Drucksache 18 / 15 318 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 12. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2018) zum Thema: Grundhochwasser III: Abdichtung der Keller bei steigendem Grundwasser und Antwort vom 25. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Marion Platta (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15318 vom 12. Juni 2018 über Grundhochwasser III: Abdichtung der Keller bei steigendem Grundwasser Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Fördermaßnahmen seitens des Landes oder der IBB können von Eigentümer*innen zur Abdichtung ihrer Häuser gegen drückendes und aufsteigendes Wasser aus dem Erdreich (Grundhochwasser) in Anspruch genommen werden? Antwort zu 1: Auf Bestreben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat die Investitionsbank Berlin (IBB), teilweise in Kooperation mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Sanierung von Kellerwasserschäden explizit in bestehende Förderprogramme zur Wohnraummodernisierung aufgenommen, denn das Land Berlin sieht keine eigenen Fördermaßnahmen vor. Genauere Informationen können bei der IBB angefragt werden. Frage 2: Wie viele Anträge wurden jeweils in den letzten zehn Jahren gestellt und wie viele bewilligt (bitte jährliche Aufstellung)? Antwort zu 2: Nach Aussage der IBB wurden keine Anträge gestellt. Frage 3: Ist die Förderung der Kellerabdichtung an andere Sanierungsmaßnahmen gekoppelt? 2 Antwort zu 3: Die Förderung von Maßnahmen zur Behebung von Kellerwasserschäden ist in enstprechende Förderprogramme der IBB zur Wohnraummodernisierung und der energetischen Sanierung aufgenommen worden. Die Details der Förderprogramme sind den Informationsangeboten der IBB zu entnehmen. Frage 4: Welche Fördermöglichkeiten bestehen zurzeit für die Erstellung von Gebietskonzepten für von steigendem Grundwasser betroffene Stadtquartiere, und wer kann wo Anträge dafür stellen? Antwort zu 4: Im Rahmen der Pilotprojekte (Senatsbeschluss Nr. S-1773/2014 vom 12.08.2014) werden von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Maßnahmen finanziert, um den Betroffenen Lösungswege im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe aufzuzeigen. Diese Maßnahmen umfassen rechtliche Bewertungen, ingenieurtechnische Vorplanung und Gutachten. Weitere Informationen dazu finden sich auf folgender Senatsseite: https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/wasser/grundwasser/de/rundertisch/rtgw.shtml Berlin, den 25.06.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz