Drucksache 18 / 15 377 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 13. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2018) zum Thema: Drohen Verzögerungen beim Neubau eines Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages? und Antwort vom 10. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15377 vom 13.06.2018 über Drohen Verzögerungen beim Neubau eines Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Bearbeitungs- bzw. Genehmigungsstand hat der Neubau eines Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages in der Scheidemannstraße, soweit Berliner Behörden damit befasst sind? Antwort zu 1: Derzeit werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 1-94 Umweltgutachten erarbeitet. Nach Finalisierung der Vorplanung durch den Bauherrn ist beabsichtigt, im IV. Quartal 2018 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie im I. Quartal 2019 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Eine Genehmigung des Neubaus ist frühestens mit Erreichen der Planreife gem. § 33 BauGB nach Durchführung der o.g. Schritte und Zustimmung des Abgeordnetenhauses möglich. Frage 2: Treffen Mitteilungen zu, dass seitens des Bezirksamtes Mitte von Berlin Bedenken gegen das Vorhaben aus ökologischer bzw. denkmalpflegerischer Sicht erhoben werden und wenn ja, welche? Antwort zu 2: Die Planung ist hinsichtlich des Umgangs mit dem Gartendenkmal Großer Tiergarten mit dem Landesdenkmalamt abgestimmt. Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung 2 hat das Landesdenkmalamt geäußert, dass grundsätzlich keine Einwände gegen die Planung bestehen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen steht mit dem Umweltamt des Bezirks Mitte in enger Abstimmung hinsichtlich der Erarbeitung der Umweltgutachten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens, um die Umweltbelange ausreichend zu berücksichtigen. Ökologische und denkmalpflegerische Belange werden auch weiterhin im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. Im Rahmen der Behördenbeteiligung werden sowohl das Landesdenkmalamt als auch das Umweltamt Mitte erneut beteiligt. Frage 3: Wie war das Land Berlin und das Bezirksamt Mitte in den vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung ausgerichteten Planungswettbewerb einbezogen, und warum stellen sich nun mögliche Bedenken des Bezirksamtes im Nachhinein heraus? Antwort zu 3: Das Land Berlin war in dem durch den Bund ausgelobten Wettbewerb durch die Senatsbaudirektorin als Sachpreisrichterin vertreten. Vertreter/innen des Bezirksamtes Mitte waren nicht Teil des Preisrichtergremiums. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat aber einen engen Informationsaustausch mit dem Bezirksamt Mitte ermöglicht. Frage 4: Welchen Beitrag wird der Senat von Berlin dazu leisten, den Neubau eines Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages schnellstmöglich zu realisieren? Antwort zu 4: Das Bebauungsplanverfahren gem. § 8 AGBauGB wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführt, um den Neubau planungsrechtlich zu sichern. Der Senat unterstützt den Bauherrn zudem bei Abstimmungen mit den zuständigen Stellen in der Berliner Verwaltung. Berlin, den 10.07.2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen