Drucksache 18 / 15 324 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 12. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juni 2018) zum Thema: Flächendeckende Kartenzahlung in Berliner Behörden und Antwort vom 19. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 324 vom 12. Juni 2018 über Flächendeckende Kartenzahlung in Berliner Behörden ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welcher Form können gebühren- bzw. entgeltpflichtige Verwaltungsdienstleistungen im Land Berlin (Landes- und Bezirksebene) bezahlt werden? 2. (bitte als tabellarische Übersicht über die jeweiligen Verwaltungseinheiten des Landes und der Bezirke, differenziert nach den Bezahlformen: bar, Überweisung, girocard, Kreditkarte usw.) Zu 1. Und 2.: Eine Aussage zu angebotenen Zahlverfahren ist im Detail derzeit nur zu den Zahlverfahren für Online-Dienstleistungen möglich. Eine Abfrage aller eingesetzten Zahlverfahren der Berliner Verwaltung wurde durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport initiiert, die Erfassung und Auswertung der Ergebnisse wird jedoch noch bis in den Juli andauern. Insofern ist hier keine abschließende Auflistung möglich. Über den IKT-Basisdienst E-Payment werden bislang folgende Zahlverfahren für Online -Verwaltungsdienstleistungen angeboten. Produkt/ Dienstleistung Zahlungsarten Leistungserbringer Feinstaubplaketten Kreditkarte (Visa, Master), Giropay Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Halterauskünfte Kreditkarte (Visa, Master), Giropay Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Melderegisterauskünfte Kreditkarte (Visa, Master), Giropay Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Fahrerlaubnis Kreditkarte (Visa, Master), Giropay Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Seite 2 von 4 Erstanmeldung und Verlängerung Ausweis, Entgelte Kreditkarte (Visa, Master), Giropay, SEPA-Lastschrift Bibliotheken der Bezirke (im Rahmen des Verbundes Öffentlicher Bibliotheken Berlins, VÖBB) Gewerbeanmeldung Kreditkarte (Visa, Master), Giropay Ordnungsämter der Bezirke Bewohnerparkausweis Kreditkarte (Visa, Master), Giropay Bürgerämter/Ordnungsämter der Bezirke Sowohl die Ausweitung der angeschlossen Verwaltungsverfahren als auch des Angebotes an Zahlverfahren wird durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit Nachdruck verfolgt. Darüber hinaus können gemäß §70 Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit den Ausführungsvorschriften (AV LHO) Nr. 14 und 16 Zahlungen an die Berliner Verwaltung in folgender Form erfolgen: - Überweisung - Teilnahme am (SEPA-)Lastschrifteinzugsverkehr - Kartenzahlverfahren (z. B. Geldkarte, Debitkarte, Kreditkarte) - elektronische Zahlungssysteme - in bar Der Einsatz und die Nutzung von Kartenzahlverfahren und elektronischen Zahlungssystemen bedürfen der Einwilligung der Senatsverwaltung für Finanzen. Die Entscheidung , welche Zahlverfahren angeboten werden, liegt weitestgehend im Ermessen der jeweils zuständigen Behörde. 3. Welche Art von Zahlungsdienstleisterverträge für bargeldlose Kartenzahlungen sind dazu von den jeweiligen Verwaltungseinheiten des Landes Berlin (inkl. Bezirke) geschlossen worden und welche Ausgaben entstehen hierfür auf Seiten der Verwaltung? 4. (bitte die Verträge auflisten, differenziert nach Verwaltungseinheiten und jeweils mir den dafür entstehenden Kosten auflisten - Basiskosten und Nutzungskosten je Kartentyp und Zahlungsvorgang ) Zu 3. und 4.: Hier ist lediglich eine Aussage zu dem Betriebs- und Supportvertrag für den IKT- Basisdienst E-Payment möglich, der durch die BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG bereitgestellt wird. Dieser IKT-Basisdienst wird durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zentral finanziert und der gesamten Berliner Verwaltung zur Umsetzung des §5 EGovG Bln für Online-Verwaltungsverfahren zur Verfügung gestellt. Für Betrieb, technische und administrative Unterstützung, Weiterentwicklung sowie Rechnungsregulierung entstehen in 2018 für die Berliner Verwaltung Kosten in Höhe von voraussichtlich 420.000 EUR. BerlinOnline hat ihrerseits die BS PAYONE GmbH der Sparkassen-Finanzgruppe als Zahlungsabwickler und Kreditkarten-Acquirer beauftragt. BS PAYONE erhebt derzeit folgende Netto-Transaktionsgebühren: A Gebühren Kreditkarte pro Transaktion Seite 3 von 4 A.1 Grundgebühr 0,09 € A.2 Disagio Kreditkarte Master/Visa 2,40% A.3 Chargeback 35,00 € A.4 Storno/Gutschrift 1,30 € B Gebühren Giropay pro Transaktion B.1 Grundgebühr 0,09 € B.2 Gebühr Giropay 0,25 € B.3 Disagio 0,89% B.4 Garantierecherche 8,00 € C Gebühren SEPA-Lastschrift C.1 pro Transaktion 0,09 € Darüber hinaus sind im Land Berlin u.a. folgende Zahlungsdienstleister durch verschiedene Behörden beauftragt: - HESS Cash Systems GmbH & Co. KG - Ingenico Payment Services GmbH - TeleCash GmbH & Co. KG Die detaillierten Vertragsbeziehungen und Vertragsinhalte sind Gegenstand der bereits initiierten Gesamterhebung von Zahlverfahren in der Berliner Verwaltung, liegen jedoch noch nicht vor. 5. Wann und von wem wurden die jeweiligen Verträge abgeschlossen? Zu 5.: Der Betriebs- und Supportvertrag für den IKT-Basisdienst E-Payment zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG wurde zum 01.01.2018 geschlossen. Zu den übrigen Zahlverfahren der Berliner Verwaltung kann bislang keine Aussage getroffen werden. 6. Ist es zutreffend, dass die künftigen, über das neue Service-Konto Berlin abgewickelten Online- Dienste des Landes Berlin mit allen gängigen Kreditkarten bezahlbar sind? Wie sind hier die Kosten für das Land Berlin und wie werden diese Kosten ggf. auf die Bezirke umgelegt? Zu 6.: Die Verwaltungsdienstleistungen, die online über das Service-Konto Berlin abrufbar und mit Gebühren oder Entgelten belegt sind, sind mit den Kreditkarten VISA und MasterCard bezahlbar. Zusätzlich ist es auch möglich, Giropay zu nutzen. Eine Ausweitung des Angebotes an Zahlverfahren ist bereits in Planung. Die Betriebskosten sind Bestandteil des IKT-Basisdienstes E-Payment und werden zentral durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport getragen. Lediglich die variablen Transaktionskosten sind von den einsetzenden Behörden zu zahlen. 7. Für wie wichtig erachtet der Senat die Vereinheitlichung der durch die jeweiligen Verwaltungseinheiten abgeschlossenen Zahlungsdienstleisterverträge im Land Berlin unter der Berücksichtigung , dass Seite 4 von 4 8. die Europäische Kommission Zahlungsdiskriminierungen in der Union abbauen möchte und gedeckelte Zahlungsentgelte bei Girocard-Karten bei 0,2 Prozent und bei Kreditkarten von Master- Card und Visa bei 0,3 Prozent garantiert werden sollen, 9. pan-europäische Fintech-Banken (wie Revolut, N26 etc.) der internationalen Entwicklung folgend nur noch Kreditkarten (Visa, MasterCard als debit oder prepaid-Versionen) als Bankkarten ausgeben und somit gerade die junge Kundschaft von Fintech-Kunden von einer Kartenzahlung in der Verwaltung ausgeschlossen werden? Zu 7. bis 9.: Im Sinne einer wirtschaftlichen und nutzerfreundlichen Bereitstellung von Zahlungsdienstleistungen für die Berliner Verwaltung strebt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zentral abgeschlossene Dienstleistungsverträge an. Dies senkt den administrativen , finanziellen und zeitlichen Aufwand der einzelnen Verwaltungseinheiten bei der Implementierung von Zahlungsverfahren. Im Bereich der Online- Zahlverfahren ist eine solche Vereinheitlichung mit dem IKT-Basisdienst E-Payment bereits gelungen. Dieser kann sehr schnell und einfach in Online- Verwaltungsverfahren integriert werden und ist gemäß der IKT-Architektur als verbindlicher Standard für die Berliner Verwaltung festgesetzt. Gemäß §5 EGovG Bln erhebt die Behörde keine Gebühren für die Nutzung des Zahlungsweges gegenüber Bürgerinnen und Bürgern bzw. Unternehmen. Die Verträge mit den Zahlungsdienstleistern sind entsprechend ausgestaltet. Darüber hinaus ist die Berliner Verwaltung bestrebt, möglichst günstige Transaktionskosten gegenüber den Zahlungsdienstleistern zu erzielen und verfolgt auch deshalb die Strategie landesweiter Basisdienste, um aus einer günstigeren Verhandlungsposition heraus agieren zu können. Gemäß §70 LHO in Verbindung mit Nr. 14 und 16 AV LHO sind Kreditkartenzahlungen im Bereich der Berliner Verwaltung zulässig, soweit bestimmte Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Daten- und Zahlungssicherheit erfüllt werden. Dies trifft insbesondere für die Anbieter VISA und MasterCard zu. Bereits heute sind alle Online- Verwaltungsverfahren, die Gebühren oder Entgelte erheben und den IKT-Basisdienst E-Payment nutzen, mit diesen Kreditkarten bezahlbar. Dieses Angebot wird sukzessive ausgeweitet. Darüber hinaus gibt es weitere Angebote des Landes Berlin, die auch vor Ort mit Kreditkarten bezahlbar sind. Dies liegt jedoch bislang in der Verantwortung der einsetzenden Einrichtungen. Berlin, den 19. Juni 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport