Drucksache 18 / 15 375 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 14. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2018) zum Thema: Was bewegt sich im Modellversuch Tempo-30-Zone in der Leipziger Straße? 2. Monat: Mai 2018 (sämtliche Fragestellungen beziehen sich auf den Monat 05/2018 soweit nicht anders angegeben) und Antwort vom 29. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15375 vom 14. Juni 2018 über Was bewegt sich im Modellversuch Tempo-30-Zone in der Leipziger Straße? 2. Monat: Mai 2018 (sämtliche Fragestellungen beziehen sich auf den Monat 05/2018 soweit nicht anders angegeben) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die Ergebnisse der ersten beiden Monate des Modellversuchs Tempo-30-Zone in der Leipziger Straße? a) Generell? b) Auf die Verringerung von Schadstoffen und Feinstaub? c) Die Akzeptanz in der Bevölkerung bzw. der Verkehrsteilnehmer? Antwort zu 1: a) Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 1a) Ihrer Anfrage 18/14991 verwiesen. Eine monatsweise Bewertung ist nicht sinnvoll und deshalb nicht Bestandteil des Untersuchungskonzepts. b) Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 1b) Ihrer Anfrage 18/14991 verwiesen. Eine belastbare Bewertung der Veränderung der Luftqualität ist auch für einen Zeitraum von zwei Monaten nicht möglich. c) Nach einer mehrwöchigen Übergangsphase führt die Polizei Berlin im temporeduzierten Streckenabschnitt der Leipziger Straße seit dem 14. Mai 2018 regelmäßig Geschwindigkeitsüberwachungseinsätze durch. Im Ergebnis der bisherigen Kontrollen beträgt die dabei registrierte Überschreitungsrate (Verhältnis der insgesamt gemessenen Fahrzeuge zu den festgestellten Überschreitungen) zirka 3,5 % und liegt damit deutlich niedriger als die stadtweit im 2 vergangenen Jahr auf Tempo-30-Strecken ermittelte durchschnittliche Überschreitungsrate von zirka 9,3 %. Eine grundsätzliche Akzeptanz der Tempo 30- Regelung ist insofern zum gegenwärtigen Zeitpunkt gegeben. Frage 2: Ist eine Verdrängung des Verkehrs in die umliegenden Straßen weiterhin spürbar? a) Wenn ja, sind weitere Straßen hinzugekommen? b) Wenn ja, was macht der Senat, dass der Schleichverkehr in diesen und den bereits bekannten Straßen verringert wird? Antwort zu 2 a) und b): Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 2 Ihrer Anfrage 18/14991 verwiesen. Neue Erkenntnisse liegen nicht vor. Frage 3: Wie viele Verkehrsteilnehmer wurden in der Tempo-30-Zone a) vom 1. – 31. Mai gezählt? b) was waren die Spitzenwerte (Tage)? c) gibt es einen Rückgang der Verkehrsteilnehmer? Antwort zu 3: a) in Fahrtrichtung Ost (Alexanderplatz): 691.013 Kfz und in Fahrtrichtung West (Potsdamer Platz): 648.959 Kfz Beide Messquerschnitte befinden sich in der Leipziger Straße zwischen Charlotten- und Markgrafenstraße b) in Fahrtrichtung Ost (Alexanderplatz): 28.909 Kfz am Freitag, den 18. Mai 2018 und in Fahrtrichtung West (Potsdamer Platz): 24.775 Kfz am Donnerstag, den 3. Mai 2018 c) Aus den vorliegenden Daten kann kein Rückgang der Kfz-Verkehrsstärke über die übliche jahreszeitliche Entwicklung hinaus abgeleitet werden. Zu beachten ist die hohe Anzahl an Feiertagen im angefragten Zeitraum (1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingsten). Frage 4: Wie hoch war die Schadstoffbelastung a) vor dem Modellversuch Tempo-30-Zone in der Leipziger Straße im jährlichen Durchschnitt b) im jetzigen Modellversuchsbereich in der Leipziger Straße in den Monaten 12/17 – 04/18 (Durchschnittswerte pro Monate) durch den Messbus und Passivsammler? Antwort zu 4: a) Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 4a) Ihrer Anfrage 18/14991 verwiesen. b) Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 4b) Ihrer Anfrage 18/14991 verwiesen. 3 Die Tabelle zeigt die Monatsmittelwerte für die am Messbus ermittelten Luftschadstoffe ergänzt um den Monat April. Tabelle: Monatsmittelwerte der Messungen des Messbusses am Standort Leipziger Straße Nr. 20 in μg/m³ (Mikrometer pro Kubikmeter pro Jahr) -außer Kohlenmonoxid (CO)- Stickstoffmonoxid (NO) Stickstoffdioxid (NO2) Stickstoffoxide * (NOx) Ozon (O3) Partikel PM10 Kohlenmonoxid (CO) in mg/m³ Dezember 2017 40 42 103 25 18 0,3 Januar 2018 53 46 127 22 24 0,4 Februar 2018 59 61 150** 23 37 0,4 März 2018 48 56 129** 31 36 0,4 April 2018 32 51 100 51 30 0,3 *Anmerkung: NOx = NO*1,533 + NO2, d.h. NO wird auf die Masse von NO2 umgerechnet (Konvention) **Die Messwerte wurden im Rahmen der Qualitätskontrolle korrigiert, so dass sie geringfügig von den in DrS 18/14991 veröffentlichten Werten abweichen. Im Übrigen können die Monatsmittelwerte der am Messbus gemessenen Luftschadstoffe am Standort Leipziger Straße Nr. 20 auf der Internetseite des Berliner Luftgütemessnetzes unter https://luftdaten.berlin.de/station/mw088 eingesehen werden. Frage 5: Wie hoch war die Verringerung der Schadstoffbelastung a) im Monatsdurchschnitt im Mai 2018? b) in den Tagen 1. – 31. Mai 2018 (pro Tag) c) welche Schadstoffe wurden gemessen? d) für wie aussagekräftig erachtet der Senat Schadstoffmessungen, die in einer Höhe von 3.1 Meter gemessen werden? Antwort zu 5: Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 Ihrer Anfrage 18/14991 ausgeführt, ist für eine belastbare Bewertung der Veränderung der Luftqualität ein Betrachtungszeitraum von nur wenigen Monaten, vor allem wegen der starken Abhängigkeit der Luftbelastung von den Wetterbedingungen, zu kurz. Da der Einfluss von Tempo 30 auf den Jahresmittelwert bewertet werden muss, läuft das Untersuchungskonzept entsprechend über ein Jahr. Monats- oder zweimonatsweise Auswertungen sind auch deswegen nicht zielführend. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 b) Ihrer Anfrage 18/14991 verwiesen. a) In der nachfolgenden Tabelle sind die Monatsmittelwerte der am Messbus gemessenen Luftschadstoffe für Mai 2018 zusammengestellt: Stickstoffmonoxid (NO) Stickstoffdioxid (NO2) Stickstoffoxide (NOx) Ozon (O3) Partikel PM10 Kohlenmonoxid (CO) in mg/m³ Mai 2018 22 50 84 63 27 0,3 4 b) In der nachfolgenden Tabelle sind die Tagesmittelwerte für den 1. bis 31. Mai 2018 für die am Messbus gemessenen Luftschadstoffe zusammengestellt: Stickstoffmonoxid (NO) Stickstoffdioxid (NO2) Stickstoffoxide (NOx) Ozon (O3) Partikel PM10 Kohlenmonoxid (CO) in mg/m³ 01.05.2018 12 26 44 67 15 0,2 02.05.2018 48 65 138 34 27 0,4 03.05.2018 14 39 61 58 26 0,3 04.05.2018 16 49 73 61 17 0,2 05.05.2018 13 46 66 60 16 0,2 06.05.2018 11 35 52 60 17 0,2 07.05.2018 36 62 117 50 29 0,3 08.05.2018 43 70 136 54 38 0,4 09.05.2018 38 69 127 56 42 0,4 10.05.2018 14 35 56 73 35 0,3 11.05.2018 15 30 54 44 29 0,3 12.05.2018 22 47 80 48 30 0,3 13.05.2018 10 42 57 75 32 0,3 14.05.2018 30 62 109 65 34 0,3 15.05.2018 18 51 78 57 32 0,3 16.05.2018 10 31 46 61 32 0,3 17.05.2018 7 26 36 68 34 0,2 18.05.2018 18 31 59 45 25 0,3 19.05.2018 15 38 61 51 24 0,3 20.05.2018 14 41 62 60 16 0,3 21.05.2018 16 42 66 72 19 0,3 22.05.2018 34 64 115 67 23 0,3 23.05.2018 15 46 69 69 22 0,3 24.05.2018 36 65 120 66 26 0,3 25.05.2018 24 53 91 65 26 0,3 26.05.2018 11 44 61 75 23 0,3 27.05.2018 8 36 49 81 27 0,3 28.05.2018 35 73 126 77 33 0,4 29.05.2018 33 72 123 84 33 0,4 30.05.2018 38 79 137 72 32 0,4 31.05.2018 42 82 145 70 33 0,4 c) Es werden folgende Schadstoffe gemessen: Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2), Stickstoffoxide (NOx), Ozon (O3), Partikel PM10 und Kohlenmonoxid (CO). d) Der Messeinlass muss sich nach der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) grundsätzlich in einer Höhe zwischen 1,5 und vier Metern über dem Boden befinden. Damit entspricht die Ansaughöhe den gesetzlichen Vorgaben und die so erhobenen Messwerte sind für die Beurteilung der Luftqualität auf Grundlage des Jahresmittelwertes gemäß der 39. BImSchV uneingeschränkt geeignet. 5 Frage 6: Aus welchen Gründen liegen für den Passivsammler (Leipziger Straße Nr. 32) keine Monatsmittelwerte vor? Antwort zu 6: Die Messungen mittels Stickstoffdioxid-Passivsammlern, wie an der Leipziger Straße Nr. 32, erfolgen in einem Zweiwochenrhythmus. Es wird also ein Stickstoffdioxid-Wert ermittelt, der eine mittlere Konzentration für 14 Tage abbildet. Die tatsächliche Beprobungsdauer kann dabei durch Feiertage geringfügig variieren. Die Beprobungszeiträume fallen zur Sicherstellung einer lückenlosen Probenahme selten mit einem Monatsanfang und einem Monatsende zusammen. Der Zeitraum Mai 2018 ist beispielsweise in den Werten für die Zeiträume 24. April 2018 bis 8. Mai 2018, 8. Mai 2018 bis 22. Mai 2018 und 22. Mai 2018 bis 5. Juni 2018 enthalten. Eine mathematische Bestimmung von Monatsmittelwerten wäre über eine gewichtete Mittelung prinzipiell möglich. Im genannten Beispiel würde allerdings die Luftbelastung vom 24. April bis 30. April und vom 1. Juni bis 6. Juni in die Mittelwertbildung eingehen und könnte je nach Schadstoffkonzentration den Wert für Mai stark beeinflussen. Ein so berechnetes Monatsmittel wäre aufgrund der damit verbundenen hohen Unsicherheiten ohne Aussagekraft, so dass von einer derartigen Berechnung abgesehen wird. Die ermittelten Zwei-Wochen-Werte werden für die Berechnung eines Jahresmittelwertes verwendet, der dann mit dem beurteilungsrelevanten Stickstoffdioxid-Immissionsgrenzwert für das Kalenderjahr von 40 µg/m³ (vgl. § 3 Abs. 2, 39. BImSchV) verglichen werden kann. Monatsmittelwerte sind für diese Beurteilung nicht relevant. Frage 7: Wie erklärt sich die in der Ds 18/14991 gegebene Antwort unter 4b), dass für den Passivsammler keine Monatsmittelwerte vorlägen, vor dem Hintergrund der RBB-Berichterstattung am 12. Juni diesen Jahres, in der Messdaten des Passivsammlers seit 2015 im 2-Wochenrhythmus veröffentlicht wurden (https://www.rbb24.de/politik/thema/2017/abgasalarm/beitraege/abgasalarm-stickstoffdioxid-messungenleipziger -strasse-tempo-30-berlin.html)? Antwort zu 7: Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 6 verwiesen. Die dem Rundfunk Berlin Brandenburg übersandten Zwei-Wochen-Werte lassen sich aufgrund der überlappenden Messdauer nicht zu einem sinnvollen Monatsmittelwert aggregieren. Weiterhin ist die zeitliche Auflösung von Zwei-Wochen-Werten nicht für die Aggregation zu einem Monatsmittelwert geeignet. Frage 8: Wie hoch müssten von Mai 2018 an die monatlichen Mittelwerte für Stickstoffdioxid in μg/m³ um im Jahresmittel den Grenzwert von 40 μg/m³ einzuhalten? Antwort zu 8: Wie hoch die einzelnen Monatsmittelwerte von Mai 2018 bis Dezember 2018 sein müssten, um den NO2-Grenzwert einzuhalten, kann nicht beantwortet werden. Der NO2- Mittelwert zwischen Januar 2018 bis einschließlich Mai 2018 lag für den Standort des 6 Messbusses bei 52,8 µg/m³. Demzufolge darf der Mittelwert für den Zeitraum Juni 2018 bis Dezember 2018 nicht höher als 28,2 µg/m³ sein, um den Grenzwert für NO2 von 40 µg/m³ einzuhalten. Der Grenzwert gilt rechtlich als eingehalten, wenn der Jahresmittelwert 40 µg/m³ nicht überschreitet, ein Wert von 40,49 µg/m³ gilt noch als Einhaltung. Die vom Rundfunk Berlin Brandenburg zitierten NO2-Passivsammlerdaten ergeben für den Zeitraum vom 2. Januar 2018 bis 8. Mai 2018 einen Mittelwert von 62,7 µg/m³ für den Standort Leipziger Straße Nr. 32. Um dort den Grenzwert einzuhalten, darf der Mittelwert für den Rest des Jahres nicht höher als 18,3 µg/m³ sein. Frage 9: Gibt es der Beantwortung der Anfrage zu dem Thema der Anfrage aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu 9: Nein. Berlin, den 29.06.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz