Drucksache 18 / 15 376 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Nicola Böcker-Giannini (SPD) vom 15. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2018) zum Thema: Krisenwohnung für von Zwangsverheiratung betroffenen LGBT Menschen und Antwort vom 04. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Frau Abgeordnete Nicola Böcker-Giannini (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15376 vom 15. Juni 2018 über Krisenwohnung für von Zwangsverheiratung betroffenen LGBT Menschen -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Infrastruktur und Maßnahmen hält der Senat für von Zwangsverheiratung betroffene Menschen vor? Zu 1.: In Berlin existiert ein umfangreiches Beratungs- und Unterstützungsangebot, das sich an Menschen richtet, die von Zwangsverheiratung bedroht oder betroffen sind. Die Berliner Anti-Gewalt- und Migrantinnenberatungsstellen verfügen über eine große Expertise zu dieser komplexen Thematik. Darüber hinaus bieten der Beauftragte des Berliner Senats für Integration und Migration und die Migrations- und Gleichstellungsbeauftragten der Bezirke Hilfe an. Ein besonders niedrigschwelliges Angebot hält die bei Papatya angesiedelte online-Beratung SIBEL vor. In Fällen, in denen eine sichere Unterbringung erforderlich ist, können sich Jugendliche sowie junge Erwachsene rund um die Uhr an den Jugend- bzw. Mädchennotdienst wenden . Darüber hinaus steht für Mädchen und junge Frauen die von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie geförderte Kriseneinrichtung Papatya zur Verfügung. Das Angebot dieser Einrichtungen der Jugendhilfe steht bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 41 Sozialgesetzbuch VIII (SGB) - besonderer pädagogischer Betreuungsbedarf - auch jungen Volljährigen zur Verfügung. Sechs Frauenhäuser und mehr als 40 Zufluchtswohnungen bieten betroffenen erwachsenen Frauen eine sichere und anonyme Unterkunft. Über die Hotline des Trägers BIG e.V. (Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen) können sich die Betroffenen beraten und über freie Plätze in den Zufluchtseinrichtungen informieren lassen. Eine Übersicht der Unterstützungsangebote findet sich in der aktuellen Auflage der Informationsbroschüre des Berliner Arbeitskreises gegen Zwangsverheiratung. Die Onlineversion kann über diesen Link aufgerufen werden: https://www.big-berlin.info/sites/default/files/medien/350_big-ak_zwangsverheiratung_2018.pdf 2 Diese Angebote sind in erster Linie an den Bedarfen von Menschen ausgerichtet, bei denen nicht die Ablehnung der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität Auslöser für die Zwangsverheiratung ist bzw. deren Androhung. Ein spezialisiertes Angebot für Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI), für die der Heiratszwang jedoch in direktem Zusammenhang mit der sexuellen Orientierung bzw. Geschlechtsidentität zu sehen ist und dies die Bedrohung darstellt, existiert bislang nicht. 2. Wie plant der Senat, die Koalitionsvereinbarung zur Einrichtung von Krisenwohnungen für von Zwangsverheiratung betroffene homosexuelle, bisexuelle und transgeschlechtliche Menschen umzusetzen? 3. Ist dem Senat in diesem Zusammenhang das gemeinsame Schreiben der AWO Berlin, Spree Wuhle e.V., des LSVD und der Koordinatorin des AK gegen Zwangsverheiratung vom 30. Mai 2018 bekannt? Wenn ja, wie steht der Senat zu dem im Brief beschriebenen Sachverhalt? Zu 2. und 3.: Der Senat steht derzeit in enger fachlicher Abstimmung mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Kreisverband Spree-Wuhle e.V. und dem Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg e.V. (LSVD). Ihm ist das Schreiben vom 30. Mai 2018 mit welchem ein Antrag auf Finanzierung für Krisen- und Zufluchtswohnungen gestellt wurde, bekannt. Die Ausgestaltung einer Zusammenarbeit zur Einrichtung von Krisen- und Zufluchtswohnungen und die möglichen Finanzierungsformen sind aktuell Gegenstand von Beratungen mit den oben genannten Organisationen. Berlin, den 4. Juli 2018 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung