Drucksache 18 / 15 316 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 12. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2018) zum Thema: Grundhochwasser I: Anlagen und Kosten zur Grundwasserhöhenregulierung und Antwort vom 25. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Marion Platta (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15316 vom 12. Juni 2018 über Grundhochwasser I: Anlagen und Kosten zur Grundwasserhöhenregulierung Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: An welchen Orten Berlins werden Anlagen dauerhaft bzw. mit welcher genehmigten Laufzeit (länger als zwölf Monate) zum lokalen Grundwassermanagement betrieben? Wer ist jeweils der Betreiber und seit wann sind die Anlagen in Betrieb (bitte einzeln auflisten)? Antwort zu 1: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist Eigentümerin der Seewasserregulierungsanlage Habermannsee in Berlin Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf und der Grundwasserregulierungsanlage Glockenblumenweg in Berlin Neukölln. Betrieben werden beide Anlagen heute durch die Berliner Wasserbetriebe im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Die Seewasserregulierungsanlage Habermannsee in Berlin Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf ist seit 1999 und die Grundwasserregulierungsanlage Glockenblumenweg in Berlin Neukölln ist seit 1996 im Betrieb. Anlagen Dritter zum lokalen Grundwassermanagement werden statistisch nicht erfasst. In Berlin sind ca. 40 Brunnen zur Gebäudetrockenhaltung zugelassen. Frage 2: Welche grundwasserfördernden Anlagen, die nicht der Trinkwassergewinnung oder der Altlastensanierung dienen, werden von den Berliner Wasserbetrieben auf welcher Rechtsgrundlage betrieben? 2 Antwort zu 2: Die Berliner Wasserbetriebe betreiben keine grundwasserfördernden Anlagen, die nicht der Trinkwassergewinnung oder einer Altlastensanierung dienen. Die Rechtsgrundlagen sind das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Berliner Wassergesetz (BWG). Frage 3: Auf welche Höhe schätzt der Senat 2018 auf welcher Grundlage die Kosten eines berlinweiten Grundwassermanagements, die aus dem Haushalt des Landes Berlin aufgebracht werden müssten, wenn die Maßnahmen aus der Gefahrenabwehr und damit der Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bundesbodenschutzgesetzes herausgerechnet sind? Antwort zu 3: Im Abschlussbericht zum Runden Tisch Grundwassermanagement wurden alle vorgeschlagenen Maßnahmen, die überwiegend auf eine dauerhafte Grundwasserabsenkung abzielen, sehr grob auf ca. 95 Mio. Euro pro Jahr geschätzt. Eine neue Schätzung eines berlinweiten Grundwassermanagements für das Jahr 2018 wurde nicht vorgenommen. Frage 4: Auf welchen Grundlagen beruht die frühere Schätzung der Ewigkeitskosten für Maßnahmen zum Grundwassermanagement auf über 95 Millionen Euro jährlich (vgl. Abschlussbericht Runder Tisch Grundwassermanagement auf Drucksache 17/1786, S. 5, sowie Staatssekretär Gaebler im Wortprotokoll des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt vom 18. Juni 2014, S. 23), und wie ist die Schätzung heute zu bewerten, wenn die Gesamtheit der Aufgabenstellung zum Grundwassermanagement erhalten bliebe? Antwort zu 4: Zur Schätzung der Gesamtkosten sind zum überwiegenden Teil Maßnahmen zur Grundwasserabsenkung im Urstromtal eingeflossen, die entsprechend der klimatischen Bedingungen einer großen Schwankungsbreite unterworfen sind. Dabei wurden die Prozesskosten der Berliner Wasserbetriebe (BWB) sowie die Bau- und Unterhaltungskosten für Grundwasserregulierungsanlagen aus dem Jahr 2013 ohne Berücksichtigung der Preissteigerungen zugrunde gelegt. Es wurde bei den nachfolgenden Argumentationen der höhere Betrag herangezogen, da einerseits die Drainagemaßnahmen auf der Barnim-Hochfläche bei der Berechnung nicht für die gesamte Fläche, sondern nur für ein kleines Teilgebiet berücksichtigt wurden und andererseits davon auszugehen ist, dass dem Fachbereich nicht flächendeckend alle kleineren Schadensgebiete gemeldet wurden, wo potentiell ähnliche Maßnahmen gefordert werden könnten. Somit sind die grob geschätzten Maximalkosten eher als konservativer Ansatz zu bewerten. Frage 5: Auf welche Höhe schätzt der Senat die Investitionskosten für die Erneuerung der Anlage im Neuköllner Blumenviertel, wenn diese für die Grundwasserhöhenregulierung eingesetzt werden sollte, bzw. ihre Anpassung an den tatsächlichen Bedarf der Trockenhaltung der dort vorhandenen Bausubstanz? 3 Antwort zu 5: Die bestehende Brunnenanlage im Glockenblumenweg hat ihr normatives Alter bei Weitem überschritten und kann konstruktionsbedingt nicht erneuert werden. Die Investitionskosten (Bau- und Planungskosten) einer neuen zentralen Anlage zur Grundwasserabsenkung zur Kellertrockenhaltung hat ein Ingenieurbüro im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auf ca. 2,3 Mio. € berechnet. Der Bericht des Ingenieurbüros steht auf folgender Senatsseite zum Download zur Verfügung: https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/wasser/grundwasser/de/rundertisch/gutachten.shtml Frage 6: Welcher Zeitraum ist von der Beantragung bis zur Bewilligung einer Anlage zur Grundwasserförderung grundsätzlich einzuplanen und wie stellt sich der Senat das Bewilligungsverfahren (Zeit, Kosten, noch zu erbringende Unterlagen) für das Neuköllner Blumenviertel vor? Antwort zu 6: Vom Eingang aussagefähiger und vollständiger Unterlagen bis zur Zulassung der Grundwasserförderung ist mit einem Zeitraum von mehr als 4 Monaten zu rechnen. Der genaue Zeitraum hängt von der Art der Grundwasserbenutzung und der Größe der Maßnahme ab. Ist ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, kann der Zeitraum deutlich mehr als 12 Monate betragen. Die Maßnahme Blumenviertel ist wasserrechtlich zuzulassen. Dazu werden prüffähige Unterlagen benötigt. Ein Neubau einer Brunnenanlage zum Zwecke der Kellertrockenhaltung im Neuköllner Blumenviertel würde inkl. Planung ca. 2-3 Jahre in Anspruch nehmen. Frage 7: Wie hoch sind die Unterhaltskosten einer solchen sanierten bzw. neu aufgebauten Anlage im Neuköllner Blumenviertel (bitte um jährliche Aufstellung)? Antwort zu 7: Das beauftragte Ingenieurbüro hat jährliche Gesamtkosten (Kapital- und Betriebskosten) für eine neue zentrale Anlage im Neuköllner Blumenviertel von maximal ca. 250 T€ errechnet. Die Kosten wurden vom Ingenieurbüro auf den zu erwartenden höchsten Grundwasserstand bezogen, im Regelfall liegen diese deutlich niedriger und bewegen sich grob im Bereich der heutigen Unterhaltungskosten der Grundwasserregulierungsanlage Glockenblumenweg von rund 80 T€/Jahr. Hinzu kommen ggf. jeweils fallweise Kosten für Havarien oder größere Reparaturen (Verockerungen, Durchrostungen, Pumpenausfälle usw.), die nicht vorhergesagt werden können. Berlin, den 25.06.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz