Die Informationen entstammen einer gesonderten Umfrage zu Maßnahmen in 2017. Anlage 2 zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18 / 15286 1 von 2 Bezirk Standorte VZÄ Personen VZÄ Personen Angestellte Mitarbeiter MAE-Kräfte FAV-Kräfte Sonstige Mitarbeiter Mitte Bremer Str. 10; 10551 Berlin (Tiergarten) 1,5 8 Gottschedstr. 23; 13357 Berlin (Wedding) 1,5 15 Friedrichshain-Kreuzberg Weinstr. 1-3; 10249 Berlin (Friedrichshain) 6 Wassertorplatz; 10999 Berlin (Kreuzberg I) 7 Wiener Str. 59 c; 10999 Berlin (Kreuzberg II) 6 Pankow Straße vor Schönholz 20; 13158 Berlin (Pankow) 6 2 Rennbahnstr. 45; 13086 Berlin (Weißensee) 4 1 2 Thomas-Mann-Str. 65; 10409 Berlin (Prenzlauer Berg) 4 2 2 Charlottenburg-Wilmersdorf 0,5 1 Bundesallee 164; 10715 Berlin (Wilmersdorf) 2 3 Loschmidtstr. 6-10; 10587 Berlin (Charlottenburg) 2 3 Spandau 0,05 1 Borkzeile 34; 13583 Berlin (Spandau I) 5 Hakenfelder Str. 9c; 13587 Berlin (Spandau II) 5 Steglitz-Zehlendorf 0,2 1 Albrechtsstr. 42; 12167 Berlin (Steglitz) 0,5 9 Brittendorfer Weg 16a; 14167 Berlin (Zehlendorf) 0,5 6 Tempelhof-Schöneberg Friedenstr. 23; 12107 Berlin (Tempelhof) Sachsendamm 25; 10829 Berlin (Schöneberg) 3 Bezirk / Jugendverkehrsschule Verwaltungsmitarbeiter Pädagogische Mitarbeiter Bezirksamt - Angestellte Mitarbeiter für die Aufgabe Jugendverkehrsschule Kooperationspartner / beauftragter freier Träger Anlage 2 zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18 / 15286 2 von 2 Bezirk Standorte VZÄ Personen VZÄ Personen Angestellte Mitarbeiter MAE-Kräfte FAV-Kräfte Sonstige Mitarbeiter Neukölln Wörnitzweg 5; 12043 Berlin (Neukölln I) 4 Heideläufer Weg 11; 12353 Berlin (Neukölln II) 3 1 Treptow-Köpenick An der Wuhlheide 193, FEZ; 12459 Berlin 1 1 Marzahn-Hellersdorf 1 1 Erich-Kästner-Str. 100; 12610 Berlin (Hellersdorf) 1 8 Borkheider Str. 30; 12689 Berlin (Marzahn) 5 Lichtenberg 0,75 1 Malchower Weg 66; 13053 Berlin (Hohenschönhausen) 4 2 Baikalstr. 4; 10319 Berlin (Lichtenberg) 4 2 Reinickendorf Aroser Allee 195; 13407 Berlin (Reinickendorf I) 1 1 5 Senftenberger Ring 25a; 13435 Berlin (Reinickendorf II) 0,812 1 5 Frage 13. Wieviel fest eingestelltes Personal arbeitet für die Berliner Jugendverkehrsschulen? Wie viele Betreuer des öffentlichen Beschäftigungssektors (ÖBS) arbeiten in den Verkehrsschulen? (Bitte auflisten nach den einzelnen Verkehrsschulen) Hinweise Angaben der Bezirke. Angaben zu den VZÄ (Tätigkeiten) der Bezirke sind in der Regel standortübergreifend. Ansonsten sind die Angaben den Standorten direkt zugeordnet worden. Um die Lesbarkeit der Tabelle zu verbessern wurden nur vorhandene bzw. eingesetzet Stellenanteile und Personen eingetragen. Bezirkliche Angaben Charlottenburg-Wilmersdorf - der Beschäftigungsumfang der angegebnen Positionen beträgt jeweils 30 Wochenstunden. Reinickendorf - die für die Aroser Allee eingetragene VZÄ soll voraussichtlich ab den 01.08.2018 besetzt werden. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat keine Angaben geliefert. 2 noch nicht besetzt Bezirk / Jugendverkehrsschule Bezirksamt - Angestellte Mitarbeiter für die Aufgabe Jugendverkehrsschule Kooperationspartner / beauftragter freier Träger Verwaltungsmitarbeiter Pädagogische Mitarbeiter Frage 12 Frage 13