Drucksache 18 / 15 288 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 07. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2018) zum Thema: Polizei Berlin – Bereitschaftsärzte und Gefangenensammelstelle und Antwort vom 22. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 288 vom 07. Juni 2018 über Polizei Berlin – Bereitschaftsärzte und Gefangenensammelstelle ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Bereitschaftsärztinnen und -ärzte sind derzeit bei der Polizei Berlin beschäftigt bzw. rund um die Uhr im Einsatz? (Aufstellung nach Wochentagen sowie am Wochenende erbeten.) Zu 1.: Die in den Gewahrsamsstellen tätigen Ärztinnen und Ärzte sind als freie Mitarbeitende auf Honorarbasis für die Polizei Berlin tätig. Derzeit hat die Polizei Berlin mit 57 Ärztinnen und Ärzten einen Honorarvertrag. Die freien Mitarbeitenden können ihre Tätigkeit monatlich im Voraus für frei wählbare Gewahrsamsstellen und Einsatztage anbieten. Diese Angebote und damit der Einsatz der Honorarärzte werden durch den Ärztlichen Dienst der Polizei Berlin koordiniert. 2. Wie viele Stellen sind derzeit bei den Bereitschaftsärztinnen und -ärzten unbesetzt? Zu 2.: Die Ärztinnen und Ärzte sind keine Dienstkräfte der Polizei Berlin, sie sind freiberuflich tätig. Demzufolge sind sie nicht stellentechnisch etatisiert. 3. Wie hoch ist derzeit die Vergütung für den Arbeitseinsatz jeweils an regulären Wochentagen, am Wochenende und an Feiertagen? (Aufstellung nach Wochentagen, Wochenende sowie Feiertagen erbeten.) Zu 3.: Für den Bereitschaftsdienst in der Zeit von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr erhalten freie Mitarbeitende eine Pauschale in Höhe von 110,00 €. Eine Differenzierung zwischen regulären Wochentagen, Wochenenden und Feiertagen erfolgt nicht. Die Pauschale beinhaltet die Durchführung von zwei Blutentnahmen oder Verwahrfähigkeitsuntersuchungen sowie die Kosten für die An- und Abfahrt. Seite 2 von 3 Für jede weitere Blutentnahme oder Verwahrfähigkeitsuntersuchung wird zusätzlich ein Honorar in Höhe von 55,00 € gezahlt. Darin sind ebenfalls die Kosten für An- und Abfahrt enthalten. Für die Anwesenheit in einer Gewahrsamsstelle in der Zeit von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr (Nachtdienst) wird ein Anwesenheitspauschalbetrag in Höhe von 176,00 € pro Nacht gezahlt. Sollte in Ausnahmefällen die Vertretung für eine zweite Gewahrsamsstelle erforderlich sein, erhalten freie Mitarbeitende einen zusätzlichen Pauschalbetrag von 88,00 €. Hierdurch werden sämtliche Fahrkosten zwischen den Gewahrsamsstellen abgegolten. Jede im Nachtdienst durchgeführte Blutentnahme oder Verwahrfähigkeitsuntersuchung wird zusätzlich zu den genannten Pauschalbeträgen mit 16,50 € honoriert. Sofern freie Mitarbeitende im Auftrag der Polizei Berlin während des Nachtdienstes eine Blutentnahme in einer externen Einrichtung (z.B. Krankenhaus, Justizvollzugsanstalt) durchführen, wird hierfür zusätzlich eine einmalige Wegstreckenentschädigung in Höhe von 16,50 € gezahlt. Für Nachtdienste, die in einen gesetzlich festgelegten allgemeinen Feiertag hineinreichen, wird ein zusätzlicher Pauschalbetrag in Höhe von 100 % gezahlt. Dienste, die innerhalb von 24 Stunden vor Dienstantritt abgesagt werden, sind mit den vertraglich geltenden Pauschalen für den Tages- bzw. Nachtdienst zu erstatten. 4. Wie werden Bereitschaftsärztinnen und -ärzte konkret durch die Polizei Berlin über einen Einsatz informiert? Zu 4.: Durch den Ärztlichen Dienst der Polizei Berlin erfolgt monatlich im Voraus eine Planung der Einsätze und eine entsprechende Information der Honorarkräfte. Bei adhoc eintretenden Vakanzen erfolgen erforderliche Absprachen per E-Mail, per Fax oder telefonisch durch den Ärztlichen Dienst. 5. An welchen Polizeidirektionen sind die Bereitschaftsärztinnen und -ärzte angegliedert bzw. haben dort ihren Aufenthaltsraum? Zu 5.: Die Ärztinnen und Ärzte sind keiner Polizeidirektion angegliedert. Sie unterliegen der Dienst- und Fachaufsicht des Ärztlichen Dienstes der Polizei Berlin. In allen Gewahrsamsstellen stehen Aufenthaltsräume für die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung. 6. Welche konkreten Kooperationen und Projekte mit Bereitschaftsärztinnen und -ärzten gibt es mit der Charité? 7. Welche Rolle nimmt hierbei die Rechtsmedizin der Charité in Berlin ein? Seite 3 von 3 Zu 6. und 7.: Es gibt keine konkreten Kooperationen und Projekte mit den Bereitschaftsärztinnen und - ärzten der Charité. 8. Wie schätzt der Senat den Umstand ein, dass für zwei Gefangenensammelstellen in der Woche und am Wochenende teilweise nur eine Bereitschaftsärztin bzw. ein Bereitschaftsarzt zur Verfügung steht und dass es deshalb zum Teil zu langen Wartezeiten kommt und welche Pläne hat der Senat diesen Umstand zu beheben? Zu 8.: Für jedes der fünf Gewahrsame ist pro Schicht an 365 Tagen im Jahr eine Honorarärztin oder ein Honorararzt vorgesehen. Trotzdem kann nicht immer ausgeschlossen werden, dass es in Ausnahmefällen, insbesondere in den Ferienzeiten und an Feiertagen auf Grund fehlender Verfügbarkeit einer Honorarärztin oder eines Honorararztes, zu Betriebseinschränkungen kommt. 9. Wie viele Bereitschaftsärztinnen und -ärzte würden in den Polizeidirektionen benötigt werden, um das Problem der Verfügbarkeit für die örtlichen Abschnitte aber auch die Einsatzhundertschaften zu lösen und welche Pläne liegen hierzu vor? Zu 9.: Die Besetzung der Gewahrsame mit Honorarärztinnen und Honorarärzten ist grundlegend gewährleistet. Eine diesbezügliche Problematik ist insoweit nicht verifizierbar. 10. Wie und in welchem Rahmen wurde diese Problematik innerhalb der Berliner Polizeibehörde bisher thematisiert? Zu 10.: Der Ärztliche Dienst der Polizei Berlin ist im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht über die in den Gewahrsamen tätigen Honorarärztinnen und Honorarärzte in einem fortlaufenden Prozess bestrebt, erkennbare Optimierungspotentiale auszuschöpfen. Berlin, den 22. Juni 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport