Drucksache 18 / 15 340 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 14. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2018) zum Thema: Weiterentwicklung des Museumshafens Treptow zum kulturellen Scharnier zwischen oberer und innerstädtischer Spree und Antwort vom 29. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15340 vom 14.06.2018 über Weiterentwicklung des Museumshafens Treptow zum kulturellen Scharnier zwischen oberer und innerstädtischer Spree Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin des Bundes und den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin um Stellungnahme gebeten. Frage 1: Ist dem Senat bekannt, seit wann das Projekt Museumshafen Treptow geplant wird und wer ist der Bauherr? Frage 2: Für wann sind der Baubeginn und die Fertigstellung des Museumshafens Treptow geplant? Antwort zu 1 und zu 2: Der Museumshafen wird seit 2012 von der gemeinnützigen Stiftung Museumshafen Berlin bzw. dessen Rechtsvorgänger geplant. Bauherr soll das Bezirksamt Treptow-Köpenick sein. Aktuell befindet sich der Bezirk im Abstimmungsverfahren mit der Stiftung Museumshafen Berlin, die im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ausgewählt wurde und als Betreiber fungieren soll. Die Förderung (siehe nachfolgende Frage) sieht den Baubeginn bis 2020 vor. 2 Frage 3: Ist dem Senat bekannt, welche finanziellen Förderungen für das Projekt existieren und wenn ja, an welche Förderbedingungen ist der Ausbau des Museumshafens gekoppelt? Antwort zu 3: Das Projekt soll laut Senatsbeschluss vom September 2017 zu 100 % aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) als touristische Infrastrukturmaßnahme gefördert werden. Antragsteller ist der Bezirk Treptow- Köpenick. Zweck und Bedingung der Förderung ist die Errichtung und der Betrieb des Berliner Museumshafens in der in den Planungsunterlagen beschriebenen Form. Frage 4: Sind neben den vom Förderprogramm „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) geplanten 4,2 Millionen Euro zusätzliche Mittel eingeplant und wenn ja, aus welchen Töpfen? Antwort zu 4: Es sind außer der Fördersumme in Höhe von 4,7 Mio. € keine weiteren öffentlichen Mittel vorgesehen. Die Stiftung Museumshafen wird 16 Museumsschiffe in den Hafen einbringen und das Museum aus eigener Kraft aus den Einnahmen des Museums und Sonderveranstaltungen auf gemeinnütziger Basis refinanzieren. Frage 5: Wer ist in die Planung des Museumshafens involviert, mit welchen Partizipationsinstrumenten wird der Bau der Steganlagen geplant? Antwort zu 5: Im Jahr 2012 führte das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin als Eigentümer der Wasserfläche ein Interessenbekundungsverfahren zur zukünftigen Nutzung des ehemaligen Zoll- und Grenzstegs am Osthafen durch, bei dem sich der Verein Historischer Hafen mit dem Projekt Museumshafen durchgesetzt hat. Im Rahmen dieses Verfahrens waren das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin, der Senat von Berlin sowie die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Treptow-Köpenick in der Jury vertreten. Zwischenzeitlich hat das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin Nutzungsverträge mit dem Bezirk Treptow-Köpenick sowie mit der Stiftung Museumshafen in Hinblick auf die Errichtung und den Betrieb eines Museumshafens unter Einbeziehung des „Zoll- und Grenzsteges am Osthafen“ abgeschlossen. Weitere Beteiligte ist die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe als Fördermittelgeber. Partizipationsinstrumente sind noch nicht bekannt. Frage 6: Ausschlaggebend für den Zuschlag für das Interessenbekundungsverfahren von 2012 ist laut Webseite des Museumshafens die "eindeutig öffentliche und kulturelle Nutzung". Worin soll diese bestehen und wie wird diese sichergestellt? 3 Antwort zu 6: Geplant ist der Betrieb des Museumshafens durch die Stiftung Museumshafen Berlin in Form einer öffentlichen Nutzung als Museum, wobei der Zugang zur künftigen Steganlage erstmals möglich und frei sein wird. Die öffentliche und kulturelle Nutzung ist einerseits durch den Zuwendungsbescheid des Senats und andererseits durch die Satzung der Stiftung Museumshafen dauerhaft sichergestellt. Frage 7: Unterstützt der Senat die Idee, Teile des Hafenstegs auch abends bzw. außerhalb von Museumszeiten für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen? Wenn ja, wie und mit welchen Maßnahmen? Antwort zu 7: Ob und in welcher Weise die Steganlage auch nach der abendlichen Schließung des Museums und außerhalb von Veranstaltungen zugänglich sein wird, kann derzeit noch nicht gesagt werden, da sich daraus Haftungs- und Sicherheitsfragen für die Personen und die Schiffe ergeben, die derzeit noch nicht geklärt werden können. Frage 8: Ist dem Senat bekannt, dass die Spree an dieser Stelle ein neuralgischer Punkt für verschiedene Kulturflöße ist, da die Spree ab hier flußaufwärts Richtung Rummelsbucht von verschiedenen Kulturflößen befahrbar ist? Antwort zu 8: Über die Aktivitäten der Kulturflöße an diesem Punkt ist dem Senat nichts bekannt. Da der Museumshafen zwischen dem Grenzsteg und dem Ufer außerhalb der befahrbaren Fahrrinne an der breitesten Stelle des Flussbettes der Spree auf einer von der Stiftung Museumshafen gepachteten Wasserfläche angelegt wird, ist für die Befahrbarkeit der Spree an dieser Stelle keine Einschränkung gegeben. Frage 9: Welche Nutzer*innengruppen sollten nach Ansicht des Senats diesen neu zu schaffenden Hafen über den Betrieb des Museumshafens hinaus nutzen können? Wie werden deren durchaus verschiedene berechtigte Interessen in den aktuellen Konzepten sichergestellt? Antwort zu 9: Über die Stiftung Museumshafen hinaus sind keine weiteren Nutzerinnen und Nutzer bekannt. Neben den Besucherinnen und Besuchern des Museumshafens sollen die Anwohnerinnen und Anwohner, Spaziergängerinnen und Spaziergänger, die den Uferweg nutzen, sowie Gäste, die mit eigenen Booten zu einem Besuch des Museumshafens an den dafür vorgesehenen Liegeplätzen anlegen, den Hafen für Freizeitaktivität nutzen. 4 Frage 9a: Wie werden die berechtigten Interessen dieser Nutzer*innengruppen auch bei den Planungen für den Spreepark und weiteren Anlegestellen an der oberen Spree berücksichtigt. Antwort zu 9a: Es sind keine aktuellen Planungen bekannt. Frage 9b: Gibt es ein Verkehrskonzept oder eine Idee für ein Verkehrskonzept, das den Museumshafen und den Spreepark über das Wasser verbindet? Antwort zu 9b: Die Stiftung Museumshafen plant mit dem ältesten Berliner Fahrgastschiff, der "Heinrich Zille", eine Museumsschiffslinie, die verschiedene Orte vor allem an der ehemaligen Grenzlinie - wie z.B. die East-Side-Gallery - anfährt. Außerdem ist am Museumshafen eine öffentliche Anlegestelle für den Linienverkehr verschiedener Anbieter vorgesehen, die ihn mit anderen touristischen Zielen verbindet. Frage 10: Inwiefern sind die Kulturflöße mit einem Anleger bei den aktuellen Planungen für den Spreepark berücksichtigt und wenn nicht, was? Antwort zu 10: Es sind keine aktuellen Planungen bekannt. Berlin, den 29.06.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz