Drucksache 18 / 15 312 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 11. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2018) zum Thema: Leihfahrräder in Berlin /2 und Antwort vom 21. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15312 vom 11. Juni 2018 über Leihfahrräder in Berlin / 2 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt ob noch weitere Anbieter von Leihfahrrädern im Sinne des Bike-Sharing in Berlin ihre Fahrräder platzieren werden? Wenn ja, welche Anbieter sind das und wieviel Fahrräder werden diese aufstellen. Antwort zu 1: Zwei weitere Anbieter möchten ihre Fahrradverleihsysteme anbieten, eine Firma mit E- Bikes (Firmenbezeichnung noch nicht bekannt) und „Uber“ mit dem kürzlich erworbenen Fahrradverleihsystem „Jump“. Die jeweilige Anzahl der Leihfahrräder wurde noch nicht kommuniziert. Frage 2: Gibt es mittlerweile ein Konzept im Umgang mit den Leifahrrädern und dessen erstmaliges in Verkehr bringen? Wenn ja, welches beinhaltet dieses? Frage 3: Was unternimmt der Senat aktuell und in Zukunft um die „Fahrradflut“ einzudämmen? Antwort zu 2 und zu 3: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat einen Kriterienkatalog zu Hinweisen und Anforderungen für das Abstellen von stationslosen Fahrradverleihsystemen auf öffentlichen Straßen im Land Berlin sowie weitere Informationen auf der Internetseite unter dem Link „http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/rad/verleih/„ veröffentlicht. Dieser 2 Kriterienkatalog wurde sowohl den bereits betreibenden Anbietern als auch den Interessenten übermittelt; fünf von sieben Anbietern haben die Einhaltung der Kriterien zugesichert. Frage 4: Hat der Senat genaue Zahlen und Fakten, wie viele Leihfahrräder und Anbieter jetzt tatsächlich auf Berlins Straßen unterwegs sind? Antwort zu 4: Auf Abfrage im April 2018 wurden keine konkreten Auskünfte erteilt. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 2 Ihrer Schriftlichen Anfrage 18/13 328. Frage 5: Hat der Senat Kenntnis darüber, wie viele Fahrräder schon aus dem Verkehr gezogen werden mussten / verkehrsuntauglich sind, insbesondere durch Vandalismus? Antwort zu 5: Nein. Frage 6: Kontrollieren die Ordnungsämter mittlerweile diese Fahrräder und wenn Ja, welche Ergebnisse können aus diesen Kontrollen gezogen werden? Antwort zu 6: Die Ordnungsämter kontrollieren alle Fahrräder; es wird nicht zwischen privaten Fahrrädern und Leihfahrrädern unterschieden. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 10 Ihrer Schriftlichen Anfrage 18/13328. Berlin, den 21.06.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz