Drucksache 18 / 15 299 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Claudio Jupe (CDU) vom 11. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2018) zum Thema: Toiletten in den U-Bahnhöfen und Antwort vom 21. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Claudio Jupe (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15299 vom 11. Juni 2018 über Toiletten in den U-Bahnhöfen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend entsprechend gekennzeichnet wiedergegeben . Frage 1: Wie viele stillgelegte Toiletten sind auf Berliner U-Bahnhöfen vorhanden? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Auf U-Bahnhöfen sind keine stillgelegten WC-Anlagen vorhanden. Sollte eine WC-Anlage stillgelegt worden sein, wurde diese bereits zurückgebaut. Die vorhandenen WC-Anlagen werden durch Personal bzw. Fremddienstleister (Kioskpersonal) genutzt.“ 2 Frage 2: Welche Voraussetzungen müsste ein Betreiber erfüllen, um sie wieder für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen? Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu mit: „Eine Einrichtung neuer Toilettenanlagen in die U-Bahnhöfe ist aufgrund der beengten Raumverhältnisse in den überwiegenden Teilen der U-Bahnanlagen nicht möglich. Es ist weiterhin zu bedenken, dass diese Toilettenanlagen nicht ebenerdig sind. Hier entstünden erhebliche Schwierigkeiten insbesondere auch die Anforderungen der Menschen mit Behinderung erfüllen zu können. Darüber hinaus müssten für eine öffentliche Nutzung umfangreiche Planungen und Umbauten hinsichtlich der Wasserver- und -entsorgung durchgeführt werden. Aufgrund von zu erwartenden Sicherheitsproblemen sind unterirdische Toilettenanlagen nur bei einer ständigen Anwesenheit bzw. Verfügbarkeit eines befugten Mitarbeiters sowie einer regelmäßigen Kontrolle der Anlagen denkbar. Der hiermit verbundene Gesamtaufwand setzt somit für den Betrieb von Toilettenanlagen in unterirdischen U-Bahnanlagen einen hohen finanziellen Aufwand durch den Betreiber voraus.“ Aus Sicht des Senats ist es sinnvoll, in Berlin ein Angebot öffentlicher Toiletten zu bieten, das in seiner Nutzung einheitlichen Rahmenbedingungen unterliegt. Daher sollte ein Betreiber öffentlicher Toiletten in U-Bahnhöfen die gleichen Qualitätsstandards erfüllen, die auch vom neuen Betreiber der öffentlichen Toiletten auf öffentlichem Straßenland und in Grünanlagen erfüllt werden müssen. Damit sind regelmäßig hohe Kosten für den Bau und den Betrieb verbunden, die durch ein Nutzungsentgelt nicht gedeckt werden können. Frage 3: Sieht der Senat Möglichkeiten, zusammen mit der BVG eine tragfähige Lösung zu suchen, um den Mangel an öffentlichen Toiletten zu reduzieren? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu mit: „Der Senat und die BVG sind bereits an geeigneter Stelle im Dialog, um eine tragfähige Lösung im Sinne aller Beteiligten, insbesondere auch der potenziellen Nutzer, zu finden.“ Das vom Senat am 1. August 2017 beschlossene Toilettenkonzept stellt auf S. 14 fest: „Besonders Bahnhöfe als Knotenpunkte des täglichen Personenverkehrs in der Stadt sind von hoher Wichtigkeit. Hier müssen Wege gefunden werden, die Deutsche Bahn und die BVG zur Errichtung von Toiletten oder zur Ausweitung des Toilettenangebots zu bewegen .“ 3 Hierzu wurden erste Gespräche mit der BVG und der Deutschen Bahn aufgenommen, mit dem Ziel, Toiletten auch an Bahnhöfen in einer Weiterentwicklung des Toilettenkonzepts der Öffentlichkeit verfügbar zu machen. Ein entsprechender Prüfauftrag wird in den Nahverkehrsplan 2019 - 2023 mit aufgenommen werden. Berlin, den 21.06.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz