Drucksache 18 / 15 321 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 11. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juni 2018) zum Thema: Ungenutzter Baugrund in Berlin und Antwort vom 2. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. - 1 - Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 15321 vom 11. Juni 2018 über „Ungenutzter Baugrund in Berlin?“ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Senatsverwaltung über Liegenschaften im Besitz der BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) im Land Berlin vor? (bitte auflisten nach: Ort der Liegenschaft , Größe der Fläche, Grundstück mit oder ohne Bebauung, Art der Nutzung)? 2. Welche Grundstücke eignen sich aus Sicht der Senatsverwaltung zur Nutzung für den Wohnungsbau in der Stadt? Wenn keine, warum nicht? 3. Wie viele Wohnungen könnten aus Sicht der Senatsverwaltung auf den Liegenschaften der BImA in Berlin entstehen? 4. Welche Bemühungen unternimmt die Senatsverwaltung um Liegenschaften der BImA im Land Berlin als Bauland zu erwerben? Wenn keine, warum nicht? Zu 1. bis 4.: Die Fragen betreffen die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Über die Liegenschaften Dritter kann der Senat im Rahmen der Beantwortung von Schriftlichen Anfragen keine konkreten Auskünfte erteilen. Der Senat führt keine Erhebungen über den bundeseigenen Grundstücksbestand in Berlin oder dessen Nutzungen bzw. Eignung für den Wohnungsbau. Im Zusammenhang mit dem seinerzeit vorgesehenen Erwerb von bebauten Wohngrundstücken hat die BImA dem Land Berlin 2015 verschiedene Potentialflächen angeboten . Diese Flächen umfassten Gewerbeflächen, ehemalige Militärflächen, Lagerplätze , Freiflächen, Kleingärten, Industrieflächen und Abrissgebäude. Im Mai 2015 wurde der BImA das Ankaufinteresse bezüglich 20 potentiell für eine zukünftige Wohnnutzung geeigneter Flächen durch die Wohnungsbaugesellschaften für die Errichtung von Wohnungsbau mitgeteilt. Seitdem finden hierzu regelmäßig Abstimmungstermine zwischen der BImA, dem Senat und der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) auf unterschiedlichen Ebenen statt. Die Interessen des Senats werden gemäß der strategischen Ankaufspolitik beachtet. Der Prüfprozess ist noch nicht abgeschlossen. Es befinden sich aktuell ca. 50 Standorte in der Abstimmung. - 2 - Neben der Senatsverwaltung für Finanzen und der BIM sind regelmäßig die jeweils betroffenen Bezirksämter, zuständige Fachverwaltungen sowie die städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in die Grundstücksgeschäfte eingebunden. Berlin, den 22. Juni 2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen