Drucksache 18 / 15 332 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hanno Bachmann und Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 14. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2018) zum Thema: Auftragsverfahren für die Unterbringung von Asylbegehren Teil 2 und Antwort vom 29. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Hanno Bachmann und Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15332 vom 14. Juni 2018 über Auftragsverfahren für die Unterbringung von Asylbegehren Teil 2 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. An welche Auftragnehmer wurden seit dem 01.01.2015 seitens des Landes Berlin oder der Bezirke Aufträge (einschließlich Sozialarbeit, Verpflegung, Reinigung, Wach- und Sicherheitsdienst etc.) im Zusammenhang mit dem Betrieb von Asylbewerberunterkünften und der Betreuung der dort wohnenden Asylbewerber vergeben? (Bitte einzeln je Unterkunft und Auftragnehmer aufschlüsseln unter Angabe von Vertragsvolumen und -laufzeit sowie Vergabeart und Zuschlagskriterien!) Zu 1.: Aufträge im Zusammenhang mit dem Betrieb von Asylbewerberunterkünften und der Betreuung der dort wohnenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber wurden seit Dezember 2016 allein durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) vergeben. Im Dezember 2016 erfolgten zunächst Interimsvergaben, bei denen die Betriebs- und die Sicherheitsdienstleistungen je Unterkunft an eine Betreiberin/einen Betreiber ausgeschrieben wurden. Ab dem Jahr 2017 ging man zweiteilig vor: Wach- und Sicherheitsdienstleistungen wurden unter dem Stichwort „Sicherheit“ objektweise als Fachlose ausgeschrieben. Die übrigen Aufgaben (einschließlich Sozialarbeit, Verpflegung, Reinigung) wurden unter dem Stichwort „Betrieb“ objektweise als Teillose ausgeschrieben. Unbeschadet des Rechts nach Art. 45 Abs. 2 Verfassung von Berlin (VvB) ist eine Darstellung je Unterkunft und Auftragnehmerin oder Auftragnehmer unter Angabe von Vertragsvolumen und -laufzeit sowie Vergabeart und Zuschlagskriterien, wegen des damit verbundenen Eingriffs in Rechte Dritter nicht möglich. Im für die Beantwortung der Frage maßgeblichen Zeitraum vor Dezember 2016, mussten Unterkünfte, zur Absicherung der Unterbringung der hohen Anzahl von neu in Berlin ankommenden Geflüchteten, oftmals kurzfristig in Betrieb genommen werden. 2 Im Rahmen dessen wurden keine formellen Vergabeverfahren durchgeführt, sodass dementsprechende Daten insoweit nicht vollständig vorliegen. Die jeweiligen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer, nebst der entsprechend verlangter Daten müssten mittels Auswertung der Akten zu den jeweiligen Objekten zusammengetragen werden. 2. Welchen Auftragnehmern wurden bislang noch nicht die Rechnungen beglichen?1 Warum nicht? (Bitte auflisten nach Betreiber und Asylbewerberunterkunft mit entsprechender Erläuterung!) Zu 2.: Zur Absicherung der Unterbringung der in den Jahren 2014 ff in hoher Anzahl neu in Berlin ankommenden Menschen mit Fluchthintergrund mussten kurzfristig sehr viele Unterkünfte in Betrieb genommen werden. Mit den Betreiberinnen und Betreibern der Unterkünfte wurden wegen der Dringlichkeit häufig nur vorläufige Tagessätze vereinbart, die einer abschließenden Verhandlung bedurft hätten. Diese Verhandlungen wurden teilweise geführt, aber oftmals nicht zum Abschluss gebracht. Um diese Altverträge aufzuarbeiten ist im LAF die Projektgruppe „Auf- und Endabrechnung Altverträge“ gegründet worden. Damit verbundene Zielstellung ist es, einen endgültigen Tagessatz zu verhandeln, auf dessen Grundlage dann (wenn die entsprechende Unterkunft bereits geschlossen worden ist, oder in nächster Zeit geschlossen werden soll) entweder eine Endabrechnung erfolgt, oder (wenn die entsprechende Unterkunft weiter betrieben werden soll) „offene Rechnungen“ beglichen werden, letzteres im Sinne von einer Abrechnung für in der Vergangenheit erbrachte Leistungen, die jedoch wegen des nur vorläufigen Tagessatzes noch nicht endgültig abgegolten wurden. Im Zusammenhang damit ist darauf hinzuweisen, dass es bei dem Begriff „offene Rechnung“ in der öffentlichen Darstellung oftmals zu Verzerrungen kommt, da die Betreiberinnen und Betreiber diesen nicht im dargelegten Sinne verwenden, sondern damit jede im Zusammenhang mit den Verhandlungen erhobene Forderung meinen, ganz gleich ob diese eine entsprechende (vertragliche) Grundlage findet. Da es jedoch gerade das Ziel des Projektes ist, eine vertragliche Grundlage für die Rechnungslegung von bereits erbrachten Leistungen zu schaffen, dies jedoch noch nicht passiert ist, kann insoweit nicht von „offenen Rechnungen“ gesprochen werden. Auf tatsächlich gestellte Rechnungen wurden bereits Abschlagszahlungen durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales/das LAF geleistet. Die Verhandlungen im Projekt „Auf- und Endabrechnung Altverträge“ sollen eine Abstimmung über den Ausgleich der Restforderungen erzielen. Diesbegzüglich wird auf den Berichtsauftrag TOP 51 der 35. Hauptausschusssitzung vom 06.06.2018 verwiesen. Danach ist zum 10.10.2018 ein Zwischenbericht zum Verfahrensstand mit einer Auflistung der noch offenen Forderungen vorzulegen. Aus diesem Bericht soll hervorgehen, welche Summen strittig und unstrittig sind. 1 Dies wurde im Übrigen – allerdings ohne konkrete Spezifizierung – in der 35. Hauptausschusssitzung auf Antrag der FDP besprochen, TOP 52, RN 1327; https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/einladung/h18-035-ge.pdf 3 Ein entsprechender Abschlussbericht ist dem Hauptausschuss zum 31.01.2019 vorzulegen. Berlin, den 29. Juni 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales