Drucksache 18 / 15 325 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 07. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juni 2018) zum Thema: Die Deutsche Bundesbank als Hausbank des Landes Berlin – Teil II und Antwort vom 27. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/3 Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 15 325 vom 7. Juni 2018 über Die Deutsche Bundesbank als Hausbank des Landes Berlin - Teil II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: In Teil I der vorliegenden Anfrage (Drs. 18/11125) wurde die „Frage 6 - Welchen Zinskonditionen unterlag das Land Berlin seit 1990 bei der Deutschen Bundesbank (Bitte um Darstellung im Linien-Diagramm !)?“ wie folgt beantwortet: „Einlagen des Landes Berlin auf den Konten der Bundesbank werden nicht verzinst.“ Die „Frage 1 - Unterliegen die Konten des Landes Berlin bei der Bundesbank auch dem negativen Einlagezinssatz des Eurosystems? Bzw. zu welchem Zinssatz werden die working balances und ggf. andere Konten Berlins verzinst?“ wurde wie folgt beantwortet: „Auf Einlagen des Landes Berlin erhebt die Deutsche Bundesbank eine Verwahrgebühr in Höhe des Satzes der Einlagenfazilität von zurzeit -0,40 %. Auch Einlagen auf den Konten bei der Berliner Sparkasse und Postbank werden derzeit mit -0,40 % belastet.“ Die Antworten von Fragen 6 und 1 scheinen sich zu widersprechen. 1. Trifft es zu, dass sich die Antworten auf Frage 6 und 1 widersprechen? Zu 1.: Gemäß Abschnitt IV. A. Nummer 2 Absatz 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank mit Stand vom 14.05.2018 werden Guthaben auf den Girokonten bei der Deutschen Bundesbank nicht verzinst. Beträgt der Zinssatz des Eurosystems für die geldpolitische Einlagefazilität weniger als 0%, erhebt die Deutsche Bundesbank auf Guthaben ein Entgelt in Höhe des jeweils 2/3 aktuellen Satzes der geldpolitischen Einlagefazilität.1 Dieser beträgt seit dem 16.03.2016 -0,40%. Insofern widersprechen sich die Antworten zu den Fragen 6 und 1 aus der Anfrage Drs. 18/11125 nicht. 2. Trifft es zu, dass es sich beim Einlagenzinssatz des Eurosystems um einen Zinssatz handelt und man in dem Sinne von Zinskonditionen sprechen kann? 3. Wie hoch sind die aktuellen Zinskonditionen beim Eurosystem bzw. der Bundesbank? Zu 2. und 3.: Der Zinssatz für die Einlagefazilität (Einlagenzinssatz) ist einer der drei Leitzinssätze, der von der Europäischen Zentralbank (EZB) im Rahmen ihrer geldpolitischen Beschlüsse festgelegt wird. Er gibt die Höhe der Zinsen vor, die Geschäftsbanken erhalten bzw. zahlen, die überschüssige Liquidität bis zum nächsten Geschäftstag bei der EZB anlegen. Die Leitzinssätze der EZB werden regelmäßig auf den Webseiten der Deutschen Bundesbank und der Europäischen Zentralbank veröffentlicht.2 Seit dem 16.03.2016 gelten folgende Sätze: Satz der Einlagefazilität: -0,40% Satz der Hauptrefinanzierungsgeschäfte: 0,00% Satz der Spitzenrefinanzierungsfazilität: 0,25% Die Leitzinssätze der EZB stellen das zentrale geldpolitische Instrumentarium dar und beeinflussen so maßgeblich die Zinskonditionen am Geldmarkt, also jene Zinssätze die Geschäftsbanken bei Geschäften mit ihren Kunden vereinbaren. 4. Wie viele Zinsen nahm das Land Berlin ein bzw. musste vom Land Berlin bezahlt werden? (Bitte Darstellung pro Jahr seit 1990 mit Angabe durchschnittlich jährlichen Guthabenhöhe!) 5. Wie hat sich der Guthabenbestand des Landes Berlin entwickelt? (Bitte Darstellung auf Tagesbasis im Liniendiagramm seit 1990, gesamt, Bundesbank, andere Kreditinstitute!) Zu 4. und 5.: Zinseinnahmen bzw. –ausgaben aus Guthaben bzw. Kassenkrediten werden erst seit dem Jahr 2008 in einem separaten Unterkonto bei Kapitel 2902 Titel 57500 (Zinsen für sonstige Kreditmarktmittel) erfasst. Der Saldo der jährlichen Zinseinnahmen bzw. Zinsausgaben aus dem Geldanlage- und Kassenkreditgeschäft stellte sich in den Jahren 2008 bis 2017 wie folgt dar: 1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der Webseite der Deutschen Bundesbank veröffentlicht : https://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Bundesbank/Organisation/AGB_und_Regelungen /agb_und_regelungen.html 2 Siehe z. B. hier: https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Bundesbank/Zinssaetze/ezb_zinssatz .html 3/3 Jahr Saldo der jährlichen Zinseinnahmen (+) bzw. jährlichen Zinsausgaben (-) 20083 64.823.613,59 € 2009 3.410.646,96 € 2010 2.654.110,66 € 2011 314.589,01 € 2012 764.286,26 € 2013 319.567,49 € 2014 76.540,33 € 2015 699.888,58 € 2016 1.040.828,70 € 2017 178.072,04 € Damit dem Land Berlin keine wirtschaftlichen Nachteile daraus entstehen, dass andere Teilnehmer am Geld- und Kapitalmarkt detaillierte Erkenntnisse über die Liquiditätsdisposition des Landes Berlin erlangen, werden Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Guthabenhöhe bzw. zum täglichen Guthabenbestand vertraulich behandelt und somit nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Berlin, den 27.06.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen 3 Die vergleichsweise hohen Zinseinnahmen in 2008 resultieren aus der Anlage des Erlöses aus dem Verkauf der Landesbank Berlin.