Drucksache 18 / 15 291 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Zimmermann (SPD) vom 07. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2018) zum Thema: Umgestaltung des Nollendorfplatzes und Antwort vom 21. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Zimmermann (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15291 vom 07. Juni 2018 über Umgestaltung des Nollendorfplatzes Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt (BA) Tempelhof-Schöneberg um Stellungnahme gebeten, die nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben wird. Frage 1: Teilt der Senat die Auffassung, dass eine Neugestaltung des Nollendorfplatzes im Sinne einer Aufwertung des Gebietes als "Tor zur City-West" geboten ist? Antwort zu 1: Ja. Frage 2: Folgt der Senat in seiner Zielvorstellung dem am 16. April 2014 in der BVV Tempelhof-Schöneberg beschlossenen Leitbild? Antwort zu 2: Vom Grundsatz her unterstützt der Senat die vorgeschlagene potentielle Zielstellung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Tempelhof - Schöneberg, im Zusammenhang mit den Sanierungsmaßnahmen an den U-Bahnanlagen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die Chance zu nutzen, die städtebaulichen und stadtstrukturellen Gegebenheiten neu zu ordnen und zu verbessern. Mit der beabsichtigten Wiederherstellung der historischen Platzfläche kann ein großer Beitrag zur Aufwertung der öffenlichen Bereiche und Erhöhung der Aufenthaltsqualität erzielt werden. Das im Auftrag des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg erarbeitete Leitbild enthält jedoch vor allem im Hinblick der Ideen zum Verkehrskonzept eine Reihe offener Fragen. Der Eingriff in das übergeordnete Verkehrsnetz ist noch nicht im Detail betrachtet worden, 2 so dass zur Bewertung der verkehrlichen Auswirkungen eine verkehrstechnische Machbarkeitsprüfung erforderlich ist. Weiterhin ist erkennbar, dass die Realisierung des Leitbildes auch erhebliche planungsrechtliche und finanzielle Auswirkungen hat, die im Rahmen einer weiteren Vertiefung der Planung zu untersuchen wären. Frage 3: Welche Planungsschritte sind seitdem erfolgt, welcher Planungsstand wurde erreicht? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ist Vorhabenträger für die Planung und Umsetzung des Leitbildes. Er teilt dazu mit: „Im Auftrag des Bezirksamtes (STADT Ltg) wurde bisher eine Machbarkeitsstudie erstellt. Um die Machbarkeit auch verkehrlich nachzuweisen, sind vertiefende verkehrliche Untersuchungen erforderlich, die bisher nicht vorliegen, und die das Bezirksamt bei der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) angefordert hat. Soweit dem BA bekannt, wird dort, aufgrund einer Vielzahl aktuell zu bearbeitender Anfragen und Untersuchungen, eine kurzfristige Bearbeitung nicht als möglich gesehen; sondern eine Bearbeitung ist erst in ca. 1-2 Jahren möglich. Erst wenn diese verkehrliche Untersuchung von SenUVK vorliegt, kann über das weitere Vorgehen, z.B. über die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens (PFV), entschieden werden. Welchen Planungsstand die Fachplanung der BVG zur Tunnelsanierung (technische Planung, Bauablauf, Bauabschnitte, Zeitschiene) hat, ist dem BA nicht bekannt. Bisher wurden seitens der BVG dem BA dazu nur unverbindliche Absichtserklärungen vorgetragen; der bisher vorgetragene Planungsstand lässt keinen zeitnahen Baubeginn erwarten.“ Frage 4: Ist sichergestellt, dass die Umgestaltung mit den anstehenden Maßnahmen der BVG zur Sanierung ihrer U- Bahn-Tunnelanlagen in diesem Bereich koordiniert ist, so dass kein mehrmaliges Öffnen und Umbauen der Oberfläche erforderlich wird? Antwort zu 4: Ja, es ist gemeinsames Ziel der BVG und des Bezirkes, die Tunneldecken- und Viaduktsanierung mit den Umgestaltungsplanungen zum Nollendorfplatz miteinander zeitlich, bauorganisatorisch und bautechnisch zu synchronisieren. Die BVG nimmt bei der Sanierung der Tunnelanlagen immer das öffentliche Straßenland in Anspruch, so dass eine Abstimmung mit allen Leitungsträgern, dem Straßenbaulastträger bzw. Grünflächenamt im Vorfeld erfolgen muss. Dabei ist die Zielstellung, die Maßnahmen gut zu koordinieren, um mehrmaliges Öffnen und Umbauen zu vermeiden. Diese Vorgehensweise gilt auch für die Umgestaltung am U-Bahnhof Nollendorfplatz. 3 Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat diesbezüglich mitgeteilt, dass es bestrebt ist, die Koordinierung der Planungen und Baumaßnahmen sicherzustellen, indem es als Straßenbaulastträger von seiner Möglichkeit Gebrauch macht, im Genehmigungsverfahren der BVG-Baustelle/n entsprechende Koordinierung der Bauvorhaben zu verlangen und Einfluss auf die Terminplanung der BVG zu nehmen. Frage 5: Ist zur Aufgabe der den Mittelraum trennenden Verbindungsfahrbahn aus Richtung Karl-Heinrich-Ulrichs- Straße - für die gestalterische und funktionale Aufwertung des Platzes wünschenswert - zwingend ein diesbezügliches Planfeststellungsverfahren erforderlich? Frage 6: Falls das Erfordernis eines Planfeststellungsverfahrens bestehen sollte: Wann ist mit dessen Einleitung zu rechnen und welcher Zeitraum ist für ein solches Verfahren zu veranschlagen? Antwort zu 5 und 6: Es ist u.a. Aufgabe der Machbarkeitsstudie planungsrechtliche Fragestellungen zu untersuchen. Inwieweit die Planungen eine wesentliche Änderung darstellen und damit das Erfordernis einer planrechtlichen Zulassung erfordern, kann erst nach Vorlage aller hierfür relevanten Unterlagen und Untersuchungen durch die zuständige Planfeststellungsbehörde entschieden werden. Die Dauer des Verfahrens kann daher zum jetztigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Frage 7: Ist in der Gesamt-Terminplanung unter Einbeziehung der Abhängigkeiten zu den Maßnahmen der BVG sowie zu einem ggf. erforderlichen Planfeststellungsverfahren sichergestellt, dass der Umbau sinnvoll koordiniert werden kann und wie stellt sich diese Zeitplanung nach aktuellem Stand dar? Antwort zu 7: Eine sinnvolle Koordinierung der Planungen der BVG und des Landes Berlin ist eine wichtige Prämisse bei der Durchführung der oben genannten Maßnahmen. Siehe auch Antwort zu 4. Bisher hat die BVG nur unverbindliche Absichtserklärungen abgegeben. Eine genaue Zeitplanung liegt noch nicht vor. Berlin, den 21.06.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz