Drucksache 18 / 15 348 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 14. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2018) zum Thema: Freiluftveranstaltungen in Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Pankow, Treptow-Köpenick und Spandau und Antwort vom 03. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15348 vom 14. Juni 2018 über Freiluftveranstaltungen in Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Pankow, Treptow-Köpenick und Spandau Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht vollständig aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Pankow, Treptow-Köpenick um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Frage 1: Wie viele nicht genehmigte Freiluftveranstaltungen auf öffentlichen Grünflächen und in Freizeiteinrichtungen wurden von der Polizei seit 2014 aufgelöst? Bitte spezifizieren Sie nach: a. Jahr, b. Bezirk, c. Grund für die Auflösung (beispielsweise Lärmbelästigung, Müllverschmutzung, Fehlen erforderlicher Genehmigungen, Verletzung spezifischer Auflagen, sowie weitere Merkmale). Antwort zu 1: Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt bei der Polizei Berlin nicht. Frage 2: Wie viele Bewerbungen wurden seit 2014 an das Umweltbüro/ Ordnungsamt gestellt, um eine Genehmigung für Veranstaltungen mit elektronisch verstärkter Musik in öffentlichen Grünanlagen und öffentlichen Freizeiteinrichtungen zu erhalten? [Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 Grünanlagengesetz (GrünanlG)] 2 Antwort zu 2: Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat hierzu mitgeteilt: „Um eine Veranstaltung mit elektronisch verstärkter Musik in einer öffentlichen Grünanlage duchzuführen, sind mindestens 2 Genehmigungen erforderlich. Zum einen eine »Lärmausnahmegenehmigung« nach Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG). Zum anderen eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Grünanlagengesetz (GrünanlG). Veranstaltungen in öffentlichen Grünanlagen widersprechen deren gesetzlicher Zweckbestimmung, führen zu Beschädigungen (Übernutzung von Rasenflächen, Beschädigungen an Sträuchern und Bäumen) und Vermüllung und entziehen die Grünanlage für die Dauer der Veranstaltung anderen Erholungssuchenden. Sie sind nur in Ausnahmefällen möglich. Daher existiert in Friedrichshain-Kreuzberg eine Beschlusslage, nach der je Grünanlage maximal eine Veranstaltung pro Jahr genehmigt werden soll. Wie viele Bewerbungen hierzu seit 2014 gestellt wurden bzw. welche Genehmigungen mit welchen Auflagen erteilt wurden, kann mit verhältnismäßigem Aufwand nicht ermittelt werden.“ Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat hierzu für die Jahre 2014-2018 fünf Einzelaufstellungen übermittelt (siehe Anlagen). Das Bezirksamt Lichtenberg hat hierzu mitgeteilt: „Anzahl der genehmigten öffentlichen Veranstaltungen im Freien: Genehmigungszeitraum bis 22.00 Uhr bis 23.00 Uhr bis 24 Uhr 2014 67 7 29 2015 160 23 53 2016 165 25 45 2017 155 19 47 2018 Stand Juni 92 8 14 Die Zahlen beziehen sich auf die erteilten Genehmigungen und spiegeln nicht die Anzahl der Tage innerhalb der Genehmigungen wieder, z.B. bei Public viewing und Volksfesten. Die speziellen Fragen können nicht beantwortet werden, da dazu keine Statistiken geführt wurden. Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 Grünanlagengesetz (GrünanlG) Es werden hier keine Statistiken geführt wurden.“ Frage 3: Wie viele davon wurden genehmigt bzw. nicht genehmigt? Frage 4: Aus welchen Gründen wurden diese nicht genehmigt bzw. welche Auflagen waren mit einer Genehmigung verbunden? 3 Frage 5: Bitte spezifizieren Sie nach: - Jahr, - Größe der beantragten Veranstaltung, basierend auf der angegebenen Teilnehmerzahl, - Angegebene / genehmigte / nicht genehmigte Dezibel-Werte, - Beantragte Start- und Endzeiten der Veranstaltungen, - Kommerzieller oder nicht-kommerzieller Status der Veranstaltungen. Antwort zu 3, zu 4 und zu 5: Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat hierzu mitgeteilt: „Siehe die Antwort zu 2.“ Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat hierzu für die Jahre 2014-2018 fünf Einzelaufstellungen übermittelt (siehe Anlagen). Das Bezirksamt Lichtenberg hat hierzu mitgeteilt: „Es werden hier keine Statistiken geführt wurden.“ Berlin, den 03.07.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz