Drucksache 18 / 15 373 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 14. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2018) zum Thema: Durchsetzung Kinderbettel-Verbot im Jahr 2017 und Antwort vom 29. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 373 vom 14. Juni 2018 über Durchsetzung Kinderbettel-Verbot im Jahr 2017 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie häufig wurden im Jahr 2017 in den einzelnen Bezirken Ordnungshüter (Polizei und Ordnungsämter ) wegen Verstoßes gegen das Verbot von Betteln durch Kinder und Betteln in Begleitung von Kindern alarmiert? Zu 1.: Da im Einsatzleitsystem der Berliner Polizei kein Katalog- Einsatzanlass existiert, der sich ausschließlich mit dem Thema Betteln befasst, sind dazu keine validen Angaben möglich. Von den bezirklichen Ordnungsämtern wird zum Tatvorwurf des Verstoßes gegen das Verbot von Betteln durch Kinder und Betteln in Begleitung von Kindern keine Statistik geführt. In den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn-Hellersdorf, Spandau und Treptow -Köpenick gab es im Jahr 2017 keine Hinweise auf das widerrechtliche Betteln durch Kinder bzw. das Betteln in Begleitung von Kindern. Im Bezirk Mitte gingen mit dem Tatvorwurf des Verstoßes gegen das Verbot von Betteln durch Kinder und Betteln in Begleitung von Kindern insgesamt sechs Meldungen im Anliegenmanagementsystem Ordnungsamt-Online im Jahr 2017 ein. Im Bezirk Reinickendorf erfolgte im gesamten Jahr 2017 eine entsprechende Meldung und im Bezirk Steglitz-Zehlendorf zwei. In beiden Fällen ergaben die dadurch ausgelösten Kontrollen vor Ort, dass die vermeintlichen Kinder bereits volljährig waren. 2. Wie häufig sind im Jahr 2017 a) Polizei und b) Ordnungsämter in den einzelnen Bezirken proaktiv gegen Verstöße gegen das Kinderbettel-Verbot vorgegangen? Seite 2 von 3 Zu 2.: Eigenmeldungen durch Einsatzkräfte der Polizei Berlin zum Einsatzanlass des Bettelns werden nicht erfasst (siehe Antwort zu Frage 1). Die Ahndung entsprechender Verstöße erfolgt daher im Rahmen von abschnittsspezifischen Präsenzmaßnahmen und im Rahmen des Funkwageneinsatzdienstes. Durch spezielle Einsatzkonzeptionen können u.a. auch Spendensammelbetrugstaten aufgedeckt und in diesem Zusammenhang stehende Verstöße gegen die Verordnung über das Verbot des Bettelns von Kindern und in Begleitung von Kindern aufgedeckt werden. Da von der Problemstellung vorrangig die City-Bezirke betroffen sind, beschränkt sich die regelmäßige Kontrolle des Ordnungsamtes weitestgehend auf die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Mitte. Diese erfolgt teilweise zusammen mit dem zuständigen Polizeiabschnitt. Bei entsprechenden Feststellungen wird eine Dokumentation mit Aufnahme der jeweiligen Personalien der begleitenden Erwachsenen erstellt und dem zuständigen Jugendamt zugeleitet. Zusätzlich finden aufklärende Gespräche statt und es werden Platzverweise erteilt. Darüber hinaus achten die Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes im Rahmen der Regelbestreifung auf bettelnde Kinder bzw. Erwachsene, die in Begleitung von Kindern betteln. Auch hier werden entsprechende Informationen weitergegeben und ggf. Platzverweise erteilt. Über die Häufigkeiten der Kontrollen des Außendienstes der Ordnungsämter erfolgt keine statistische Erhebung. Da in den übrigen Bezirken das Betteln von Kindern bzw. von Erwachsenen in Begleitung von Kindern kein auffälliges Problem darstellt, werden hierzu keine Schwerpunkteinsätze durchgeführt oder erfolgt kein anderes proaktives Handeln seitens der bezirklichen Ordnungsämter. Auch auf ihren Streifengängen haben die Ordnungsamtsbeschäftigten in diesen Bezirken im Jahr 2017 keine bettelnden Kinder bzw. bettelnde Erwachsene in Begleitung von Kindern angetroffen. 3. Wie häufig wurden im Jahr 2017 bei Verstößen gegen das Kinderbettel-Verbot jeweils welche Strafen verhängt (z.B. Platzverweise, Verwarngeld, Bußgeld, o.ä.)? Zu 3.: Eine statistische Erfassung durch die Polizei Berlin erfolgt nicht, weil für die Durchsetzung der Verordnung über das Verbot des Bettelns von Kindern und in Begleitung von Kindern vom 22. Dezember 2015 originär die Ordnungsämter zuständig sind. Nur in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Mitte kam es im Jahr 2017 zur Ahndung von festgestellten Verstößen gegen die Verordnung über das Verbot des Bettelns von Kindern und in Begleitung von Kindern durch das jeweilige bezirkliche Ordnungsamt: In Charlottenburg-Wilmersdorf wurden insgesamt 17 Verfahren eingeleitet, wobei elfmal ein Bußgeld verhängt wurde und einmal ein Verwarnungsgeld. In fünf Fällen wurde das geführte Verfahren wieder eingestellt. In Mitte wurden insgesamt 15 Bußgeldbescheide erlassen. Über die Anzahl der erfolgten Platzverweise erfolgt keine statistische Erhebung. Seite 3 von 3 4. Wie häufig sind a) Polizei und b) Ordnungsämter in den einzelnen Bezirken proaktiv gegen Verstöße gegen das Verbot von betrügerischem Betteln im Jahr 2017 vorgegangen? Zu 4.: Hinsichtlich der Polizei wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Da betrügerisches Betteln eine Straftat impliziert, besteht keine fachliche Zuständigkeit der bezirklichen Ordnungsämter. 5. Was hat der Senat unternommen und unternimmt der Senat weiterhin, um gegen das Betteln von Kindern, das Betteln in Begleitung von Kindern und betrügerisches Betteln vorzugehen? 7. Wie sorgt der Senat dafür, dass das Kinderbettel-Verbot in Berlin in der Zivilgesellschaft bekannter wird? Zu 5. und 7.: Der Senat führt derzeit presseseitig keine Kampagne gegen das widerrechtliche Betteln durch Kinder bzw. von Erwachsenen in Begleitung von Kindern. 6. Ist dem Senat gelungen Hintermänner des Kinderbettelns und des betrügerischen Bettelns dingfest zu machen? Zu 6.: Der Polizei Berlin liegen keine Informationen zu Hintermännern des Kinderbettelns und des betrügerischen Bettelns vor. Berlin, den 29. Juni 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport