Drucksache 18 / 15 339 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 14. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2018) zum Thema: Vergabe der Werberechte der BVG (AöR) und Antwort vom 28. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15339 vom 14. Juni 2018 über Vergabe der Werberechte der BVG (AöR) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG (AöR) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Frage 1: Welche Verträge hat die BVG (AöR) mit Werbeunternehmen betreffend Werbung an Haltestellen, Bahnhöfen oder an und in Verkehrsmitteln geschlossen (bitte aufschlüsseln nach Gegenstand, Laufzeit und Rechtsgrundlage für den Vertragsabschluss)? Antwort zu 1: Die BVG teilt dazu mit: „Zwischen der BVG und Werbeunternehmen bestehen Verträge zu Werbung an Wartehallen, Werbung an Immobilien der BVG und an sowie in Verkehrsmitteln. Rechtsgrundlage für diese Verträge ist jeweils das Berliner Betriebe-Gesetz. Angaben zur Laufzeit der Verträge kann die BVG aufgrund der zu beachtenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartner nicht machen.“ Frage 2: Welche Einnahmen hat die BVG in den Jahren 2016/17 durch die Werbeverträge erzielt (bitte aufschlüsseln nach Geld- / Sachleistungen / Vertrag)? 2 Antwort zu 2: Die BVG teilt dazu mit: „Da sich die BVG in einem laufenden Vergabeverfahren befindet, könnten die Bieter bei einer Beantwortung der Frage Rückschlüsse auf ihre Angebote ziehen. Insofern kann die Frage nicht beantwortet werden.“ Frage 3: Welche Gewinne haben die Vertragspartner durch Werbung an Haltestellen, Bahnhöfen oder an und in Verkehrsmitteln erzielt (bitte aufschlüsseln nach Vertragspartner)? Antwort zu 3: Die BVG teilt dazu mit: „Angaben zu Gewinnen der Vertragspartner liegen der BVG nicht vor.“ Frage 4: Wie viele Haltestellen der BVG werden durch die Wall GmbH gestellt (bitte aufschlüsseln nach Bus- /Straßenbahn-Haltestellen und Anzahl der Werbeflächen pro Haltestelle)? Antwort zu 4: Die BVG teilt dazu mit: „In dem Verkehrsnetz der BVG befinden sich insgesamt ca. 7.000 Richtungshaltestellen, 4.619 Wartehallen mit 6.161 Werbevitrinen im 4/1-Format. Da sich die BVG in einem laufenden Ausschreibungs- und Vergabeverfahren befindet, können keine über die in der Bekanntmachung hinausgehenden Angaben gemacht werden.“ Frage 5: Welche Folgen hatte die öffentlich-private Partnerschaft (BVG AöR/ Wall GmbH) im Bereich Haltestellen der BVG für Neubau, Sanierung und Modernisierung der Haltestellen? Antwort zu 5: Die BVG teilt dazu mit: „Wall ist als normaler Dienstleister für uns tätig. Die Zusammenarbeit mit Wall erfolgt auf vertraglicher Basis. Kurz zusammengefasst hat die Wall GmbH das Recht, Werbung an und in Wartehallen zu machen und ist andererseits verpflichtet, die Wartehallen zu unterhalten. Eine gemeinsame Gesellschaft zur Erbringung dieser Leistungen besteht nicht.“ Frage 6: Welche Kosten sind mit der Anschaffung und dem jährlichen Unterhalt einer Haltestelle der BVG verbunden (bitte aufschlüsseln nach Art der Haltestelle Bus /Straßenbahn)? 3 Frage 7: Welche jährlichen Einnahmen ließen sich schätzungsweise bei einer Selbstvermarktung der Werbeflächen durch die BVG erzielen (bitte aufschlüsseln nach Haltestellen / Bahnhöfen)? Antwort zu 6 und zu 7: Die BVG teilt dazu mit: „Vor dem Hintergrund des aktuell laufenden europaweiten Vergabeverfahrens zur Vergabe von Werbung und Sachleistungen an Wartehallen kann diese Frage nicht beantwortet werden.“ Berlin, den 28.06.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz