Drucksache 18 / 15 317 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 12. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2018) zum Thema: Grundhochwasser II: Problemlösungsversuch für das steigende Grundwasser im Neuköllner Blumenviertel und Antwort vom 02. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Marion Platta (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t (Neufassung) auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15317 vom 12. Juni 2018 über Grundhochwasser II: Problemlösungsversuch für das steigende Grundwasser im Neuköllner Blumenviertel Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Beteiligungsformen zur Lösung der Probleme mit steigendem Grundwasser fanden seit Abschluss der Beratungen am Runden Tisch „Grundwassermanagement in Berlin“ im Neuköllner Blumenviertel statt? Antwort zu 1: Es wurden Informationsveranstaltungen mit den Betroffenen durchgeführt, auf denen die Ergebnisse der Pilotprojekte vorgestellt wurden. Weiterhin wurden zwei flächendeckende Umfragen mit Informationsschreiben im Pilotgebiet Blumenviertel durchgeführt, um die Bereitschaft der Betroffenen zu ermitteln, sich in einem Verein oder Verband zur Planung, zum Bau und zum Betrieb einer neuen Brunnenanlage zur Kellertrockenhaltung zu organisieren. Frage 2: Wie viele Eigentümer*innen im Neukölllner Blumenviertel wurden hinsichtlich einer Vereinsgründung zur Anschaffung und Betreibung einer Grundwasserregulierungsanlage befragt? Antwort zu 2: Es wurden im Jahr 2017 zwei flächendeckende Umfragen im Neuköllner Blumenviertel durchgeführt. Dazu wurden jeweils 3.100 Fragebögen flächendeckend in die Briefkästen verteilt. 2 Frage 3: Wie viele Eigentümer*innen beteiligten sich an der Umfrage im Neuköllner Blumenviertel zur Vereinsgründung? Antwort zu 3: An den beiden flächendeckenden Umfragen im Neuköllner Blumenviertel beteiligten sich insgesamt 807 Eigentümerinnen und Eigentümer. Frage 4: Welche Ergebnisse brachte die Umfrage? Wie viele Eigentümer*innen sind bereit, sich an einer Vereinsgründung zu beteiligen? Antwort zu 4: Die Ergebnisse beider Umfragen (jeweils 3.100 verteilte Fragebögen) lassen sich wie folgt zusammenfassen: Rücklaufquote Verteilte (2 x 3.100 an die gleichen Haushalte) Rücklauf gesamt Quote [%] 3.100 807 26,0 Angabe zu Schaden letzte 20 Jahre JA NEIN weiß nicht k.A. 258 392 125 32 Angabe zu Schaden vor Inbetriebnahme der Brunnenanlage JA NEIN weiß nicht k.A. 134 356 274 43 Angabe zur Bereitschaft zur Vereinsgründung JA NEIN k.A. 353 416 38 Es haben 353 Haushalte ihre, teilweise an Bedingungen geknüpfte, unverbindliche Bereitschaft bekundet, sich an einer Vereinsgründung zu beteiligen. Frage 5: Wie hoch muss der Anteil der Betroffenen sein, um das Trittbrettfahrerproblem durch Gründung einer Zweckgemeinschaft zu lösen? Antwort zu 5: Dem Trittbrettfahrerproblem ist mit jeglichem auf Freiwilligkeit basierendem Konstrukt, unabhängig von der Anzahl der Betroffenen, nicht beizukommen. Eine Zwangsmitgliedschaft wäre allein über einen Zweckverband auf Grundlage des Wasserverbandsgesetzes (WVG) herstellbar. Allerdings ist hier aus einer Vielzahl von rechtlichen Gründen ein Verband nach WVG nicht umsetzbar (siehe hierzu auf der 3 Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die veröffentlichte rechtliche Prüfung: https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/wasser/grundwasser/de/rundertisch/gutachten.shtml. Frage 6: Wie sollten aus Sicht des Senates im Weiteren die Anlieger*innen des Neuköllner Blumenviertels in die Lösungsfindung für das Siedlungsgebiet und die Trockenhaltung der vorhandenen Bausubstanz eingebunden werden? Frage 7: Zu wann ist die seit langem angekündigte Einwohnerversammlung im Neuköllner Blumenviertel geplant und wie verfolgt der Senat den in der Vorlage zur Kenntnisnahme Drucksache 18/0491 „Weiterbetrieb der Grundwasserregulierungsanlage im Rudower Blumenviertel“ aufgestellten Zeitplan zum befristeter Weiterbetrieb der Grundwasserregulierungsanlage im Glockenblumenweg? Antwort zu 6 und 7: Nach Prüfung aller möglichen Lösungswege wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine Bürgerveranstaltung mit den Betroffenen durchführen um die Ergebnisse zu präsentieren, zu diskutieren und die für die Betroffenen sinnvollste, nachhaltigste und rechtssichere Lösung gemeinsam erarbeiten. Berlin, den 02.07.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz