Drucksache 18 / 15 354 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 15. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juni 2018) zum Thema: Geisterhaus Schmarjestraße steht seit Jahren leer – was plant der Senat? und Antwort vom 26. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 15354 vom 15. Juni 2018 über „Geisterhaus Schmarjestraße steht seit Jahren leer – was plant der Senat?“ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) um Stellungnahme gebeten. Soweit von dort Angaben erstellt und übermittelt wurden, werden diese nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben . 1. Ist dem Senat die seit 2012 leerstehende Immobilie Schmarjestraße 14 in Zehlendorf bekannt? 2. Wie hoch wird der Investitionsbedarf aufgrund des jahrelangen Leerstandes gesehen? Und wie bewertet der Senat den jahrelangen Leerstand? 3. Welche Investitionsbedarfe sieht der Senat, um die Villa für öffentliche Belange nutzbar zu machen, wie z.B. die Herstellung der Barrierefreiheit etc.? 4. Hat der Senat geprüft, ob - trotz der Testamentsauflagen - ein Verkauf der Liegenschaft und eine Zweckbindung der Verkaufserlöse für die im Testament vorgesehenen Zwecke möglich wäre? 5. Wenn diese Option besteht, warum ist dies nicht vom Senat oder Bezirksamt vorangetrieben worden? Zu 1. bis 5.: Das Land Berlin ist seit 1985 Eigentümer des Grundstückes Schmarjestr. 14. Es gehört seitdem zum Geschäfts- und Aufgabenbereich der Bezirksverwaltung Steglitz-Zehlendorf. Das Bezirksamt prüft gegenwärtig die Investitionsbedarfe. Die ursprünglich letztwillig verfügte Nutzung als Altenwohnheim für Künstlerinnen und Künstler war aus baulichen Gründen leider nicht zu realisieren. Das Land Berlin wurde von den im Testament verfügten Auflagen wegen deren Nichtvollziehbarkeit befreit. 2 Ein Verkauf des Gebäudes erfolgte nicht. Um nach dem Willen des Erblassers zu handeln, wurde es zwischenzeitlich sozialen Nutzungszwecken (Kita) zugeführt und bis Mitte 2012 entsprechend genutzt. 6. Ist es zutreffend, dass der Senat mit dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf über die Nutzung einer Villa in der Zehlendorfer Schmarjestraße 14 in Verhandlungen ist? Wenn ja, wer führt hier die Verhandlungen mit wem und mit welchem Ziel? 7. Welche Nutzungsideen werden derzeit erörtert und wann werden diese Gespräche voraussichtlich abgeschlossen sein? 8. Sind die Gespräche schon so weit fortgeschritten, dass der Senat die zukünftige Nutzung klar beschreiben kann? Inwieweit soll diese Nutzung einen sozialen und/oder jugendpflegerischen Schwerpunkt haben? 9. Ist es vorgesehen, einen Träger mit der Erbringung der geplanten Maßnahmen zu beauftragen und wird es hierzu eine Ausschreibung geben? 10. Wenn ja, wann wird durch wen diese Ausschreibung erfolgen? Zu 6. bis 10.: Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat die Absicht, das Grundstück aus seinem Fachvermögen herauszulösen. Nach den Vorstellungen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung könnte das Gebäude dauerhaft für soziales Wohnen genutzt werden. In diesem Zusammenhang hat die BIM GmbH geprüft, ob eine Nutzung für diese Zwecke umgesetzt werden kann. Ende April 2018 fand hierzu ein gemeinsamer Besichtigungstermin mit dem Bezirksamt statt. Wegen eines Wasserschadens ist das Gebäude derzeit leider nicht nutzbar. Der Bezirk wurde beauftragt, einen Antrag auf Clusterung des Objektes im Portfolioausschuss zu stellen. Dieser wird dann final über die weitere Verwendung des Objektes entscheiden. Berlin, den 26.06.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen