Drucksache 18 / 15 294 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 11. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2018) zum Thema: Franzstraße 23 in Lankwitz und Antwort vom 28. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15294 vom 11.06.2018 über Franzstraße 23 in Lankwitz ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat das Objekt des ehemaligen Hotels „Gotland“ in der Franzstraße 23 in Lankwitz bekannt? Zu 1.: Das Objekt ist dem Senat nicht bekannt. Deswegen wurde das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin – Bereich Soziales – zuständigkeitshalber um Auskunft gebeten, das wie folgt geantwortet hat: „Dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin ist das Objekt in der Franzstraße 23 in Lankwitz bekannt. Die Franzstraße Grundstücks GmbH hat am 26.03.2018 die Baugenehmigung erhalten, das Objekt zu einem Wohnheim mit 49 Betten für die Unterbringung von Einheimischen und Geflüchteten, Familien und Einzelpersonen umzubauen. Nach Auskunft der Bauaufsicht laufen die Bauarbeiten.“ 2. Gibt es aktuelle Pläne zur Nutzung des Objektes durch den Senat oder durch Dritte in seinem Auftrag z.B. für die Unterbringung von Geflüchteten oder Obdachlosen? 3. Treffen insbesondere Informationen zu, dass dort die Apardo GmbH eine Einrichtung betreiben wird? Zu 2. und 3.: Pläne zur Nutzung des Objektes durch den Senat oder durch Dritte im Auftrag des Senats gibt es nicht, auch nicht für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. 2 Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt dazu Folgendes mit: „Dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf ging auf politischer Ebene über den zuständigen Bezirksstadtrat für Soziales ein Konzept der Apardo GmbH zu. Darin werden neben der Wohnnutzung verschiedene Betreuungsangebote für die Bewohnerinnen und Bewohner beschrieben. Letztere lassen sich jedoch nicht im Rahmen des SGB II oder XII über die Kosten der Unterkunft abbilden. Es wurde deshalb nach einer fachlichen Einschätzung im Sozialamt die Rückmeldung an die politische Ebene gegeben, dass insbesondere wegen der angedachten psychotherapeutischen Betreuung eine Kostenklärung über die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Vereinbarung über die Eingliederungshilfe-§§ 53ff. SGB XII) und/oder über die Krankenkassen notwendig sei. Einige geplante Hilfen wären auch dem Leistungskatalog nach §§ 67ff. SGB XII zuzuordnen. Für den Fall der Umsetzung einer Variante mit der Betreuung unbegleiteter Minderjähriger wurde auf die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verwiesen. Da der Träger Apardo GmbH keine direkte Anfrage an das Sozialamt Steglitz- Zehlendorf gerichtet hat, ist auch keine Rückmeldung an diesen erfolgt. Es ist auch kein Auftrag an den Träger zur Entwicklung des Projektes erfolgt.“ 4. Für welche Gruppen ist diese Unterkunft ggf. vorgesehen? Zu 4.: Nach Auskunft des Bezirks sieht das dort bekannte Konzept mit dem Stand 05.01.2018 unterschiedliche Optionen für eine zukünftige Nutzung vor: Möglichkeit A: Betreuungszentrum psychisch kranker/auffälliger unbegleiteter und begleiteter Minderjähriger. Möglichkeit B: Unterbringung wohnungsloser Menschen inklusive mobiler psychotherapeutischer Betreuung. 5. Ab wann wird diese Einrichtung ihren entsprechenden Betrieb aufnehmen? Zu 5.: Der Träger hat mit dem Amt für Soziales Steglitz-Zehlendorf bisher keinen Kontakt aufgenommen. Wann die Einrichtung mit welchem Konzept die Arbeit aufnimmt, kann deshalb von dort nicht eingeschätzt werden. 6. Mit welcher Belegungsanzahl ist dort zu rechnen? Zu 6.: Nach Auskunft des Bezirks wurde die Baugenehmigung für die Errichtung von 49 Plätzen erteilt. 7. Mit welchem Bestand an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird diese Einrichtung arbeiten, d.h. mit welchem Betreuungsschlüssel? Zu 7.: Der Bezirk teilt dazu mit: „Das Konzept gibt vier Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten, fünf Psychologinnen /Psychologen und drei Sprachmittlerinnen/Sprachmittler an, die ab 02/2018 noch durch weitere Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten, Sprachmittlerinnen /Sprachmittler und Verwaltungspersonal ergänzt werden sollen. Es werden keine Aussagen darüber getroffen, ob das Personal nur in der Franzstraße 23 eingesetzt werden soll oder auch in anderen Einrichtungen tätig ist. Eine Aussage zu einem geplanten Betreuungsschlüssel ist deshalb nicht möglich.“ 3 8. Welche Nutzungsdauer ist derzeit vorgesehen? Zu 8.: Über die beabsichtigte Nutzungsdauer liegen dem Amt für Soziales des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin keine Angaben vor. 9. Durch wen erfolgte bisher die Kommunikation gegenüber der Nachbarschaft und was ist diesbezüglich bis zur Inbetriebnahme noch vorgesehen? Zu 9.: Dem Amt für Soziales des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin sind Kontaktaufnahmen in die Nachbarschaft nicht bekannt. Es liegen dort auch keine Erkenntnisse über die Planungen des zukünftigen Betreibers vor. Berlin, den 28. Juni 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales