Drucksache 18 / 15 364 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 18. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2018) zum Thema: § 58 Abs. 8 WaffG - Umsetzung in Berlin II und Antwort vom 29. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juli 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15364 vom 18. Juni 2018 über § 58 Abs. 8 WaffG – Umsetzung in Berlin II ------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele unerlaubt besessene Waffen welcher Art sind seit dem 06.07.2017 in Berlin bei zuständigen Stellen abgegeben worden? Zu 1.: Seit dem 06.07.2017 wurden insgesamt 81 scharfe Schusswaffen (18 Langwaffen und 63 Kurzwaffen) bei der Polizei Berlin abgegeben. 2. Was geschieht mit diesen Waffen nach Übergabe an eine zuständige Stelle? Zu 2.: Die Waffen werden asserviert und dem Schusswaffenerkennungsdienst des Bundeskriminalamtes zugeführt, um zu überprüfen, ob mit ihnen in der Vergangenheit eine Straftat begangen wurde. Nach negativer Verbescheidung werden die Waffen vernichtet . 3. Welche Einrichtungen in Berlin sind zuständige Stellen im Sinne des § 58 Abs. 8 WaffG? Zu 3.: Neben den Polizeidienststellen ist das Landeskriminalamt (LKA 553 – Waffenbehörde ) zuständige Stelle im Sinne des § 58 Absatz 8 Waffengesetz (WaffG). 4. Wird erfasst, welche Person welche Waffe wann an welcher zuständigen Stelle abgegeben hat? Falls ja, wie viele Personen, die in POLIKS wegen einer Tat aus dem Bereich der Gewaltkriminalität erfasst sind, haben eine Waffe abgegeben? Seite 2 von 2 Zu 4.: Ja. Es hat keine Person, die in POLIKS wegen einer Tat aus dem Bereich der Gewaltkriminalität erfasst ist, eine Waffe abgegeben. Berlin, den 29. Juni 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport