Drucksache 18 / 15 327 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten June Tomiak (GRÜNE) vom 12. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juni 2018) zum Thema: Instrumentalisierung der Biene Maja durch Nazis? #FREEWILLI und Antwort vom 28. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete June Tomiak (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15327 vom 12. Juni 2018 über Instrumentalisierung der Biene Maja durch Nazis? #FREEWILLI ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Am 09.06.2018 fand der sogenannte „Frauenmarsch“ in Berlin statt. Als Startpunkt angemeldet war der Mehringplatz. Gleichzeitig fanden zwei Gegendemonstrationen unter den Mottos „Nicht in unserem Namen - Für Frauenrechte ohne Rassismus“ und „Nein zum Aufmarsch von Rassist*innen und Neonazis in Kreuzberg“ vom Bündnis Aufstehen gegen Rassismus“ statt. Zwei weitere Demonstrationen in der Gegend unter den Mottos „Naturschutz – Erhalt der Bäume schützen“ und „Biene Maja Demo – Gegen das Aussterben der Bienen“ fanden ebenfalls statt. 1. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Demonstrationen „Naturschutz – Erhalt der Bäume schützen“? und „Biene Maja – Gegen das Aussterben der Bienen?“. Bitte ausführen: a) Wer hat die Demonstration(en) angemeldet? b) Waren die Anmeldenden der Polizei bereits bekannt? c) Mit wie vielen Teilnehmenden seitens der Anmeldenden und seitens der Behörden wurde jeweils gerechnet? d) Welche Materialien (Aufbauten, Lautsprecherwagen etc.) wurden jeweils angemeldet? e) Gab es Auflagen gab es jeweils für die Demonstrationen? Wenn ja: Welche? Zu 1 a): Die Versammlungen wurden durch zwei Einzelpersonen angemeldet. Zu 1 b): Nein. Zu 1 c): Die Anzahl der erwarteten Teilnehmenden ergab sich primär aus der Versammlungsanmeldung über die Internetwache der Polizei Berlin. Für die Versammlung „Biene Maja - Gegen das Aussterben der Bienen“ rechnete die Anmelderin mit 120 Teilnehmenden. Für die Versammlung „Naturschutz - Erhalt der Bäume schützen“ wurden 180 Teilnehmende angemeldet. Ergänzende Erkenntnisse lagen dem Senat von Berlin nicht vor. Seite 2 von 4 Zu 1 d): Für die Versammlung „Biene Maja - Gegen das Aussterben der Bienen“ wurden Megaphone, für die Versammlung „Naturschutz - Erhalt der Bäume schützen“ Lautsprecherkraftwagen, Megaphone und Transparente angemeldet. Zu 1 e): Für die Versammlung „Biene Maja - Gegen das Aussterben der Bienen“ wurden keine Auflagen erteilt. Für die Versammlung „Naturschutz - Erhalt der Bäume schützen“ wurden folgende Auflagen erteilt: „1. Für im Aufzug mitgeführte Lautsprecherwagen wird eine Befreiung von den Vorschriften des § 21 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Beförderung von Personen auf Ladeflächen von Lastkraftwagen und Anhängern erteilt, sofern diese Benutzer einer technischen Einrichtung (Lautsprecheranlage oder dergleichen) sind oder eine zwingende Funktion als Bedienpersonal zu erfüllen haben. Die Ladefläche ist seitlich mit einer zumindest provisorischen Absturzsicherung auszustatten. Die Versammlungsteilnehmer auf dem Fahrzeug dürfen sich nur innerhalb des gesicherten Bereiches aufhalten. Die Befreiung gilt nur während und für die Dauer des Aufzuges und ausschließlich für Personen, die eine der vorstehend genannten Aufgaben wahrnehmen. 2. Unabhängig von der Verwendung muss jedes im Aufzug mitgeführte Fahrzeug im Frontbereich und beidseitig an jeder Achse durch Ordner gesichert werden, um so ein etwaiges Überfahren von Versammlungsteilnehmern zu verhindern. Die Ordner müssen, wie bereits oben beschrieben, gekennzeichnet sein. Für Ordner sowie für Fahrzeugführer gilt absolutes Alkoholverbot. 3. Für die Umsetzung und Einhaltung der Auflagen zu Ziffern 1- 2 des Auflagenbescheides ist für jedes im Aufzug mitgeführte Fahrzeug vom Veranstalter bzw. Leiter vor Beginn der Versammlung ein spezieller Wagenverantwortlicher zu bestimmen und der Polizeieinsatzleitung unter Angabe der vollständigen Personalien und des Kfz-Kennzeichens des zu überwachenden Fahrzeuges schriftlich zu benennen. Ohne Einsetzung und Benennung eines Wagenverantwortlichen darf kein Fahrzeug im Aufzug mitgeführt werden.“ 2. Welche Kenntnisse hatte der Senat über die Formen der Mobilisierung für die Demonstrationen? Bitte ausführen: a) Wer hat zu den Demonstrationen aufgerufen? b) Welche Zielgruppen wurden angesprochen? c) Wurde regional, überregional oder international mobilisiert? d) Wie schätzt der Senat die Reichweite der Mobilisierungsanstrengungen ein? Zu 2 a) – d): Dem Senat von Berlin lagen keine Erkenntnisse hinsichtlich einer Mobilisierung zu den Versammlungen „Naturschutz – Erhalt der Bäume schützen“ und „Biene Maja – Gegen das Aussterben der Bienen“ vor. 3. Welche Kenntnisse hat der Senat über Zugangskontrollen zu den Demonstrationen? Bitte ausführen: a) Welche Zugangspunkte zu den Demonstrationen gab es? b) Gab es Zugangskontrollen für die Demonstration? Wenn ja: Auf welcher Grundlage wurden die Zugangskontrollen durchgeführt? Wie waren diese organisiert? Wo fanden diese statt und worauf wurde geachtet? d) Wurden Gegenstände konfisziert? Wenn ja: bitte aufschlüsseln nach Art der Gegenstände. Seite 3 von 4 Zu 3 a): Seitens der Einsatzkräfte der Polizei wurden keine Zugangspunkte festgelegt. Die Anmelderinnen der genannten Versammlungen wurden im Kooperationsgespräch über polizeiliche Maßnahmen im Umfeld ihrer Versammlungen informiert. Zu 3 b): Zugangskontrollen werden bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel durch die Polizei Berlin nicht durchgeführt. Bei den genannten Versammlungen fanden anlassbezogen tatsachengestützte Kontrollmaßnahmen statt. Zu 3 d): Nein. 4. Welche Kenntnisse hat der Senat über den Ablauf der beiden Demonstrationen? Bitte ausführen: a) Wie viele Teilnehmende hatten die beiden Demonstrationen jeweils? b) Über welchen Zeitraum haben sie sich am Versammlungsort aufgehalten? c) Waren die Versammlungsleiter*innen vor Ort? Wenn ja: Ab wann waren die Versammlungs*leiterinnen vor Ort und wie lange haben sie sich am Versammlungsort aufgehalten? e) Wann wurden die beiden Demonstrationen offiziell für beendet erklärt? f) Wer hat die beiden Demonstrationen für beendet erklärt? g) Auf welcher Grundlage wurden die beiden Demonstrationen für beendet erklärt? h) Gab es bei den Demonstrationen Vorfälle, gegen die die Berliner Polizei vorgehen musste? Wenn ja: Welche Vorfälle gab es? (bitte aufschlüsseln) Zu 4 a): An der Versammlung "Biene Maja - Gegen das Aussterben der Bienen" nahmen sieben Personen teil. Bei der Versammlung "Naturschutz - Erhalt der Bäume schützen" fanden sich keine Teilnehmenden ein. Zu 4 b): Die Teilnehmenden der Versammlung "Biene Maja - Gegen das Aussterben der Bienen" befanden sich von 14:00 Uhr bis 14:06 Uhr am Versammlungsort. Zu 4 c): Die Versammlungsleitung der Versammlung "Biene Maja - Gegen das Aussterben der Bienen" war von 11:14 bis 14:06 Uhr am Ort. Die Versammlungsleitung der Versammlung „Naturschutz - Erhalt der Bäume schützen“ war nicht anwesend. Zu 4 e) - g): Die Versammlung " Biene Maja - Gegen das Aussterben der Bienen" wurde um 14:06 Uhr durch die Versammlungsleitung beendet. Zu 4 h): Nein. 5. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Abschirmung der jeweiligen Versammlungsorte auch nach Auflösung der Demonstrationen? a) Hat die Polizei die jeweiligen Versammlungsorte auch nach der Auflösung der Demonstrationen abgeschirmt? Wenn ja: Wie lange und auf welcher Grundlage hat die Polizei die jeweiligen Versammlungsorte abgeschirmt? b) Kam es durch die Abschirmung der jeweilige Versammlungsorte zu Einschränkungen für andere Demonstrationen? Seite 4 von 4 Zu 5.: Die polizeilichen Absperrungen im Bereich des Mehringplatzes dienten dem Schutz der zeitlich parallel stattfindenden Versammlung "Frauenmarsch zum Kanzleramt". Um einen störungsfreien Verlauf aller in diesem eng umgrenzten Bereich angemeldeten Versammlungen zu gewährleisten, nutzte die Einsatzleitung eine Vielzahl von Sperrmitteln. Der von der Polizei zu gewährleistende Schutz gilt grundsätzlich auch über die tatsächliche Dauer der jeweiligen Versammlung hinaus. Es erfolgt keine gesonderte Erfassung der Aufhebung der Sperren zu jeder einzelnen Versammlung. Zu 5 a): Die Polizei Berlin löste an diesem Tag keine Versammlungen auf. Zu 5 b): Nein. 6. Welche Kenntnisse hat der Senat über einen Zusammenhang zwischen den beiden Demonstrationen mit dem Frauenmarsch, der am gleichen Tag in räumlicher Nähe stattfand? Zu 6.: Dem Senat von Berlin ist bekannt, dass die Polizei Berlin mit den Anmeldenden der Versammlungen "Naturschutz - Erhalt der Bäume schützen“, "Biene Maja - Gegen das Aussterben der Bienen“ und „Frauenmarsch zum Kanzleramt“ Kooperationsgespräche geführt hat. Ein Zusammenhang der Versammlungen wurde von den Anmeldenden dabei jeweils verneint. Berlin, den 28. Juni 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport