Drucksache 18 / 15 295 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 11. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2018) zum Thema: Verkehrssicherheit für alle? und Antwort vom 25. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15295 vom 11. Juni 2018 über Verkehrssicherheit für alle? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Lichtzeichenanlagen (Ampeln), die der Straßenquerung von Fußgängern dienen, gibt es in Berlin? Bitte nach Bezirken aufgliedern. Frage 2: Wie hat sich deren Anzahl seit 2014 entwickelt? Aufgeteilt nach Bezirken. Frage 3: Wie viele dieser Ampeln verfügen über spezielle Strukturen für blinde bzw. stark sehbehinderte Menschen (Vibration, akustisches Signal)? Bitte nach Bezirken aufgliedern. Frage 4: Wie hat sich deren Anzahl seit 2014 jeweils in den Bezirken entwickelt? Antwort zu 1 bis zu 4: Grundsätzlich dienen nahezu alle rund 2.100 Lichtsignalanlagen (LSA) in Berlin auch zur Querung von Fußgängern. Der Bestand (Stand Juni 2018) an reinen Fußgänger-LSA und die Ausstattung mit Blindeneinrichtungen ergibt sich aus untenstehender Tabelle. Zu den vergangenen Jahren liegen keine auswertbaren Basisdaten vor. 2 Bezirke Fußgänger-LSA davon mit Blindenanforderung Charlottenburg- Wilmersdorf 54 19 Spandau 34 23 Neukölln 32 20 Pankow 33 30 Friedrichshain- Kreuzberg 29 17 Reinickendorf 25 9 Tempelhof- Schöneberg 45 23 Steglitz-Zehlendorf 79 35 Treptow-Köpenick 26 19 Lichtenberg 31 27 Mitte 64 50 Marzahn-Hellersdorf 12 12 Summe 464 284 Frage 5: Welche Neueinrichtungen derartiger Ampelanlagen für blinde/sehbehinderte Menschen sind bis Ende 2020 geplant? Differenziert nach Bezirken. Frage 6: Strebt der Senat eine 100%-ige Quote von derartigen „Blindenampeln“ in Berlin an, d.h. keine Fußgängerampel ohne akustisches bzw. Vibrationssignal? Frage 7: Wenn ja, bis wann wird dieser Zustand erreicht sein? Frage 8: Wenn nein, weshalb nicht und welche Kriterien werden angewandt, ob eine Ampel entsprechend ausgerüstet ist oder nicht? Antwort zu 5 bis zu 8: In Zusammenarbeit mit dem ABSV (Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin) werden ständig Ampelanlagen nachgerüstet. Hierzu verweise ich auch auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17/17449 vom 9. Dezember 2015. Bereits 1998 hat sich der Senat verpflichtet, alle Neu- und Ersatzbauten von LSA barrierefrei auszustatten, auch mit einer blindengerechten Ausrüstung. Jährlich sind ca. 1 Million Euro für den nachträglichen behindertengerechten Ausbau eingeplant. Damit lassen sich zusätzlich zu den Maßnahmen des regulären Bauprogramms ca. 8 bis 12 Anlagen ertüchtigen. Hinzu kommen 3 bis 5 Anlagen jährlich über das reguläre Bauprogramm, so dass etwa 15 Anlagen jährlich dazu kommen werden. 3 Frage 9: Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat, um die Verkehrssicherheit gerade für blinde bzw. stark sehbehinderte Menschen zu verbessern, insbesondere angesichts der spezifischen Probleme, die durch geräuschlose Elektrofahrzeuge entstehen? Antwort zu 9: Elektrofahrzeuge sind üblicherweise nicht vollständig geräuschlos, sondern zeichnen sich durch deutlich weniger Geräusche des Motors gerade bei sehr niedrigen Geschwindigkeiten aus. Geräuschbestimmend sind bei Geschwindigkeiten ab 30 km/h dann die Fahrgeräusche durch den Rollwiderstand. Derzeit liegen noch keine Erkenntnisse zu höheren Unfallzahlen aufgrund der leiseren Motorengeräusche vor. Aufgrund der skizzierten Problematik setzen sich Automobilkonzerne mit diesen Fragen auseinander. Direkte Einwirkmöglichkeiten hat der Senat nicht. Frage 10: Welche Konsequenzen sieht der Senat für die Verkehrssicherheit von blinden / sehbehinderten Menschen bei der Umsetzung autonomer Fahrzeuge? Antwort zu 10: Die Wahrung bzw. Verbesserung der Unabhängigkeit von mobilitätseingeschränkten Menschen (u.a. auch von Blinden und Sehbehinderten) stellt ein wichtiges Ziel bei der Entwicklung von autonomen Fahrzeugen (AVF) dar. AVF sollten so konzipiert werden, dass sie auch für mobilitätseingeschränkte Menschen leicht zugänglich bzw. nutzbar sind. Hinsichtlich der Verkehrssicherheit für blinde und sehbehinderte zu Fuß Gehende sind nach aktuellem Kenntnisstand keine besonderen Risiken zu erwarten. Bereits heute sind automatisierte Fahrzeuge in der Lage, Fußgänger zu erkennen und entsprechend defensiv (durch Bremsmanöver) zu reagieren, wenn sie in deren Fahrzeugsensorbereich eintreten. Berlin, den 25.06.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz