Drucksache 18 / 15 296 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 11. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2018) zum Thema: Fachkräftebedarfe von Erzieher*innen in Schule und Kita und Antwort vom 28. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz (Bündnis 90 | Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15296 vom 11. Juni 2018 über Fachkräftebedarfe von Erzieher*innen in Schule und Kita ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Mit welchem Personalbedarf rechnet SenBJF für die ergänzende Förderung und Betreuung in den kommenden fünf Jahren (sortiert nach Jahr)? Zu 1.: Der Bedarf an sozialpädagogischen Fachkräften für die kommenden fünf Jahre in den öffentlichen Schulen ist, basierend auf einer Modellrechnung, in der Anlage 1 dargestellt. 2. Welche Auswirkungen auf den Personalbedarf hat die zum Schuljahr 2019/20 greifende gesetzliche Änderung hinsichtlich der Öffnung des Moduls 2? Zu 2.: Die Auswirkungen des Wegfalls der Bedarfsprüfung auf die Anzahl der Fachkräfte können auf der Grundlage der Datenlage aus 2017/2018 zwar prognostiziert, aber nicht valide ermittelt werden. Die unbekannte Größe ist das Elternverhalten. Wie viele Familien sich nach dem Wegfall der Bedarfsprüfung für eine Teilnahme an der ergänzenden Förderung und Betreuung entscheiden, kann nur angenommen werden. Die nachfolgenden Berechnungen für den Fachkräftebedarf basieren auf der Annahme, dass die Teilnahme an dem Basismodul für die Zeit von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr in den Jahrgangsstufen 1 und 2 von 78 % der Kinder auf 95 % steigt. - 2 - Unter Berücksichtigung der Personalzumessung pro Kind und Basismodul in Höhe von 0,02487 Vollzeiteinheiten wird ein Mehrbedarf in Höhe von 226 Vollzeitstellen Erzieherinnen oder Erzieher ermittelt. 3. Welche Maßnahmen werden zur Fachkräftegewinnung ergriffen? Zu 3.: Es sind Maßnahmen ergriffen worden, die mit denen für den Bereich Kindertagesstätten korrespondieren. Zu nennen sind hier verstärkte Aktivitäten für die berufsbegleitende Ausbildung sowie Gewinnung von Quereinsteigenden aus verwandten Berufen sowie die Präsenz von Schulen und Schulaufsicht am „Berlin Tag“. 4. Wie viele Fachkräfte wurden in den vergangenen Jahren über die berufsbegleitende Ausbildung an den Schulen ausgebildet und gewonnen (bitte sortiert nach Bezirk und Jahr)? Zu 4.: Durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wurden in den letzten fünf Jahren in folgendem Umfang Erzieherinnen und Erzieher berufsbegleitend ausgebildet . Region 2014 2015 2016 2017 2018 Mitte 6 4 2 9 10 Friedrichshain-Kreuzberg 4 5 3 8 12 Pankow 10 5 4 10 12 Charlottenburg-Wilmersdorf 4 3 2 3 5 Spandau 8 6 2 12 11 Steglitz-Zehlendorf 2 1 2 4 9 Tempelhof-Schöneberg 10 3 2 3 9 Neukölln 8 5 7 8 17 Treptow-Köpenick 10 7 11 12 12 Marzahn-Hellersdorf 12 6 9 5 10 Lichtenberg 9 6 6 9 13 Reinickendorf 8 4 6 6 12 Gesamt 91 55 56 89 132 Darüber hinaus bilden auch freie Träger der Jugendhilfe, die im Rahmen der Ganztagsbetreuung an Schulen tätig sind ebenfalls berufsbegleitend aus. Seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie werden keine Zahlen zur berufsbegleitenden Ausbildung im Ganztag durch freie Träger der Jugendhilfe statistisch erhoben . - 3 - 5. Werden zum kommenden Schuljahr, die vom Parlament zur Verfügung gestellten Mittel für Anleitungsstunden für die berufsbegleitende Ausbildung den Schulen zur Verfügung stehen? Zu 5.: Zeit für Anleitung soll im Umfang von zwei Stunden für das erste Jahr der berufsbegleitenden Ausbildung zur Verfügung gestellt werden. Für Schulen, die mit öffentlichem Personal arbeiten, wird die Zumessung in den Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen (VV Zumessung) abgebildet sein. Träger der freien Jugendhilfe, sollen analog dazu ebenfalls eine Finanzierung der Zeit für Anleitung bekommen. 6. Wurde dies den Schulen kommuniziert (Wann und in welcher Form)? Zu 6.: Schulleitungen werden durch die regionale Schulaufsicht über diese Veränderungen informiert. 7. Wie werden die freien Träger der Jugendhilfe bei der Umsetzung dieser Maßnahme einbezogen und welche Abstimmungsrunden fanden hierzu statt? Zu 7.: Im Ganztag können die Träger der freien Jugendhilfe Zeit für Anleitung von Auszubildenden im 1. Ausbildungsjahr im Umfang von zwei Stunden einplanen. Die Ressourcen für die Finanzierung von Zeit für Anleitung sind im Einzelplan 10 abgebildet. Derzeit wird an einem geeigneten Verfahren für die Kostenerstattung gearbeitet. Sobald hierfür ein Konzept vorliegt, werden die Träger darüber informiert. 8. Welche Maßnahmen sind geplant, um die Ausbildungsquote an den Schulen deutlich zu erhöhen? Zu 8.: Die Ausbildungsquote an den Fachschulen für Sozialpädagogik wurde in den zurückliegenden Jahren deutlich erhöht. Die Zahlenreihe (Tabelle 1) gibt Auskunft darüber, wie viele Studierende sich in den Schuljahren seit 2012/2013 in der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher in den Fachschulen für Sozialpädaogik des Landes Berlin befanden. Alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllten, konnten in den zurückliegenden Jahren einen Fachschulplatz erhalten. Die Platzkapazitäten wurden an den öffentlichen und privaten Fachschulen stetig ausgebaut. Tabelle 1 Zahl der Studierenden an den Fachschulen (öffentliche und private) – Zeitreihe 2012/2013 bis 2017/2018 Schuljahr 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 Zahl der Studierenden ins- 6.903 7.592 8.345 8.589 8.915 8.947 - 4 - gesamt 9. Gibt es ein Ausbildungskonzept bzw. eine Handreichung zur Anleitung für die berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieher*in für die Schulen bzw. die anleitenden Fachkräfte? Zu 9.: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des berufsbegleitenden Teilzeitstudiums gehen zwei Rechtsverhältnisse ein, den Arbeits- und den Schulvertag. Beide Rechtsverhältnisse können sich vertragsrechtlich in ihrer Wirksamkeit gegenseitig bedingen, aber jeweils nicht gegenseitig in die Ausgestaltung eingreifen. Es besteht daher keine Eingriffsmöglichkeit in die Berufstätigkeit der Beschäftigten durch den Schulbereich und umgekehrt, wenngleich sich aus der Natur der Sache ein Kooperationsgebot zwischen den beiden Lernorten ergibt. Das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg hat im Auftrag eine Handreichung für das berufsbegleitende Teilzeitstudium entwickelt. Hierin werden Handlungsorientierungen, Hilfestellungen und fachlich relevante Aussagen getroffen, die die Abstimmung des Rahmenlehrplans mit den Erfordernissen der praktischen Ausbildung institutionell, konzeptionell und fachlich sicherstellen. Die Veröffentlichung der Handreichung ist zum Schuljahr 2018/2019 geplant. 10. Gab es eine Abfrage durch den SenBJF an den Schulen, wie viele Schulen bereit wären Fachkräfte berufsbegleitend auszubilden. Zu 10.: Im Rahmen der Vorbereitung der Einstellungen gibt es im Rahmen der regelmäßigen Bedarfserhebungen auch Abfragen und Beratung der Schulen zur berufsbegleitenden Ausbildung. 11. Wieso erfolgt keine gemeinsame Bedarfs- und Maßnahmenplanung hinsichtlich der Fachkräftegewinnung von Kita und Hort? 12. Wird es zukünftig eine gemeinsame Planung geben und wird sich diese in einer gemeinsamen Fachkräfteplanung widerspiegeln? Zu 11. und 12.: Die Maßnahmenplanung hinsichtlich der Fachkräftegewinnung ist mit den Bereichen Jugend und Kita abgestimmt. Neben der Mitwirkung der für den Grundsatz ganztägiger Bildung zuständigen Mitarbeiterin in der „Arbeitsgruppe Fachkräfte“, ist gemeinsam an gleichen Grundsätzen für den Quereinstieg gearbeitet worden. Ab dem 01.08.2018 können Quereinsteigende nach einem gemeinsamen Bildungsplan eine Weiterbildung besuchen, die es ihnen nach dem erfolgreichen Abschluss ermöglicht, sowohl in Kita als auch in Schule tätig zu sein. Auch im Vorfeld zum „Berlin Tag“ wurde die gemeinsame Strategie abgestimmt. - 5 - Die aktuelle Fachkräftebedarfsprognose für Erzieherinnen und Erzieher der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) weist den Fachkräftebedarf für die Aufgabenfelder Kindertagesbetreuung und Ergänzende Förderung im Ganztag (EFöB) in Schule für den Zeitraum 2016/2017 bis 2019/2020 aus (siehe hierzu ausführlich Kapitel 4 im Gesamtbericht Kindertagesstättenentwicklungsplanung ; Rote Nummer 2317 G). Neben der Ermittlung des Fachkräftebedarfs beinhaltet die Fachkräftebedarfsprognose auch eine Einschätzung zur Entwicklung des Fachkräfteangebotes sowie zur Verteilung der Zugänge auf die oben genannten Aufgabenfelder . Zur Gewinnung von Fachkräften für die Aufgabenfelder Kita und EFöB nutzt die SenBildJugFam u. a. auch gemeinsame Maßnahmen wie die Informationsmesse Berlin-Tag. Zwei Mal jährlich werden hier face-to-face Fachkräfte gezielt angesprochen – seit 2017 sowohl für das Arbeitsfeld Kita als auch den Bereich Schule. Auch die Verfahren zum Quereinstieg in die Bereiche Kita und EFöB wurden aufeinander abgestimmt. So wurden die Regelungen zum Quereinstieg in den Bereich EFöB analog denen im Bereich Kita konzipiert. Personen mit einem verwandten Berufsabschluss, die über den Quereinstieg in einen dieser Bereiche einmünden möchten, absolvieren beginnend mit dem Herbst 2018 eine in Umfang und Inhalten standardisierte Weiterbildung. Wenn diese erfolgreich abgeschlossen wurde, sind diese Personen als Fachkräfte für den Kita-Bereich genauso anerkannt wie für die außerunterrichtliche ergänzende Förderung und Betreuung an Schulen. Die Standardisierung der Weiterbildung für diese beiden Segmente der Kinder- und Jugendhilfe bringt für diese Personengruppe eine höhere Flexibilität mit sich und macht somit den Einstieg für diesen Personenkreis zusätzlich attraktiv. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beabsichtigt, die Fachkräftebedarfsprognose Erzieherinnen und Erzieher im Rahmen der für das Jahr 2019 vorgesehenen Aktualisierung der Kita-Entwicklungsplanung vorzunehmen. Wie in den Vorjahren wird dabei eine Gesamtbetrachtung für die Aufgabenfelder Kita und EFöB vorgelegt werden. Berlin, den 28. Juni 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Anlage 1 Erzieherpersonal Bedarf - Bestand - Bilanz - Modell für öffentliche allgemein bildende Schulen (Alle Angaben als gerundete Werte in VZE) Modell Saldo Vorjahr Modell Saldo Vorjahr Modell Saldo Vorjahr Modell Saldo Vorjahr Modell Saldo Vorjahr Bedarf 1 a Eigenes Personal: Fortschreibung EBF 2017 (Annahme: 2% Zunahme 1 ) 4.803 4.935 97 5.033 98 5.134 101 5.237 103 5.342 105 b Besondere Ausstattung für die inklusiven Schwerpunktschulen als Gesamtbedarf pro Schuljahr c Besondere Ausstattung für den Einsatz in den Schulpsychologischen und inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) als Gesamtbedarf pro Schuljahr 2 9,5 4 d Verwendung von Strukturmitteln lt. VV LK : zugemessene Lehrkräfte-Stunden in Stunden für Erzieherinnen und Erzieher bereitgestellt 3 4,5 e A/E 35 Summe 4.838 4.938 101 5.033 95 5.134 101 5.237 103 5.342 105 2 a Freie Träger: Fortschreibung EBF 2017, (Annahme: 4% Zunahme 1 ) 2.516 2.617 101 2.722 105 2.831 109 2.944 113 3.062 118 Insgesamt 7.319 7.555 237 7.755 200 7.965 210 8.181 216 8.404 223 Bestand 1 a Eigenes Personal: Bestand (unbefristet) ohne Einstellungen, (Annahme: 7% Abgänge) 4 4.778 4.444 334 4.133 311 3.844 289 3.575 269 3.325 250 Einstellungen im Basisjahr enthalten (nachrichtlich) 5, 6 398 Anhebung der wöchentlichen Arbeitszeit für Tarifbeschäftigte ab 01.12.2017 von 39 WoStd. auf 39 WoStd und 24 entspricht 1,03% mehr Bestand 46 42 39 37 34 b Einstellungen der Prognose-Vorjahre (Eigenes Personal kumuliert) 448 858 1.251 1.625 c Einstellungen im Prognosejahr (eigenes Personal) 448 409 393 375 358 Summe 4.778 4.938 160 5.033 95 5.134 101 5.237 103 5.342 105 2 a Freie Träger - Finanzierungsbestand (Summe) 2.516 2.617 101 2.722 105 2.831 109 2.944 113 3.062 118 Insgesamt 7.294 7.555 261 7.755 200 7.965 210 8.181 216 8.404 223 Bilanz a Bestand minus Bedarf -59 0 0 0 0 0 1 2 3 4 5 6 Von den 398 VZE sind rd. 20 VZE befristete Verträge (Berufsbegleitende Ausbildung) 13.06.18 Basisjahr --------- Prognose --------- 2017/18 2018/19 2019/20 2020/2021 2021/2022 2022/2023 Ist Annahmen: In der Modellrechnung für die Entwicklung der Schülerzahlen an öffentlichen allgemein bildenden Schulen (SenBJF) werden deutlich steigende Schülerzahlen prognostiziert. Der Zuwachs am Ganztagsangebot beim eigenen Personal wird mit 2% (tatsächlicher Aufwuchs in 2017/18 waren 3%) und bei den freien Trägern mit 5% (tatsächlicher Aufwuchs in 2017/18 waren 5%) angenommen. 36 VZE A/E Stunden enthalten. Für die SIBUZ wurden 13 VZE im Schuljahr 2017/18 veranschlagt, tatsächlich aber nur 9,5 VZE besetzt. Die Summe erscheint nachrichtlich und ist in den A/E Stunden enthalten. Im Schuljahr 2018/19 können dann die restlichen 3,5 VZE bestzt werden und werden dann als A/E ausgewiesen Zumessung von Unterrichtsstunden für strukturelle Unterstützung: Im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule können Schulen auf Antrag und bei kostenneutraler Umrechnung einen Anteil der zugemessenen Lehrkräfte-Stunden in Stunden für Erzieher/innen, Betreuer/innen, Pädagogische Unterrichtshilfen (PU) oder Sozialarbeiter/innen umwandeln (Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen) Annahmen für die Verwendung : Fortschreibung von den Umwandlungen in 2017/18, pro VZE LK werden 1,5 VZE Erzieherinnen und Erzieher bereitgestellt Im Schuljahr 2017/18 wurden 51 VZE von Erzieherinnen und Erziehern in Pädagogische Unterrichtshilfen (PU) umgewandelt. Einstellungen bzw. Umwandlungen von Erzieherstellen in PU (u.a. die besondere Ausstattung der inklusiven Schwerpunktschulen mit 30 VZE ) sind geplant. In den Folgejahren wird die Umwandlung von Erzieherstellen in PU weiter Anwendung finden. Die Auswertung 2017/18 ergab eine Abgangsrate von 7% . Von den Erzieherinnen und Erzieher, die eine Ausbildung als "Lehrer/innen unterer Klassen" haben, haben 17 VZE als LK in den Schuldienst gewechselt