Drucksache 18 / 15 374 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 14. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2018) zum Thema: Wie lange warten Kinder auf die Auszahlung von Unterhaltszuschüssen in den Bezirken? und Antwort vom 03. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15374 vom 14. Juni 2018 über Wie lange warten Kinder auf die Auszahlung von Unterhaltszuschüssen in den Bezirken? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Wie viele bewilligte Anträge zur Auszahlung von Unterhaltszuschüssen an Alleinstehende gibt es a) in Berlin zurzeit insgesamt? b) in den einzelnen Bezirken? c) Wie viele Kinder und Jugendliche sind davon betroffen? Zu 1. a) bis c): Die Zahl der Antragsbewilligungen auf Unterhaltsvorschuss (UV-Leistung) wird nach der vom Bund und den Ländern vereinbarten Geschäftsstatistik erst seit dem 01. Juli 2017 erfasst. Zunächst für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2017 und ab dem 01.01.2018 im kalenderjährlichen Rhythmus. Der Tabelle 1 kann die Zahl der Antragsbewilligungen bezirksweise und berlinweit für das 2. Halbjahr 2017 entnommen werden. Tabelle 1 Bezirke Zahl der Bewilligungen vom 01.07. - 31.12.2017 Charlottenburg-Wilmersdorf 565 Friedrichshain-Kreuzberg 537 Lichtenberg 1.460 Marzahn-Hellersdorf 1.638 Mitte 629 Neukölln 706 Pankow 1.042 Reinickendorf 568 Spandau 484 Steglitz-Zehlendorf 229 Tempelhof-Schöneberg 204 Treptow-Köpenick 637 Berlin gesamt 8.699 (Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, UVG-Fallzahlenstatistik vom 01.07. bis 31.12.2017) - - 2 Die Daten für 2018 liegen noch nicht vor. Anträge werden immer pro Kind gestellt, so dass von 8.699 Bewilligungen dieselbe Zahl an Kindern betroffen ist. 2) Wie viele noch offene Anträge zur Auszahlung von Unterhaltszuschüssen an Alleinstehende gibt es a) in Berlin insgesamt? b) in den einzelnen Bezirken? c) Wie viele Kinder und Jugendliche sind davon betroffen? Zu 2. a) bis c): In der folgenden Tabelle 2 werden die von den Bezirken zugelieferten Zahlen der offenen Anträge nach Bezirken und berlinweit aufgeführt. Offene Anträge bedeutet, dass nach deren Erledigungen es sowohl zu Bewilligungen, d.h. Auszahlungen, als auch zu Ablehnungen kommen kann. Die offenen Anträge lassen nicht von vornherein auf Bewilligungen und somit Auszahlungen schließen. Tabelle 2 Bezirke offene Anträge Charlottenburg-Wilmersdorf wird nicht erfasst Friedrichshain-Kreuzberg 871 Lichtenberg 750 Marzahn-Hellersdorf ca. 700 Mitte ca. 2.500 Neukölln ca. 1.200 Pankow ca. 1.350 Reinickendorf 3.287 Spandau 2.126 Steglitz-Zehlendorf 678 Tempelhof-Schöneberg 3.477 Treptow-Köpenick 1.597 Berlin gesamt 18.536 (Quelle: Bezirke, Jugendamt, Juni 2018) Von den offenen Anträgen ist dieselbe Zahl an Kindern betroffen. 3) Nach welchen Kriterien erfolgt die Bearbeitung der offenen Anträge (Antragseingang, sozialer Härtefall, usw.)? Zu 3.: Grundsätzlich werden Anträge nach dem Datum des Antragseingangs und Vollständigkeit der Angaben und der Unterlagen bearbeitet. Dabei werden Anträge von Alleinerziehenden , die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) beziehen und bei denen die UV-Leistungen auf die Leistungen nach SGB II angerechnet werden, gegenüber denjenigen, die durch UV-Leistungen tatsächlich finanzielle zusätzliche Mittel erhalten, im Grundsatz nachrangig bearbeitet. Soziale Härtefälle werden in einigen Unterhaltsvorschussstellen (UV-Stellen) nach Einzelfallprüfung vorgezogen. - - 3 4) Wie lange dauert im Falldurchschnitt in den einzelnen Bezirken die Bearbeitung der Anträge? a) In den Jahren 2010 bis August 2017? b) Seit August 2017? c) Was sind die Gründe für die längeren Bearbeitungszeiten? d) Wenn es unterschiedlich lange Bearbeitungszeiten in den Bezirken gibt, was sind die Ursachen dafür? Zu 4. a) bis d): Die Bearbeitungszeiten der Jugendämter werden in der vom Bund mit den Ländern abgestimmten Geschäftsstatistik zum Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) erst seit der Ausweitung der UV-Leistungen zum 01. Juli 2017 erhoben. Es wird die Zahl der Entscheidungen nach der Dauer der Bewilligungsverfahren bis und über 3 Monate im jeweiligen Erhebungszeitraum erfasst. Nicht erfasst wird die Dauer der Verfahren, die zur Ablehnung von Unterhaltsleistungen nach dem UVG führen. Im zweiten Halbjahr 2017 dauerten die Bewilligungsverfahren nach diesen Kriterien in den einzelnen Bezirken wie folgt: Tabelle 3 Bezirksamt / Dauer der Bewilligung bis 3 Monate über 3 Monate Charlottenburg-Wilmersdorf 637 361 Friedrichshain-Kreuzberg 118 419 Lichtenberg 250 1.210 Marzahn-Hellersdorf 246 1.392 Mitte 37 592 Neukölln 0 705 Pankow 379 803 Reinickendorf 289 279 Spandau 157 327 Steglitz-Zehlendorf 0 229 Treptow-Köpenick 152 485 Tempelhof-Schöneberg 34 170 Berlin gesamt 2.299 6.972 (Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, UVG-Fallzahlenstatistik 2017) Daten für das Jahr 2018 liegen nicht vor. Gründe für längere Bearbeitungszeiten liegen generell in der Ausweitung der UV- Leistungen zum 01. Juli 2017, die die Zahl der Anträge in kürzester Zeit sprunghaft auf mehrere Tausend ansteigen ließ, der neuen komplexen Voraussetzungen für Kinder ab dem 12. Geburtstag, sowie der Notwendigkeit, zusätzliche Stellen in den UV- Stellen bereitzustellen und zu besetzen. Die divergierenden Bearbeitungszeiten in den einzelnen Bezirken können unterschiedliche Gründe haben, wie z. B. unterschiedliche Geschwindigkeiten der Personalrekrutierung und -einarbeitung. 5) Gibt es eine Zielvorgabe der einzelnen Jugendämter für die Bearbeitung der Anträge zur Auszahlung von Unterhaltszuschüssen (Bitte nach Bezirken aufgeschlüsselt)? - - 4 Zu 5.: Besondere Zielvorgaben sind dem UVG nicht zu entnehmen. Alle UV-Stellen sind verpflichtet , die Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten und bei Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen und Angaben zu entscheiden. 6) Wie viel Personal fehlt für die Bearbeitung der Anträge a) berlinweit? b) in den einzelnen Bezirken? Zu 6. a) und b): Es wird auf die Ausführungen zur Entwicklung der Personalausstattung im Bericht an das Abgeordnetenhaus von Berlin über die Neuregelung des Unterhaltsvorschusses – Bericht für das Jahr 2017 (Drs. 18/1141) verwiesen. Im zweiten Halbjahr wird der Senat mit den Bezirken den Stand und die Frage des erforderlichen Umfanges der Stellenbesetzung auf der Grundlage dieser Ausführungen erörtern . Daher lässt sich eine allgemeine Aussage, ob und wenn ja wie viele zusätzliche Stellen eingerichtet werden müssen, derzeit noch nicht treffen. 7) Wer ist berechtigt mögliche Untätigkeitsklagen einzureichen und welche Voraussetzungen bestehen? Zu 7.: Eine Untätigkeitsklage können der alleinerziehende Elternteil oder der gesetzliche Vertreter des Kindes einreichen. Die Voraussetzungen für eine Untätigkeitsklage sind im § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) festgelegt. Danach ist eine Untätigkeitsklage zulässig , wenn über einen Antrag oder einen Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden ist. Die Klage kann in der Regel nicht vor Ablauf von drei Monaten seit dem Antrag oder seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden. 8) Wie häufig gab es ab dem Jahr 2010 bis Juli 2017 Untätigkeitsklagen? (Bitte nach Bezirken pro Jahr aufgelistet) 9) Wie häufig und in welchen Fällen kam es bereits seit August 2017 zu Untätigkeitsklagen? (Bitte nach Bezirken aufgelistet) 10) Welche Kosten sind dem Land Berlin entstanden? a) Für alle Bezirke zusammen. b) Nach Bezirken aufgeschlüsselt? c) Wer trägt die Kosten? Zu 8. bis 10. a) bis c): In folgenden 6 Bezirken sind Untätigkeitsklagen in den angefragten Zeiträumen erhoben worden: Tabelle 4 Bezirke Untätigkeitsklagen seit 2010 bis Juli 2017 Untätigkeitsklagen seit August 2017 Friedrichshain-Kreuzberg keine Klagen 3 - - 5 Neukölln 2 keine Klagen Pankow keine Klagen 1 Reinickendorf keine Klagen 1 Tempelhof-Schöneberg keine Klagen 4 Treptow-Köpenick keine Klagen 1 (Quelle: Bezirke, Jugendamt, Juni 2018) In 5 Bezirken sind in den angefragten Zeiträumen keine Untätigkeitsklagen eingelegt worden , aus dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf liegt keine Meldung vor. Soweit einer Untätigkeitsklage stattgegeben wird, trägt der Kläger oder die Klägerin keine Kosten. 11) Wie gehen die Jugendämter in den Bezirken bei akuten Notfällen bei fehlender Auszahlung von Unterhaltszuschüssen vor? Zu 11.: Wenn „akute Notfälle“ bekannt werden und die Voraussetzungen zur Gewährung von UV- Leistungen vorliegen, werden diese Fälle vorgezogen und sehr zeitnah bearbeitet und bewilligt . Ist dies im Einzelfall nicht ausreichend, werden die Antragstellenden auch auf die Möglichkeit verwiesen, einen Antrag auf Leistungen nach SGB II oder SGB XII zu stellen. 12) Wie werden die Antragssteller/innen über den Bearbeitungsstand informiert? Zu 12.: Die Antragsteller und Antragstellerinnen werden in einigen Bezirken in allgemeiner Form auf der Internetseite des Bezirksamtes und in Aushängen der UV-Stellen informiert. Konkrete schriftliche, mündliche und persönliche Nachfragen werden beantwortet. 13) Gibt es der Beantwortung dieser Anfrage noch etwas hinzuzufügen? Zu 13.: Nein. Berlin, den 03. Juli 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie