Drucksache 18 / 15 315 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) vom 11. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2018) zum Thema: Finanzierung des Frauenzentrums Paula Panke e.V. und Antwort vom 28. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15315 vom 11. Juni 2018 über Finanzierung des Frauenzentrums Paula Panke e.V. ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf die Frage 23 aus der schriftlichen Anfrage S18/14968 nach einer Zusammenarbeit des mit Steuergeldern geförderten Frauenzentrums Paula Panke e.V. mit der militanten Antifa antwortete der Senat, dass ihm eine solche Zusammenarbeit nicht bekannt sei. Ein Auftreten der militanten Antifa vor dem Frauenzentrum Paula Panke e.V. ist fotografisch und durch Filmmaterial des RBB dokumentiert. (Siehe https://www.facebook.com/rbb24.de/videos/2075359092741324/) Auch der Berliner Tagespresse war dieses nicht entgangen. So berichtete die Berliner Morgenpost online am 1. Mai 2018 in ihrem Artikel: „Proteste begleiten AfD Sommerfest in Pankow“ (https://www.morgenpost.de/1- mai-berlin/article214171099/Proteste-begleiten-AfD-Sommerfest-in-Pankow.html). Wörtlich: „Die meist jungen Demonstranten versammelten sich an der Breite Straße und der Schulstraße. Viele gaben an, aus der Nachbarschaft zu stammen. Beteiligt waren aber auch Anhänger der linksradikalen Gruppe "Antifaschistische Aktion", deren Anhänger die Fest-Besucher als "Faschistenpack" und die Polizisten als "Bullen" titulierten.“ Ferner hat sich die Sprecherin der Antifa und Bedienerin des Lautsprechwagens mehrfach beim Frauenzentrum Paula Panke e.V. für die logistische Unterstützung bedankt. Schließlich hat die den Pankower Bezirksbürgermeister stellende und in der Pankower BVV vertretene Partei „die Linke“ auf ihrer Homepage die Zusammenarbeit zwischen militanter Antifa und dem Frauenzentrum Paula Panke e.V. glaubwürdig bestätigt. (Ausschnitt der Stellungnahme der Partei Die Linke: „Doch ein Bündnis der lokalen Antifa, unterstützt von - 2 - 2 der Pankower LINKEN, stellte sich dagegen und zeigte lautstark, dass Pankow für Weltoffenheit und Vielfalt steht. Das Frauenzentrum Paula Panke, direkt gegenüber vom AfD-Fest, öffnete seine Räume und bot einen passenden Rahmen für den zahlreichen Gegenprotest.“, Quelle: https://www.die-linkepankow .de/politik/nachrichten/detail/news/protest-gegen-afd-fest-in-pankow/) Wie kann es zu einem solchen Informationsdefizit des Senats bezüglich der Zusammenarbeit des mit Steuergeldern finanzierten Frauenzentrums Paula Panke e.V. und der militanten Antifa, trotz guter Informationslage durch die Berliner Leitmedien RBB und Berliner Morgenpost sowie der Bekanntgabe dieser Zusammenarbeit mittels Lautsprecher während der Demonstration und der Bestätigung auf der Internetseite der Linken kommen? Zu 1.: Für eine Zusammenarbeit zwischen dem Frauenzentrum und der " Antifa" gibt es keine Anhaltspunkte. Gemäß der vom Frauenzentrum Paula Panke übermittelten Informationen gehörte das Frauenzentrum nicht zu den Veranstaltern der Gegendemonstrationen am 1. Mai 2018. Es entzog sich daher seiner Kenntnis, wo Lautsprecherwagen aufgestellt wurden und welche politischen Positionen die sehr unterschiedlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Demonstration vertreten. Das Frauenzentrum Paula Panke öffnete am 1. Mai seine Türen für Bürgerinnen und Bürger sowie Menschen aus der Nachbarschaft, die sich für ein solidarisches Miteinander in einem demokratischen, vielfältigen Pankow einsetzen. 2. Welche Konsequenzen zieht der Senat daraus, dass das aus Mitteln des Bezirksamts Pankow und der Senatsverwaltung Gesundheit, Pflege und Gleichstellung finanzierte Frauenzentrum Paula Panke e.V. am 01.05.2018 über mehrere Stunden unterstützte, dass Berliner Polizistinnen und Polizisten aus dem Lausprecherwagen der Antifa heraus, wie in der Berliner Morgenpost (s.o.) nachzulesen ist, in beleidigender Ansicht als „Bullen“ tituliert worden sind, was den Tatbestand der Beleidigung (§185 STGB) erfüllt? 5.Inwieweit hält der Senat einen Besuch des Frauenzentrums Paula Panke e.V. für Polizistinnen und weibliche Angehörige von Polizisten für zumutbar, nachdem von dort aus Straftäter, die Polizisten beleidigt haben , logistisch unterstützt worden sind? Zu 2. und 5.: Dem Senat von Berlin ist mit Stand vom 15.06.2018 in diesem Zusammenhang kein Strafermittlungsverfahren wegen Verdacht der Beleidigung zum Nachteil von Mitarbeitenden der Polizei Berlin bekannt. 3. Ist nach der Veranstaltung eine Entschuldigung des Frauenzentrums Paula Panke e.V., bzw. der leitenden Projektmanagerin Astrid L. oder von Mitgliedern des Vereinsvorstands eine Entschuldigung bei den Berliner Polizistinnen und Polizisten erfolgt, die am 01.Mai 2018 ihre nicht ganz einfache Aufgabe gelöst haben? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Zu 3.: Vom Frauenzentrum Paula Panke e.V. gingen am 1. Mai 2018 keinerlei Beleidigungen gegen Polizistinnen und Polizisten aus. Das Frauenzentrum arbeitet seit drei Jahrzehnten eng und vertrauensvoll mit der Berliner Polizei zusammen. 4. Ist nach der Veranstaltung am 01. Mai 2018 eine Distanzierung des Frauenzentrums Paula Panke e.V. - 3 - 3 von Angehörigen der Antifa und den von ihnen ausgeübten Straftaten erfolgt, die bei der Gelegenheit verschiedene Straftaten verübt haben? Wenn ja, wann und wie? Wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Es wird auf die Antworten zu 1. und 2. verwiesen. 6. In der Antwort auf die schriftliche Anfrage S18/14698, Frage 8: „Nach welchen Verfahren werden die Mittel vergeben bzw. der Träger ausgewählt einschließlich Zuschlagskriterien?“ antwortete der Senat: „Die Vergabe der Stellen, die aus dem Titel 68332 gefördert wurden, erfolgte aufgrund einer Ausschreibung im Jahr 2009 und einer Evaluierung im Jahr 2013. Bei beiden Verfahren gab es Kommissionen, die die Anträge bzw. die Weiterförderung prüften.“ Da diese Frage zu allgemein beantwortet wurde, stellen sich folgende weitere Fragen: 6a) Nach welchen Verfahren werden die Mittel vergeben? Zu 6a): Die Mittel werden im Rahmen von Zuwendungen gemäß § 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) gewährt. 6b) Nach welchen Verfahren werden der Träger einschließlich Zuschlagskriterien ausgewählt? Zu 6b): Für die Auswahl von Projekten, die mit Landesmitteln finanziert werden, gibt es kein vorgeschriebenes Verfahren. Zuwendungen werden zur Erfüllung von Aufgaben, an deren Förderung Berlin ein erhebliches Interesse hat, gewährt. Die Bedarfe für die Aufgaben wurden in diesem Fall vorab ermittelt und waren Gegenstand eines Interessenbekundungsverfahrens zur Einreichung von Projektvorschlägen. 6c) Wie setzen sich die jeweiligen Kommissionen zusammen? Zu 6c): In 2009 erfolgte eine komplette Neuausschreibung aller 58 Stellen nach einer Umstrukturierung des Programms zur Stärkung der Fraueninfrastruktur. In der Kommission, die 2009 über die eingereichten Vorschläge zur Projektförderung entschied, waren zwei entsandte Mitglieder des Rates der Bürgermeister, die damalige für Frauen zuständige Staatssekretärin , die Leiterin der Abteilung Frauen und Gleichstellung, die Referatsleiterinnen der Bereiche „Frauen in besonderen Konflikt- und Lebenslagen“ sowie „Gleichstellung von Frauen in der Arbeitswelt“ und in beratender Funktion zwei Vertreterinnen der Frauen– und Gleichstellungsbeauftragten sowie eine Vertreterin der damals die Förderung umsetzenden Servicegesellschaft ziz GmbH. Das Bewertungsgremium für die Evaluation der bestehenden Stellen und die Auswahl der neu zu besetzenden Stellen in 2013 bestand aus der Leiterin der Abteilung Frauen und Gleichstellung sowie den beiden schon in 2009 tätigen Referatsleiterinnen und zwei von der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten nominierten Vertreterinnen. Beratend nahmen wiederum eine Vertreterin der Servicegesellschaft ziz GmbH sowie weitere fachlich zuständige Kolleginnen aus der Abteilung Frauen und Gleichstellung an den Beratungen teil. 6d) Wer sucht die Kommissionen aus? - 4 - 4 Zu 6d): Die jeweilige Zusammensetzung der Kommissionen erfolgte aufgrund der Vorschläge der Abteilung Frauen. 7.) Wann und nach welcher Art ist eine neue Ausschreibung notwendig? a) Basierend auf welcher Rechtsgrundlage VOL oder VOF? b) Nach welcher Vergabeart (Verfahrensart)? c) Innerhalb welcher Frist? d) Liegen Verwendungsnachweise vor? – Bitte benennen! Zu 7 a) bis c): Hinsichtlich der Fragen zu a) – c) wird auf die Beantwortung der Frage 6. verwiesen. Zu 7d): Es ist zwingend für Zuwendungen vorgeschrieben, dass die Ausgaben des Zuwendungsempfangenden nachgewiesen werden. Die Verwendungsnachweise liegen vor. 8. Wann ist eine neue Evaluierung notwendig? 9. Es gab im Jahr 2009 eine Ausschreibung und nach vier Jahren 2013 eine Evaluierung. Woran liegt es, dass seit 2013 keine weitere Evaluierung erfolgt ist? Zu 8. und 9.: Im Rahmen der Umstrukturierung des Programms und der dann erfolgten Ausschreibung aller Stellen wurde vereinbart, dass die Arbeit der Stelleninhaberinnen bei den Trägern zum Ablauf des Förderzeitraums - es waren vier Jahre vorgesehen - evaluiert wird. Bei dieser Evaluation wurde die Arbeit der Stellen bewertet und es wurde festgestellt, dass sie weiterhin erforderlich ist. Aktuell wird das Programm zur Stärkung der Fraueninfrastruktur reformiert. Unabhängig davon werden alle Stellen im Rahmen des Programms im Sinne der Erfolgskontrolle fachlich begleitet. 10. Wurde nach der Ausschreibung von 2009 oder zu einem anderen, davor oder danach liegenden Zeitpunkt ein Vertrag zwischen dem Trägerverein Paula Panke e.V. und dem Berliner Senat oder dem Bezirksamt Pankow geschlossen? Wenn ja, welche Laufzeit hatte der Vertrag? Wenn nein, welches ist in dem Fall die Grundlage der Zusammenarbeit? Zu 10.: Basis für die Mittelvergabe im Jahr 2009 durch die Senatsverwaltung war ein Interessenbekundungsverfahren zur Einreichung von Projektvorschlägen. Die Projekte erhielten einen Zuwendungsbescheid. Auch in den Jahren davor und danach erfolgte die Bewilligung der Mittel über jährliche Zuwendungsbescheide. Das BA Pankow hat mit dem Frauenzentrum Paula Panke keine Verträge abgeschlossen. Der Verein Paula Panke erhält auf der Grundlage von Zuwendungsbescheiden Mittel für die Förderung von Projekten. 11. In welchem Teil der Bezirksverwaltung erfolgen die Antragsprüfung von Anträgen des Frauenzentrums Paula Panke e.V. und die Auswahl von Projekten? - 5 - 5 Zu 11.: Die Antragsprüfung erfolgt durch die Gleichstellungsbeauftragte des BA Pankows. Der zuständige Ausschuss für Gleichstellung und Gender Mainstreaming, Bürgerbeteiligung und Verwaltungsmodernisierung entscheidet u.a. über die Auswahl der Frauenprojekte, die eine Förderung erhalten. 12. In der Antwort auf die Frage 19 der schriftlichen Anfrage S18-14698 erklärt der Senat „Vereine sind grundsätzlich nicht an die parteipolitische Neutralität gebunden. Vereine können sich jedoch zur parteipolitischen Neutralität selbstverpflichten und dies in ihrer Satzung regeln.“ Hat sich der Verein Paula Panke e.V. zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet oder nicht? Zu 12.: Nein. 13. Durch welche Regelungen ist eine staatliche Finanzierung eines Vereins, der nicht parteipolitisch neutral ist, gedeckt? Zu 13.: Durch Artikel 9 Grundgesetz. Berlin, den 28. Juni 2018 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung