Drucksache 18 / 15 329 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) vom 12. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2018) zum Thema: Gastronomischer Betrieb – „Kadterschmiede“ und Antwort vom 29. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe . . . Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 15329 vom 12. Juni 2018 über Gastronomischer Betrieb - „Kadterschmiede“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Der Senat verfügt zu diesem Sachverhalt nicht über eigene Erkenntnisse. Die Antworten basieren daher auf der Zulieferung des Bezirksamts Friedrichshain- Kreuzberg. 1. Laut Berliner IHK wird eine Gaststättenerlaubnis (Konzession) einem Gewerbetreibenden erteilt. Es kann auch ein Stellvertreter bestimmt werden. Welchem Gewerbetreibenden, bzw. welcher Person als Stellvertreter wurde die Konzession zum Betreiben der „Kadterschmiede“ in der Rigaer Straße 94 in Berlin-Friedrichshain erteilt ? Zu 1.: Nach Auskunft des örtlich zuständigen Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg ist die „Kadterschmiede“ gewerberechtlich nicht angemeldet und es wurden keine Erlaubnisse erteilt. In diesem Zusammenhang wird ergänzend auf die Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/ 12150 hingewiesen. Nach einem inzwischen erstellten Abschlussbericht des Landeskriminalamts gibt es nach Auskunft des Bezirksamts keine hinreichenden Erkenntnisse hinsichtlich eines unerlaubten Gaststättenbetriebs unter der Anschrift der „Kadterschmiede“. Eine Betreiberkonzession ist daher auch nicht erforderlich. 2. Hat der Gewerbetreibende, bzw. sein Stellvertreter (hier in Folge kurz GT genannt) an der vorgeschriebenen Gaststättenunterrichtung der IHK teilgenommen? Wenn ja, wann? Zu 2.: Da eine Betreiberkonzession nicht erforderlich ist (s. Antwort zu Frage 1), ist auch eine Gaststättenunterrichtung nicht erforderlich. - 2 - 3. Hat der GT an der vorgeschriebenen Belehrung des Gesundheitsamtes zum Infektionsschutzgesetz teilgenommen ? Wenn ja, wann? Zu 3.: Dem Senat liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 4. Haben die nachfolgend (laut IHK) aufgeführten erforderlichen Dokumente zur Erteilung einer Gaststättenkon- zession beim Ordnungsamt vorgelegen? - ausgefüllte Gewerbeanmeldung - ausgefüllter Antrag auf Konzessionserteilung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gewerbesteuerbehörde - Personalausweis / Pass - Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag - Kurzbeschreibung des Vorhabens / der Betriebsart - Grundrisszeichnung des gesamten Betriebes im Maßstab 1:100 5. Wurden die Gebühren für die Konzessionserteilung beglichen? Zu 4. und 5.: Da kein Erlaubnisverfahren durchgeführt wurde (vgl. Antwort zu Frage 1), wurden keine Unterlagen eingereicht oder Gebühren gezahlt. 6. Werden in der „Kadterschmiede“ ein Radio-, bzw. Fernsehgerät betrieben? Wenn ja, werden dafür die Gebühren für den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beglichen, bzw. wurde der Betrieb ordnungsgemäß bei der GEMA angemeldet? 7. Wird ein Fettabscheider entsprechend den örtlichen Gegebenheiten genutzt? 8. Werden Küchenabfälle entsprechend den Berliner Gesetzen entsorgt? 9. Wird der Lärmschutz eingehalten? 10. Beträgt die bewirtschaftete Fläche ab 50 qm? Wenn ja, ist die nach §3, Abs.1 Gaststättenverordnung (GastV Berlin) vorgeschriebene barrierefreie Toilette für mobilitätsbehinderte Gäste vorhanden? 11. Für Queer- und Transgäste: Verfügen die Räumlichkeiten über eine Unisex-Toilette? Zu 6. bis 11.: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Berlin, den 29.06.2018 In Vertretung Christian R i c k e r t s ...................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe