Drucksache 18 / 15 311 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Kristian Ronneburg (LINKE) vom 12. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2018) zum Thema: Werbung der Bundeswehr bei der BVG? und Antwort vom 26. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (Die Linke) und Herrn Kristian Ronneburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 311 vom 12. Juni 2018 über „Werbung der Bundeswehr bei der BVG?“ ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. 1. Wie viele Werbeverträge hat die BVG seit 2012 mit der Bundeswehr abgeschlossen und welche Laufzeit hatten diese jeweils (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Laufzeit und Kampagnentitel)? 2. Was war dabei das jeweilige Kampagnenziel und mit welchen konkreten Motiven wurde auf bzw. in welchen Fahrzeugen und Linien in welchen Zeiträumen wofür geworben? 3. Inwieweit gab es neben der Werbung an und in Fahrzeugen der BVG noch andere Werbeträger oder Werbeaktivitäten und wenn es solche gab, welche, in welchen Stückzahlen? 4. Welche Gesamtreichweite hat jeweils welche Werbekampagne der Bundeswehr durch die BVG erzielen können? 5. Welche kassenwirksamen Einnahmen hat die BVG insgesamt durch welche Kampagnen im Berichtszeitraum ? 6. Durch wessen Initiative ist es zu den Vertragsverhandlungen gekommen (Bundeswehr oder BVG)? 7. Wie und wann ist es konkret zum Vertragsschluss gekommen und wer hat die Entscheidung seitens der BVG getroffen? 8. Zu wie vielen Sachbeschädigungen ist es im Zuge der vorbezeichneten Kampagnen an jeweils welchen Sachen der BVG zu jeweils welchem Schadenswert gekommen - einschließlich der für die Beseitigung / Reparatur angefallenen Personalkosten und / oder Kosten, die durch den Ausfall eines Fahrzeuges entstanden sind (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Kampagnen)? Zu 1. bis 8.: Die BVG AöR teilt mit, dass die Werbeflächen des Unternehmens durch - 2 - die Wall GmbH und die Draussenwerber vermarktet werden. Seitens der BVG AöR gibt es keine Werbeverträge mit der Bundeswehr. Auch in der Kundenzeitschrift PLUS gab es bislang keine Anzeigenschaltung durch die Bundeswehr. 9. Gibt es gesetzliche oder untergesetzliche Regelwerke (einschließlich ggf. vorhandener interner Compliance-Regeln) hinsichtlich der Werbungspolitik der BVG? Wenn ja, seit wann und mit welchen Inhalten? Wenn nein, warum nicht? Zu 9.: Grundsätzlich darf jeder Werbekunde, der sich an die gesetzlichen Bestimmungen hält, auf den Werbeflächen der BVG AöR werben. Die Werbung darf nicht gegen geltende Gesetze oder die guten Sitten verstoßen. Die BVG AöR ist ein Wirtschaftsunternehmen in Landeseigentum und als solches bestrebt, sich in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht neutral zu verhalten. Die Wall GmbH orientiert sich bei der Vermarktung der Werbeflächen an den Richtlinien und Entscheidungen des Deutschen Werberates als Institution der freiwilligen Selbstkontrolle der Werbeindustrie und an eventuellen Entscheidungen des Zentralverbandes der Deutschen Werbewirtschaft. Bezogen auf Werbung für die Bundeswehr gibt es keine besonderen Regelungen. Berlin, den 26. Juni 2018 In Vertretung Henner B u n d e .......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe