Drucksache 18 / 15 305 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Graf (CDU) vom 11. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2018) zum Thema: Neubau der Gustav-Heinemann-Oberschule in Marienfelde und Antwort vom 29. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Florian Graf (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15305 vom 11. Juni 2018 über Neubau der Gustav-Heinemann-Oberschule in Marienfelde ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann wird nach heutigem Stand mit dem Neubau der Gustav-Heinemann-Oberschule begonnen und wann wird dieser fertigstellt sein? Zu 1.: Den Finanzraten der Investitionsplanung 2017-2021 entsprechend soll mit dem Neubau im Jahr 2019 begonnen werden; die Fertigstellung ist im Jahr 2021 geplant. 2. Wie hat sich der Kostenrahmen für den Neubau seit dem Entscheid des Architektenwettbewerbes im Okt. 2014 entwickelt? Zu 2.: Auf Grundlage des Architektenwettbewerbes wurde die Vorplanungsunterlage (VPU) erstellt, diese schloss im Februar 2017 (nach Prüfung) mit einem Kostenrahmen in Höhe von 42.100 T€ ab. Der Kostenrahmen der im März 2018 zur Prüfung eingereichten Bauplanungsunterlage (BPU) beträgt 46.500 T€. Nach dem derzeitigen Stand der kurz vor Abschluss stehenden Prüfung ist nicht mit einer Erhöhung der Gesamtkosten durch die Prüfung zu rechnen. 2 Kostengruppe (KG) Bedarfsprogramm geprüft (€) VPU ungeprüft (€) VPU geprüft (€) BPU ungeprüft (€) 100 Grundstück 0,- 0,- 0,- 0,- 200 Herrichten und Erschließen 500.000,- 365.912,- 366.076,- 372.386,- 300 Bauwerk, Baukonstruktion 20.547.987,- 19.815.572,- 21.668.038,- 400 Bauwerk, Technische Anlagen 8.870.841,- 8.087.544,- 8.772.257,- Bauwerkkosten (300+400) 18.860.000,- 29.418.828,- 27.903.116,- 30.440.295,- 500 Außenanlagen 1.100.000,- 2.132.240,- 1.629.684,- 3.400.742,- 600 Ausstattung und Kunst 575.000,- 1.183.082,- 1.319.557,- 1.428.782,- Summe 100 - 600 21.035.000,- 33.100.062,- 31.218.433,- 35.642.205,- 700 Baunebenkosten 4.965.000,- 8.771.516,- 8.272.885,- 8.598.544,- Unvorhergesehenes (UV) und Rundung gesamt 2.123.421,- 2.608.682,- 2.259.251,- Gesamtsumme 100 - 700 (inkl. UV und Rundung) 26.000.000,- 43.995.000,- 42.100.000,- 46.500.000,- 3. Ist mit einer weiteren Kostensteigerung während der Bauphase zu rechnen? Zu 3.: Die Kostenberechnung zur BPU (nach DIN 276) wurde vom Projektsteuerer mit der geprüften VPU abgeglichen. Folgende Prüfgänge gingen dem aktuellen Stand der Kostenberechnung voraus: - Analyse zur Priorisierung von Kostenrisiken - Prüfung von Mengen und Einheitspreisen - Workshop zur Anpassung der Einheitspreise und Mengenansätze mit den Projektbeteiligten - Durchsprache der Einsparpotentiale der Projektbeteiligten In die Kostenberechnung (BPU Stand 21.02.2018) sind Kosten in Höhe von 2.259.251,- € für Unvorhergesehenes mit ca. 5 % der Gesamtkosten (KG 200-700) eingeflossen. Dennoch besteht vor dem Hintergrund der aktuellen Baupreisentwicklung, die durch eine erhöhte Nachfrage nach Bauleistungen und zudem durch neue Tarifabschlüsse im Handwerk und in der Bauindustrie bestimmt wird, ein entsprechendes Kostenrisiko . 3 4. Wie schätzt der Senat in Anbetracht der langen Planungsphase und des verzögerten Baubeginns den Planungs- und Realisierungsverlauf dieses Projektes vor dem Hintergrund des „Pilotvorhabens Nachhaltiger Schulbau – Berlin“ ein? Zu 4.: Der Neubau der Gustav-Heinemann-Schule zählt zu insgesamt drei Pilotvorhaben des nachhaltigen Schulbaus, welche nach dem „Bewertungssystem des nachhaltigen Bauens (BNB)“ des Bundes zertifiziert werden sollen. Alle Pilotvorhaben werden projektbegleitend einem Monitoring durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen unterzogen; dies geschieht in Abstimmung mit den bezirklichen Baudienststellen. Auch nach Inbetriebnahme erfolgt ein zeitlich befristetes Monitoring, insbesondere im Hinblick auf die Betriebskosten (Wirtschaftlichkeit) und Nutzungseigenschaften. Vor dem Hintergrund der Schulbauoffensive sollen bei diesem Pilotvorhaben somit beispielhafte Standards und Lösungsansätze der Umweltverträglichkeit, der Partizipation und moderner pädagogischer Konzepte unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit als Beitrag eines nachhaltigen Schulbaus für das 21. Jahrhundert untersucht und realisiert werden. Berlin, den 29. Juni 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie