Drucksache 18 / 15 378 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 12. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2018) zum Thema: Auswirkungen der Wolfsbestände im Land Brandenburg auf Berlin und Antwort vom 05. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15378 vom 12.06.2018 über Auswirkungen der Wolfsbestände im Land Brandenburg auf Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie schätzt der Senat die Entwicklung der steigenden Wolfspopulation im Land Brandenburg für Berlin ein? Antwort zu 1: Seit einigen Jahren befinden sich Wolfsrudel im Berliner Umland, ohne dass bisher ein Nachweis dieser Tierart in Berlin gelang. Hierbei spielt vermutlich die hohe Zahl der Störungen im Randbereich der Stadt eine Rolle, die auf diese Tierart sicherlich abschreckend wirken. Auch der Autobahnring stellt eine deutliche Barriere dar. Mit der steigenden Zahl abwandernder vorjähriger Wölfe kann aber auch in Berlin mit einzelnen durchwandernden Tieren gerechnet werden. Von der Ansiedlung eines Rudels in der Stadt ist aufgrund des Raumbedarfes und des Ruhebedürfnisses der Tiere nicht auszugehen. Frage 2: Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg im Hinblick auf die Brandenburger Wolfsverordnung? Antwort zu 2: Das Land Brandenburg verfügt über eine umfassende Erfahrung im Umgang mit Wölfen. Es besteht ein enger Austausch auf Arbeitsebene zwischen den jeweils zuständigen Stellen in beiden Ländern. 2 Frage 3: Welche Auswirkungen hat die Brandenburger Wolfsverordnung auf Berlin? Antwort zu 3: Die Brandenburgische Wolfsverordnung umreißt einen aus Sicht des Senats sinnvollen Handlungsrahmen zum Umgang mit bestimmten Wölfen. Sie bietet daher auch für Berlin eine Orientierung. Darüber hinaus nimmt der Senat andere fachliche Empfehlungen zur Kenntnis, insbesondere die von der „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf“ (DBBW) herausgegebenen. Frage 4: Wer ist zentraler Ansprechpartner, wenn Wölfe in Berlin sichtbar werden? Antwort zu 4: Der Wolf unterliegt dem strengen Artenschutzrecht. Zuständig sind daher für viele Fragen die Naturschutzbehörden des Landes. Zentraler Ansprechpartner ist die oberste Naturschutzbehörde in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Da Behörden nicht immer erreichbar sind, hat die Naturschutzbehörde einige Personen als „ehrenamtliche Wolfsbeauftragte“ benannt, die auch im „Managementplan für den Wolf in Brandenburg 2013 – 2017“ aufgeführt sind. Dieser Personenkreis, in den auch Mitarbeiter der Berliner Forsten und der Naturschutzverbände eingebunden sind, tauscht sich über die Befunde und Erkenntnisse aus. Eine Evaluierung von (vermeintlichen) Wolfsbeobachtungen findet darüber hinaus mit den Wolfsexpertinnen und Experten des Landes Brandenburg und des Fachbüros „Lupus“ statt. Berlin, den 05.07.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz