Drucksache 18 / 15 358 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabriele Gottwald und Katalin Gennburg (LINKE) vom 18. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juni 2018) zum Thema: Baugenehmigungen im Vergleich Berlin – Bund und Antwort vom 06. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Gabriele Gottwald und Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15358 vom 18. Juni 2018 über Baugenehmigungen im Vergleich Berlin – Bund Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Baugenehmigungen für Neubauwohnungen wie auch durch Um- und Ausbaumaßnahmen in Bestandsgebäuden wurden in Berlin seit 2016 erteilt (bitte jeweils Angaben für 2016, 2017 sowie, soweit schon vorliegend, für 2018 - Anzahl und prozentual. Bitte auflisten nach Wohngebäuden mit einer Wohnung, zwei Wohnungen, drei oder mehr Wohnungen, Wohnheimen, Eigentumswohnungen)? Antwort zu 1: Nach Angaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg haben die Berliner Bauaufsichtsbehörden im Jahr 2017 insgesamt 24 675 Wohnungen in Wohngebäuden genehmigt. Das waren 0,4 % weniger als im Jahr 2016. Von diesen Wohnungen wurden 21.472 Wohnungen als Neubau genehmigt, 1,9 % mehr als im Jahr 2016. Von den als Neubau genehmigten Wohnungen waren 29,0 % als Eigentumswohnungen geplant. In Mehrfamilienhäusern ohne Wohnheime wurden im Jahr 2017 18.999 Wohnungen genehmigt, eine Steigerung gegenüber dem Jahr 2016 um 14,8 %. Der Anteil an allen genehmigten Neubauwohnungen beträgt 88,5 %. 1 819 Wohnungen sind in Ein- und Zweifamilienhäusern geplant; ein Rückgang um 0,7 % gegenüber dem Jahr 2016. Durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden, z.B. Dachgeschossausbau oder Nutzungsänderungen, wurden ohne Berücksichtigung der genehmigten Wohnungen in Wohnheimen 2.906 Wohnungen genehmigt, 11,2 % mehr als im Jahr 2016 (2.613 Wohnungen). Durch Neubau und Baumaßnahen wurden in Wohnheimen im Jahr 2017 insgesamt 951 Wohnungen genehmigt; gegenüber 2016 ist dies ein Rückgang um 74,8 %. 2 Ohne die Berücksichtigung von Wohnungen in Heimen wurden in Berlin durch Neubau und Baumaßnahmen in Wohngebäuden insgesamt 23.724 Wohnungen genehmigt; gegenüber 2016 mit 20.989 Wohnungen ist dies ein Zuwachs von 13,0 %. Im Jahr 2018 wurden von Januar bis März insgesamt 4.231 Wohnungen in Wohngebäuden genehmigt, darunter 2 in Wohnheimen. Das sind 20,5 % weniger als im vergleichbaren Zeitraum des Jahres 2016 (5.322). Die Zahlen des 1. Quartals in Berlin sind zwar rückläufig, aber noch nicht belastbar für Trendangaben oder Prognosen des Jahreswertes, da die Monatswerte stark schwanken und die Hochzeit des Baus in der Regel im 2. und 3. Quartal liegt. Die detaillierte Entwicklung in den Jahren 2016 und 2017 sowie im ersten Quartal 2018 können nachstehender Tabelle entnommen werden. Frage 2: Wie ist im Bundesvergleich die Entwicklung der Baugenehmigungen (bitte für den Bund Angaben für 2016, 2017 sowie Entwicklungsperspektive 2018. Bitte auflisten nach Wohngebäuden mit einer Wohnung, zwei Wohnungen, drei oder mehr Wohnungen, Wohnheimen, Eigentumswohnungen nach Anzahl und in Prozent)? Antwort zu 2: Bundesweit wurden im Jahr 2017 insgesamt 339.811 Wohnungen in Wohngebäuden genehmigt. Das waren 7,0 % weniger als im Jahr 2016. Von diesen Wohnungen wurden 300.349 Wohnungen als Neubau genehmigt, 5,1 % weniger als im Jahr 2016. Von den als Neubau genehmigten Wohnungen waren 26,1 % als Eigentumswohnungen geplant. In Mehrfamilienhäusern ohne Wohnheime wurden im Jahr 2017 172.404 Wohnungen genehmigt, ein geringfügiger Rückgang gegenüber dem Jahr 2016 um -0,2 %. Der Anteil an allen genehmigten Neubauwohnungen beträgt 57,4 %. 112.987 Wohnungen sind in Ein- und Zweifamilienhäusern geplant; ein Rückgang um 4,5 % gegenüber dem Jahr 2016. Genehmigte Wohnungen im Wohnbau in Berlin Art der -------- insgesamt Zeitraum % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Neubau Jahr 2016 21.064 1.675 8,0 156 0,7 16.545 78,5 2.688 12,8 5.520 26,2 Jahr 2017 21.472 1.633 7,6 186 0,9 18.999 88,5 654 3,0 6.229 29,0 1. Quartal 2017 4819 537 11,1 52 1,1 3967 82,3 263 5,5 1428 29,6 1. Quartal 2018 3.846 344 8,9 30 0,8 3.472 90,3 0 0,0 1.565 40,7 Jahr 2016 3.704 x x x x x x 1.091 29,5 819 22,1 Jahr 2017 3.203 x x x x x x 297 9,3 1.131 35,3 1. Quartal 2017 503 x x x x x x 69 13,7 120 23,9 1. Quartal 2018 385 x x x x x x 2 0,5 117 30,4 Insgesamt Jahr 2016 24.768 x x x x x x 3.779 15,3 6.339 25,6 Jahr 2017 24.675 x x x x x x 951 3,9 7.360 29,8 1. Quartal 2017 5.322 x x x x x x 332 6,2 1.548 29,1 1. Quartal 2018 4.231 x x x x x x 2 0,0 1.682 39,8 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden darunter Eigentumswohnungen Anzahl Wohnungen in Wohnheimen 1 2 3 oder mehr in Wohngebäuden mit … Wohnungen 3 Durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden, z.B. Dachgeschossausbau oder Nutzungsänderungen, wurden ohne Berücksichtigung der genehmigten Wohnungen in Wohnheimen 35.669 Wohnungen genehmigt, 1,5 % weniger als im Jahr 2016 (36.213 Wohnungen). Durch Neubau und Baumaßnahen wurden in Wohnheimen im Jahr 2017 insgesamt 18.751 Wohnungen genehmigt; gegenüber 2016 ist dies ein Rückgang um 50,8 %. Ohne die Berücksichtigung von Wohnungen in Heimen wurden bundesweit durch Neubau und Baumaßnahmen in Wohngebäuden insgesamt 321.060 Wohnungen genehmigt; gegenüber 2016 mit 327.259 Wohnungen ist dies ein Rückgang um 1,9 %. Im Jahr 2018 wurden von Januar bis März insgesamt 76.536 Wohnungen in Wohngebäuden genehmigt, darunter 3.873 in Wohnheimen. Das sind 1,3 % weniger als im vergleichbaren Zeitraum des Jahres 2016 (77.561). Hinsichtlich der Bewertung der Entwicklung der Baugenehmigungszahlen gilt das oben für Berlin gesagte ebenso. Die detaillierte Entwicklung in den Jahren 2016 und 2017 sowie im ersten Quartal 2018 können nachstehender Tabelle entnommen werden. Frage 3: Welche Gründe liegen für die unterschiedliche Entwicklung im Vergleich zwischen Berlin und dem Bundesdurchschnitt vor (bitte begründen)? Antwort zu 3: Sowohl in Berlin als auch im Bund sind die Genehmigungszahlen in Wohngebäuden im Jahr 2017 gesunken, wobei der Rückgang in Berlin mit nur 0,4 Prozent im Vergleich zum Bundesdurchschnitt von 7,0 Prozent geringer ausfällt. Wird der „Wohnheimeffekt“ herausgerechnet, so ergibt sich in Berlin bei den im Neubau und durch Baumaßnahmen erteilten Baugenehmigungen ein Zuwachs von 13,0 %, im Bundesdurchschnitt ein Rückgang um 1,9 %. Dieser „Wohnheimeffekt“ hat im Bund deutlich stärker durchgeschlagen als in Berlin. Der Rückgang bei in Wohnheimen Genehmigte Wohnungen im Wohnbau im Bund Art der -------- insgesamt Zeitraum % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Neubau Jahr 2016 316.550 95.509 30,2 22.858 7,2 172.679 54,6 25.504 8,1 82.482 26,1 Jahr 2017 300.349 90.773 30,2 22.214 7,4 172.404 57,4 14.958 5,0 78.515 26,1 1. Quartal 2017 69.118 21.163 30,6 5.090 7,4 37.601 54,4 5.264 7,6 17.507 25,3 1. Quartal 2018 68.071 20.750 30,5 4.954 7,3 39.362 57,8 3.005 4,4 18.181 26,7 Jahr 2016 48.785 x x x x x x 12.572 25,8 8.021 16,4 Jahr 2017 39.462 x x x x x x 3.793 9,6 7.955 20,2 1. Quartal 2017 8.443 x x x x x x 840 9,9 1.968 23,3 1. Quartal 2018 8.465 x x x x x x 868 10,3 1.640 19,4 Insgesamt Jahr 2016 365.335 x x x x x x 38.076 10,4 90.503 24,8 Jahr 2017 339.811 x x x x x x 18.751 5,5 86.470 25,4 1. Quartal 2017 77.561 x x x x x x 6.755 8,7 19.475 25,1 1. Quartal 2018 76.536 x x x x x x 3.873 5,1 19.821 25,9 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Anzahl Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden Wohnungen darunter in Wohngebäuden mit … Wohnungen in Wohnheimen Eigentumswohnungen 1 2 3 oder mehr 4 genehmigten Wohnungen könnte mit dem gesunkenen Flüchtlingsstrom erklärt werden, der im Ergebnis zu einer zurückgehenden Nachfrage dieser Bedarfsgruppe geführt hat. Die gestiegene Zahl der in Mehrfamilienhäusern genehmigten Wohnungen in Berlin entgegen dem Bundesdurchschnitt kann sowohl an den getroffenen Maßnahmen zur Förderung des Neubaus liegen als auch daran, dass in Berlin, als typische Mieterstadt aber auch bedingt durch die Nachfrage nach Eigentumswohnungen, eher Mehrfamilienhäuser gebaut werden als im Bundesdurchschnitt. In Flächenländern dominieren in der Regel Ein- und Zweifamilienhäuser als Gebäudetyp. Frage 4: Gibt es seit 2017 einen Abwärtstrend bei den bundesweiten Baugenehmigungen (bitte Angabe der Gründe)? Wenn ja: Sind im Wohnungsbausektor Ausnahmen mit Zuwachs an Baugenehmigungen zu erkennen? Antwort zu 4: Nach der Bereinigung um den „Wohnheimeffekt“ beträgt der Rückgang der Wohnungsgenehmigungen im Jahr 2017 im Bundesdurchschnitt 1,9 Prozent gegenüber 2016. Der Rückgang betrifft alle Segmente. Es gibt eine Vielzahl an Faktoren, die sich dämpfend auf die Genehmigungszahlen auswirken können, wie etwa Kapazitätsengpässe in der Baubranche oder steigende Baupreise oder Ressourcenengpässe in den Genehmigungsbehörden. Welche Faktoren in welcher Kombination in den einzelnen Ländern sich wie stark ausgewirkt haben, kann leider nicht ermittelt werden. Frage 5: Gibt es in Berlin seit 2017 einen Zuwachs und wenn ja, wie erklärt sich die Zunahme und damit der positive Trend in Berlin gegenüber den Baugenehmigungen vom Bund? Antwort zu 5: Es wird hier auf Antwort zur Frage 3 verwiesen. Frage 6: Liegen dem Senat Daten vor über die Dauer der Nichtverwendung von Baugenehmigungen (bitte Jahresdauer im Vergleich Bund/Land) und welche Möglichkeiten sieht der Senat, den spekulativen Umgang mit Baugenehmigungen zu stoppen? Antwort zu 6: In der bundesweit dezentral durchgeführten Bauüberhangsstatistik werden Bauvorhaben von der Erteilung der Genehmigung bis zur Bezugsfertigstellung beobachtet. In Berlin waren am 31.12.2017 insgesamt 8 449 Wohngebäude mit 58.460 Wohnungen genehmigt aber noch nicht fertig gestellt. Bei 1 898 geplanten Wohngebäuden mit 17 351 Wohnungen wurde der Bau noch nicht begonnen. Dies entspricht einem Anteil von rund 30 % aller Wohnungen im Überhang. Darunter sind 62 Wohngebäude mit 1 330 Wohnungen noch nicht begonnen, deren Genehmigung im Jahr 2014 oder vorher erteilt wurde. 5 Im Bauüberhang des Bundes befanden sich am 31.12.2017 insgesamt 546.368 Wohnungen in Wohngebäuden. Darunter wurde der Bau von 218.569 Wohnungen noch nicht begonnen bzw. rund 40 Prozent aller Wohnungen im Überhang. Eine Differenzierung bezüglich der Genehmigungszeiträume ist aus der Bundesstatistik nicht zu entnehmen. Mit dem 4. ÄndG zur BauO Bln sind die Regelungen zur Geltungsdauer von Baugenehmigungen nochmals verschärft worden. Danach erlischt die Baugenehmigung, wenn innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen wurde. Diese Frist kann auf Antrag dreimal, jeweils bis zu einem Jahr, verlängert werden. Das Bauvorhaben muss aber nach Ablauf von sechs Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung fertig gestellt worden sein. Darüber hinaus werden hinsichtlich der Mobilisierung von Bauland und der Verhinderung von Bodenspekulation auch Änderungen bei der Grundsteuer und Grunderwerbssteuer diskutiert. Diese Änderungen muss allerdings der Deutsche Bundestag beschließen. Frage 7: Wie viele Fälle von Baugenehmigungen für Berliner Grundstücke sind bekannt, die mehr als einmal verlängert wurden und für die zum Tag der Anfrage noch kein Baubeginn festzustellen ist (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Frage 8: Wie viele Fälle von Bauvoranfragen für Berliner Grundstücke sind bekannt, die mehr als einmal verlängert wurden (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Vorbemerkungen zu Antwort zu 7 und 8: Während sich die Fragen 1 bis 6 vorrangig auf statistische Angaben zu Wohnungen bzw. Wohngebäuden beschränken, beziehen sich die Fragen 7 und 8 auf alle Nutzungsarten. Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben des Hochbaustatistikgesetzes umfassen die statistischen Angaben der Ämter für Statistik in den Antworten zu den Fragen 1-6 auch genehmigungsfreigestellte Vorhaben, die statistischen Angaben zu den Antworten 7 und 8 hingegen beziehen sich nur auf Vorhaben, für die eine Baugenehmigung erforderlich bzw. ein Vorbescheid möglich ist. Bauüberhang an Wohnbauvorhaben in Berlin am 31.12.2017 nach Genehmigungszeiträumen Gebäude Wohnungen Gebäude Wohnungen Wohngebäude insgesamt 8.449 58.460 1.898 17.351 Genehmigungszeitraum II. Halbjahr 2017 1.656 11.167 779 6.761 I. Halbjahr 2017 2.054 11.741 632 4.325 II. Halbjahr 2016 1.459 10.492 130 1.556 I. Halbjahr 2016 967 8.354 163 1.734 Jahr 2015 1.230 9.418 132 1.645 2014 und früher 1.083 7.288 62 1.330 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 1 einschließlich Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden Bauüberhang insgesamt 1 Gebäudeart — Genehmigungszeitraum noch nicht begonnen Darunter neu zu errichtende Wohngebäude 6 Sofern Bauvorhaben die Vorraussetzungen für genehmigungsfreigestellte Bauvorhaben nach § 62 BauO Bln einhalten, bedürfen diese aber keiner Baugenehmigung. Da eine Vielzahl von Wohnungsbauvorhaben genehmigungsfreigestellt sind und Anträge für Vorbescheide bei genehmigungsfreigestellten Bauvorhaben unzulässig sind, sind diese in den Antworten zu Frage 7 und 8 nicht enthalten. Bei genehmigungsfreigestellten Bauvorhaben kann in der Regel 1 Monat nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde gem. § 62 Abs. 3 Satz 2 BauO Bln begonnen werden. Wird das Bauvorhaben nicht innerhalb von 3 Jahren ausgeführt, sind die erforderlichen Bauvorlagen erneut bei der Bauaufsichtsbehörde einzuzureichen. Frage 7: Wie viele Fälle von Baugenehmigungen für Berliner Grundstücke sind bekannt, die mehr als einmal verlängert wurden und für die zum Tag der Anfrage noch kein Baubeginn festzustellen ist (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Antwort zu 7: Bezirk Antwort zu 7: Charlottenburg-Wilmersdorf Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat keinen systematischen Überblick über die Zahl der Baugenehmigungen, die verlängert wurden und für die noch kein Baubeginn festzustellen ist. Die Zahl der beantragten Verlängerungen von Baugenehmigungen betrug ab 2014 insgesamt 49. Friedrichshain-Kreuzberg 2016 wurden 74 Baugenehmigungen, 2017 58 Baugenehmigungen und 2018 bisher 13 Baugenehmigungen verlängert. Die Ermittlung der Anzahl von Verlängerungen von Baugenehmigungen für Berliner Grundstücke , die mehr als einmal verlängert wurden, ist nur durch umfangreiche und zeitraubende Recherchearbeiten möglich, die durch das Bauaufsichtsamt nicht leistbar ist. Lichtenberg Insgesamt 5 Baugenehmigungen, die mehr als einmal verlängert wurden, deren Vorhaben bisher noch keinen Baubeginn haben und die noch nicht erloschen sind. Marzahn-Hellersdorf 2016 und 2017 wurde jeweils 1 Baugenehmigung zum 2. Mal verlängert. In beiden Fällen handelt es sich nicht um Wohnungsbau. 2018 bisher 0 Mitte 2016 wurden 9 Baugenehmigungen, 2017 wurden 7 Baugenehmigungen und 2018 bisher 1 Baugenehmigung verlängert. In wie weit mit dem Bau zwischenzeitlich begonnen wurde, kann auch bei den ermittelten Zahlen in der Kürze der Zeit nicht ermittelt werden. 7 Zusätzlich wurden von der Obersten Bauaufsicht bei SenStadtWohn - 1 Baugenehmigung 5 x verlängert, der 6. Verlängerungsantrag versagt, - 1 Baugenehmigung 3 x verlängert, inzwischen erloschen - 2 Baugenehmigungen je 3 x verlängert, inzwischen erloschen Neukölln 16 Baugenehmigungen wurden seit 01.01.2014 mindestens zweimal verlängert. Ein Baubeginn ist bei diesen Vorgängen nicht aktenkundig. Pankow 36 Baugenehmigungen wurden mehrfach verlängert, für die noch kein Baubeginn angezeigt wurde. Reinickendorf 2 Baugenehmigungen wurden mehrfach verlängert, für die noch kein Baubeginn angezeigt wurde Spandau 1 Baugenehmigung wurde mehr als einmal verlängert. Bis zum 18.06.2018 wurde kein Baubeginn festgestellt. Steglitz-Zehlendorf Die Verlängerungen für Baugenehmigungen können aus der Statistik des eBG zwar abgefragt werden, jedoch nicht wie oft sich diese Vorgänge wiederholt haben. Zudem besteht keine Abfragemöglichkeit ob bei den einzelnen Verlängerungen ein Baubeginn angezeigt wurde. Die Ermittlung dieser Daten bedarf eines erhöhten Arbeitsaufwandes, da jeder einzelne Vorgang (ca. 185) bearbeitet werden muss. Dieser Zeitaufwand steht uns personalbedingt und auf Grund der zeitlichen Vorgaben nicht zur Verfügung. Tempelhof-Schöneberg 12 Baugenehmigungen wurden seit 01.01.2010 verlängert, davon sind 6 noch gültig. Treptow-Köpenick 9 Baugenehmigungen wurden mehrfach verlängert, für die bis zum 18.06.2018 keine Baubeginnanzeige vorlag. Frage 8: Wie viele Fälle von Bauvoranfragen für Berliner Grundstücke sind bekannt, die mehr als einmal verlängert wurden (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Antwort zu 8: Bezirk Antwort zu 8: Charlottenburg-Wilmersdorf Die Zahl der beantragten Verlängerungen von Bauvorbescheiden betrug ab 2014 insgesamt 46. Zusätzlich wurde 1 Vorbescheid - von der Obersten Bauaufsicht bei SenStadtWohn mehr als 1 x verlängert. 8 Friedrichshain-Kreuzberg 2016 gab es 10 genehmigte Verlängerungsanträge, 2017 gab es 6 genehmigte Verlängerungsanträge und 2018 bisher 7 genehmigte Verlängerungsanträge. Die Ermittlung der Anzahl von Verlängerungen für Berliner Grundstücke, die mehr als einmal verlängert wurden, ist nur durch umfangreiche und zeitraubende Recherchearbeiten möglich, die durch das Bauaufsichtsamt nicht leistbar ist. Lichtenberg Bis zum 22.06.2018 keine Verlängerung von Vorbescheiden , die mehr als einmal verlängert wurden und noch nicht erloschen sind. Marzahn-Hellersdorf 2016 wurde 1 Vorbescheid zum 2. Mal, 2017 wurde 1 Vorbescheid zum 3. Mal verlängert. In beiden Fällen handelt es sich nicht um Wohnungsbau. 2018 bisher keine zweite bzw. dritte Verlängerung eines Vorbescheies. Mitte 2016 wurden 8 Vorbescheide, 2017 wurden 8 Vorbescheide und 2018 bisher 2 Vorbescheide verlängert. Zusätzlich wurden 2 Vorbescheide von der Obersten Bauaufsicht bei SenStadtWohn mehr als einmal verlängert. Neukölln Seit 01.01.2014 wurde keine Bauvoranfrage mehr als einmal verlängert. Pankow 12 Vorbescheide, die mehr als einmal verlängert wurden Reinickendorf 4 Vorbescheide, die mehr als einmal verlängert wurden Spandau Keine Bauvoranfrage wurde mehr als einmal verlängert. Zusätzlich wurde 1 Vorbescheid von der Obersten Bauaufsicht bei SenStadtWohn dreimal verlängert. Steglitz-Zehlendorf Die Verlängerungen für Vorbescheiden können aus der Statistik des eBG zwar abgefragt werden, jedoch nicht wie oft sich diese Vorgänge wiederholt haben. Die Ermittlung dieser Daten bedarf eines erhöhten Arbeitsaufwandes, da jeder einzelne Vorgang (ca. 185) bearbeitet werden muss. Dieser Zeitaufwand steht uns personalbedingt und auf Grund der zeitlichen Vorgaben nicht zur Verfügung. Tempelhof-Schöneberg 14 Vorbescheide wurden seit 01.01.2010 verlängert. Zusätzlich wurde 1 Vorbescheid von der Obersten Bauaufsicht bei SenStadtWohn viermal verlängert. Treptow-Köpenick 9 Vorbescheide wurden mehrfach verlängert. Berlin, den 6. Juli 2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen