Drucksache 18 / 15 347 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hendrikje Klein (LINKE) vom 14. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2018) zum Thema: Entwicklung der Kleingartenanlagen in Lichtenberg und Antwort vom 25. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juli 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Hendrikje Klein (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15347 vom 14.06.2018 über Entwicklung der Kleingartenanlagen in Lichtenberg Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Für welche Kleingartenanlagen (KGA) aus dem Kleingartenbestand im Bezirk Lichtenberg sehen der Flächennutzungsplan bzw. die aktuellen Stadtentwicklungspläne (insbesondere StEP Wohnen und Verkehr) eine andere Nutzung der jeweiligen Flächen als eine kleingärtnerische Nutzung vor? Bitte auflisten nach KGA unter Angabe der geplanten Umnutzung und der jeweiligen planungsrechtlichen Quelle (FNP bzw. jeweiliger StEP). Frage 2: Wie ist der Stand der laufenden Verfahren und wie bewertet der Senat die laufenden Verfahren? Frage 3: Für welche der bis 2020 unter Schutz gestellten 159 Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen bestehen Überlegungen, die Schutzfrist nicht zu verlängern? Welche Bedeutung wird dabei dem Erhalt wohnungsnahen Stadtgrüns in bereits hoch verdichteten Wohnquartieren eingeräumt? Frage 4: Konnte die Teilanlage 11024b Sanssouci in der Lückstraße (gemäß Kleingartenentwicklungs-plan Berlin 2014), die sich auf einem nicht landeseigenen Grundstück befindet, durch die geplante Festsetzung des Bebauungsplan XVII-2 oder XVII-20 gesichert werden? Wenn nein, warum nicht? 2 Frage 5: Die Flächen 11024 b und c der Kleingartenanlage Sanssouci sind im FNP Berlin als übergeordnete Hauptverkehrsstraße dargestellt: Wann soll diese Planung umgesetzt werden und wurden die Pächter*innen darüber infor-miert? Frage 6: Hält der Senat eine Verlängerung der Schutzfrist für die Anlagen 11011 Giselastraße und 11021 Paradies in der Fischerstraße über 2020 hinaus für sinnvoll? Welche städtebaulichen Pläne sprächen dagegen? Welche Rolle spielt die übergeordnete Hauptverkehrsstraße in Bezug auf die KGA Paradies? Frage 7: Auf welchem Stand befindet sich die Fort-schreibung des Kleingartenentwicklungsplans gegenwärtig und wie werden die Bezirke, die Interessenvertretungen der Kleingärtner*innen und die Berliner Bürger*innen einbezogen? Frage 8: Welche Ergebnisse hat der in der Schriftlichen Anfrage 17/17548 angekündigte Workshop gebracht? Antwort zu 1 bis 8: Den Antworten zu den gleichlautenden Fragen der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/18657 ist nichts hinzuzufügen, da sich keine Änderungen ergeben haben. Ergänzend wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfragen Nr. 18/12020, Nr. 18/12181, Nr. 18/13645, Nr. 18/13973 und Nr. 18/15053 hingewiesen, in denen zur Entwicklung der Lichtenberger Kleingartenanlagen und/oder zum Verfahren und Stand des Kleingartenentwicklungsplanes ausführlich informiert wurde. Frage 9: Inwieweit unterliegt die Gemeinde im Fall der Kündigung zum Zweck der Verwirklichung des Bebauungsplanes oder der Planfeststellung der Ersatzlandverpflichtung? Welche Kleingartenanlagen haben dies in Anspruch genommen und welche Ersatzflächen konnten zur Verfügung gestellt werden? Antwort zu 9: Nach § 11 Bundeskleingartengesetz hat die Gemeinde geeignetes Ersatzland bereitzustellen oder zu beschaffen, wenn ein Kleingartenpachtvertrag über einen Dauerkleingarten oder einen fiktiven Dauerkleingarten nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 oder 6 Bundeskleingartengesetz gekündigt wird. In den letzten Jahren wurden bis auf kleinteilige Arrondierungen keine Ersatzflächen angelegt, da die an einem Ersatzgarten Interessierten in bestehenden Kleingartenanlagen mit freiwerdenden Parzellen versorgt werden konnten. Frage 10: Wie hoch schätzt der Berliner Senat den (weiteren) Flächenbedarf und den finanziellen Aufwand ein, der sich aus der Ersatzlandverpflichtung ergibt? 3 Antwort zu 10: Der weitere Flächenbedarf wird erst im Rahmen der Erarbeitung des Kleingartenentwicklungsplanes ermittelt. Die Herrichtung einer Ersatzparzelle kostet durchschnittlich 10.000 € (Planum, Einfriedung, Wege, Rahmengrün, Wasser- und Stromanschluss). Eine Parzellenteilung ist mit rd. 5.000 € zu veranschlagen. Hinzu kommen die Planungsleistungen, evtl. Altlastenuntersuchungen und Sanierungen sowie zusätzliche Personalkosten. Berlin, den 25.06.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz