Drucksache 18 / 15 369 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) vom 18. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2018) zum Thema: Sicherer Radverkehr entlang der Märkischen Allee und Antwort vom 28. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Ziller (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15369 vom 18. Juni 2018 über Sicherer Radverkehr entlang der Märkischen Allee Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Planungen hat der Senat bzw. sind dem Senat für die Märkische Allee bekannt? Antwort zu 1: Die Märkische Allee befindet sich in der Baulastträgerschaft des Landes Berlin, die, mit Ausnahme der Brücken, hauptsächlich durch das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf wahrgenommen wird. Durch das Bezirksamt ist zurzeit nur die Herstellung eines Kreuzungspunktes für einen Möbelmarkt südlich der Wuhletalstraße bekannt. In Vorhabenträgerschaft der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz werden Neubaumaßnahmen und Anpassungen des Straßenraumes in Verbindung mit der Ortsumfahrung Ahrensfelde (Federführung durch das Land Brandenburg) und dem Vorhaben „Neubau der Marzahner Brücken“ vorgesehen. Frage 2: Wie bewertet der Senat die dort vorhandene Fahrradinfrastuktur? Frage 3: Welche Bedeutung für den Radverkehr haben durchgehende Radwege oder Radstreifen? 2 Antwort zu 2 und 3: Die Märkische Allee als Hauptverkehrsstraße mit hoher Verbindungsfunktion ist auch für den Radverkehr von großer Bedeutung. Die Schaffung von sicheren Verkehrsanlagen für Radfahrende genießt hierbei eine hohe Priorität. Die Notwendigkeit begründet sich sowohl in den Ausführungsvorschriften des Berliner Straßengesetzes zum Ausbau von Rad- und Gehwegen als auch gemäß den bald in Kraft tretenden Regelungen des Mobilitätsgesetzes. Hier wird gefordert, dass an allen Hauptverkehrsstraßen Radverkehrsanlagen angelegt werden sollen, die erschütterungsarm, mit gut befahrbarem Belag, in sicherem Abstand zu parkenden Kraftfahrzeugen und ausreichender Breite ausgestattet und ausgebildet sein sollen. Weiterhin sollen die Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen so gestaltet sein, dass Radfahrende sich sicher überholen können und dass unzulässiges Befahren und Halten durch Kraftfahrzeuge unterbleibt. Der zu wählende Radverkehrsanlagen-Typ unterliegt dabei stets einer umfänglichen Einzelfallentscheidung, diese ist jedoch unter Berücksichtigung der zuvor aufgeführten neuen Qualitätskriterien aus dem Mobilitätsgesetz zu fällen. Die Radverkehrsanlagen entlang der Märkischen Allee fehlen größtenteils bzw. erfüllen die geforderten Qualitätsstandards nicht. Insofern muss es zukünftig darum gehen, beidseitig Radverkehrsanlagen entlang der Märkischen Allee entsprechend der geforderten Standards durch den zuständigen Straßenbaulastträger nachzurüsten. Ein erster Schritt wird mit den unter 1. genannten Vorhaben und deren Umsetzung getan. Frage 4: Wie bewertet der Senat die vielen parkenden LKW, die insbesondere an Einmündungen die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer*innen deutlich einschränken? Antwort zu 4: Das Parken von Fahrzeugen einschließlich Lkw ist gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) entlang der Märkischen Allee abschnittsweise erlaubt, sofern keine Haltverbote dies verhindern. Sicherheitsrelevante Auswirkungen sind bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) nicht bekannt. Sollten hier Konflikte auftreten, werden im Einzelfall durch die VLB nach Anregung durch die Polizei Haltverbote oder andere notwendige Maßnahmen zur Abhilfe des Verkehrssicherheitsproblems verfügt. Frage 5: Wie bewertet der Senat die Möglichkeit zumindest in Teilen der Märkischen Allee die Parkplätze entlang des Mittelstreifens anzuordnen und im Gegenzug am Straßenrand einen sicheren und durchgehenden Radstreifen zu ermöglichen? Antwort zu 5: Entsprechend der Flächenverfügbarkeit und der Sicherstellung von Verkehrsfunktionen für alle Verkehrsarten wird abschnittsweise zu prüfen sein, welche Aufteilungen des Straßenraumes sinnvoll sind. Durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz werden vom Kfz-Verkehr geschützte Anlagen, wie beispielsweise bauliche Radwege, bevorzugt zur Anwendung empfohlen. 3 Frage 6: Gibt es (aktuelle, mittel- oder langfristige) Planungen), die den Ausbau einer sicheren und durchgehenden Radwegeverbindung entlang der Märkischen Allee entgegen stehen? Antwort zu 6: Nein. Es liegt nunmehr in der Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers entsprechende Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur anzumelden und planerisch vorzubereiten. Berlin, den 28.06.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz