Drucksache 18 / 15 368 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 20. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2018) zum Thema: Bearbeitungszeit von Elterngeld in Berlin II und Antwort vom 02. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15368 vom 20. Juni 2018 über Bearbeitungszeit von Elterngeld in Berlin II ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anträge auf Elterngeld liegen den Bezirken derzeit vor (bitte nach Bezirken aufschlüsseln )? Zu 1.: Die in der Tabelle 1 dargestellten Antragszahlen Elterngeld umfassen den Zeitraum vom 01. Januar 2018 bis zum 31.05.2018: Tabelle 1: Anzahl der eingegangenen Elterngeldanträge (insgesamt) im Zeitraum 01.01.2018-31.05.2018; Stand: 31.05.2018; Quelle: EGPlus; Abfrage SenBild- JugFam Bezirke Anzahl eingegangener Elterngeldanträge (insgesamt; Bemessungszeitraum: 01.01.2018-31.05.2018) 01 - Mitte 2.560 02 - Friedrichshain-Kreuzberg 2.448 03 - Pankow 2.978 04 - Charlottenburg-Wilmersdorf 1.554 05 - Spandau 1.340 06 - Steglitz-Zehlendorf 1.665 07 - Tempelhof-Schöneberg 2.149 08 - Neukölln 1.850 09 - Treptow-Köpenick 1.700 10 - Marzahn-Hellersdorf 1.483 11 - Lichtenberg 1.952 12 - Reinickendorf 1.403 Gesamt: 23.082 2. Wie viele Personen in den Bezirksämtern sind zuständig für die Bearbeitung von Anträgen zum Elterngeld? (bitte nach Bezirken aufschlüsseln und Angaben in Vollzeitäquivalenten). Wie entwickelte sich diese Zahl in den vergangenen 3 Jahren? Zu 2.: Eine Erhebung der Personalsituation in den Berliner Jugendämtern, differenziert nach Aufgabenbieten, wird von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) alle zwei Jahre durchgeführt. Gemäß des von SenBildJugFam Anfang 2017 letztmalig erhobenen Personalbestandes betrug die Zahl der finanzierten Stellen im Aufgabenbereich Elterngeld zum Stichtag 01. Januar 2017 berlinweit 107,8 Vollzeitäquivalente (VZÄ), davon waren 98,6 VZÄ besetzt. Im Zeitraum vom 01.01.2015 bis 01.01.2017 ist die Anzahl der finanzierten Stellen um 24,3 VZÄ und die der besetzten Stellen um 20,4 VZÄ angestiegen. Die Aufschlüsselung nach Bezirken zu beiden Stichtagen kann der Tabelle 2 entnommen werden. Tabelle 2: Finanzierte und besetzen Stellen (VZÄ) im Aufgabenbereich Elterngeld nach Bezirk, Stichtag 01.01.2015 und 01.01.2017; Quelle: Auskunft der bezirklichen Jugendämter im Rahmen der von SenBildJugFam durchgeführten Personalerhebung Elterngeld (inklusive Kosteneinziehung ) Stichtag 01.01.2015 Stichtag 01.01.2017 Differenz finanzierte Stellen 2017 ./. 2015 Differenz besetzte Stellen 2017 ./. 2015 Finanzierte Stellen (VZÄ) davon besetzt Finanzierte Stellen (VZÄ) davon besetzt 01 - Mitte 7,0 6,4 10,5 9,7 3,5 3,3 02 - Friedrichshain-Kreuzberg 8,0 6,2 12,0 9,5 4,0 3,4 03 - Pankow 8,0 8,0 10,0 10,0 2,0 2,0 04 - Charlottenburg-Wilmersdorf 9,0 7,9 10,3 8,3 1,3 0,4 05 - Spandau 4,0 4,0 6,0 6,0 2,0 2,0 06 - Steglitz-Zehlendorf 6,0 4,3 9,0 8,0 3,0 3,8 07 - Tempelhof-Schöneberg 5,0 5,0 8,0 6,7 3,0 1,7 08 - Neukölln 9,0 9,0 11,0 11,0 2,0 2,0 09 - Treptow-Köpenick 6,5 6,5 7,0 6,0 0,5 -0,5 10 - Marzahn-Hellersdorf 12,0 12,0 11,0 10,3 -1,0 -1,7 11 - Lichtenberg 6,0 6,0 7,0 7,0 1,0 1,0 12 - Reinickendorf 3,0 3,0 6,0 6,0 3,0 3,0 Gesamt: 83,5 78,2 107,8 98,6 24,3 20,4 3. Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Geld? (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken). 4. Wie lang sind die Wartezeiten der Bearbeitung eines Antrags auf Elterngeld ab Antragstellung (bitte aufschlüsseln nach Bezirken)? Zu 3. und 4.: Nach einer hierzu bei den Bezirken durchgeführten Schnellabfrage betragen die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für vollständige Anträge in neun Elterngeldstellen zwischen zwei und acht Wochen. In drei Elterngeldstellen werden sie unter Berücksichtigung der Vorgabe nach den Richtlinien zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), welche bei maximal acht Wochen liegt, derzeit überschritten. Tabelle 3: Durchschnittliche Bearbeitungszeiten von Elterngeldanträgen im Juni 2018; Quelle: Auskunft der bezirklichen Jugendämter im Rahmen einer Schnellabfrage von SenBildJugFam Bezirke Durchschnittliche Bearbeitungszeiten von Elterngeldanträgen (Stand: Juni 2018) 01 - Mitte drei bis vier Wochen 02 - Friedrichshain-Kreuzberg vier bis sechs Wochen 03 - Pankow sechs bis acht Wochen 04 - Charlottenburg-Wilmersdorf bis zu 15 Wochen 05 - Spandau bis zu 12 Wochen 06 - Steglitz-Zehlendorf sechs bis acht Wochen 07 - Tempelhof-Schöneberg zwei bis drei Wochen 08 - Neukölln drei bis vier Wochen 09 - Treptow-Köpenick bis zu zehn Wochen 10 - Marzahn-Hellersdorf vier bis sechs Wochen 11 - Lichtenberg vier bis sechs Wochen 12 - Reinickendorf sechs bis acht Wochen Elterngeldanträge mit EU-Bezug erfordern verfahrensgemäß ein zusätzliches und in der Regel zeitaufwändiges Abstimmungsverfahren mit den Familienkassen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und somit eine längere Bearbeitungszeit. 5. In welchen Stadium befindet sich das Pilotprojekt „ElterngeldDigital“? Wann ist mit einer Freigabe durch den Bundesdatenschutzbeauftragten sowie des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit zu rechnen? Zu 5.: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) strebt eine Freischaltung der Portallösung „ElterngeldDigital“ in zwei Schritten an. Im ersten Schritt soll das Portal „ElterngeldDigital“ mit den Antragsassistenten des Landes Berlin und des Freistaates Sachsen freigeschaltet werden. Nach einer Pilotphase von zwei bis drei Monaten soll im Weiteren die Freischaltung der Schnittstelle erfolgen. Voraussetzung für die Freischaltung der Schnittstelle zur elektronischen Übermittlung der Antragsdaten ist eine entsprechende datenschutzrechtliche Grundlage. Im Einklang mit den Vorgaben der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit soll deshalb eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden . Diesen Prozess hat das BMFSFJ bereits im März diesen Jahres gestartet, in dem eine Änderung des Bundeselterngeldgesetzes (BEEG) im Rahmen des 2. Datenschutz -Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU) eingeleitet wurde. Die Länder wurden in diesem Prozess beteiligt und um Stellungnahme gebeten . Das 2. DSAnpUG-EU, in Federführung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, soll voraussichtlich bis Ende des Jahres verabschiedet sein. Die Freischaltung der Schnittstelle/Anbindung der Fachverfahren sieht das BMFSFJ nunmehr für das 4. Quartal 2018 vor. Berlin, den 02. Juli 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie