Drucksache 18 / 15 380 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Michael Efler (LINKE) vom 20. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2018) zum Thema: Schulbau und -sanierung und Antwort vom 06. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Dr. Michael Efler (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 380 vom 20. Juni 2018 über Schulbau und -sanierung ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Stand bei der Berliner Schulbauoffensive? Welche wesentlichen Inhalte sieht das Konzept des Senates vor und wann ist mit einer Vorlage an das Abgeordnetenhaus zu rechnen? Zu 1.: Das Konzept der Berliner Schulbauoffensive ist mit den Senatsbeschlüssen „Berliner Schulbauoffensive –Phase I“ und „Schulbau und -sanierung in Berlin kurz-, mittel und langfristig (Phase I und Phase II)“ formuliert worden. Die Berliner Schulbauoffensive befindet sich auf Grundlage der von der Taskforce Schulbau formulierten Arbeitspakete in einem intensiven Arbeitsprozess. Mit der Installation der Taskforce als politisch besetztem Entscheidungsgremium und der Steuergruppe als der Taskforce zugeordnetem Arbeitsgremium wurde eine Entscheidungs- und Arbeitsstruktur geschaffen. Auf bezirklicher Ebene wurde die Geschäftsstelle der Bezirke dem Bezirk Neukölln zugeordnet. Diese befindet sich ebenso wie drei Regionalverbünde der Bezirke im personellen und organisatorischen Aufbau. Im Bereich des Controlling und der Steuerung der Berliner Schulbauoffensive wurde mit dem Senatsbeschluss zum Maßnahmen- und Finanzcontrolling ein Instrument des schulscharfen Controllings aller Schulbaumaßnahmen eingeführt und halbjährlich fortgeschrieben. Die der Schulbauoffensive zu Grunde liegende Schulentwicklungsplanung wird in jährlichen Monitoring-Gesprächen mit allen Bezirken aktualisiert. Daneben wurde mit dem Maßnahmencontrolling, das regelmäßig mit ebenfalls allen Bezirken durchgeführt wird, ein Kontrollinstrument für die laufenden Baumaßnahmen eingeführt. Zur technischen Weiterentwicklung der Controllinginstrumente wurde eine „Arbeitsgruppe Datenbank“ eingerichtet. 2 Ergänzend erfolgt erstmalig zum August 2018 der jährliche Bericht zum „Organisations- und Prozesscontrolling zum Schulbauprogramm“ an den Hauptausschuss. Das Abgeordnetenhaus wird somit regelmäßig durch die Berichte an den Hauptausschuss über den Stand der Berliner Schulbauoffensive informiert. Die Erhöhung der Leistungsfähigkeit im Planungs- und Baubereich wird mit dem Senatsbeschluss zur Einbindung der HOWOGE in die Berliner Schulbauoffensive vom 17. April 2018 vorbereitet und derzeit durch die Vorbereitung vertraglicher Vereinbarungen konkretisiert. Zur Qualitätssicherung im Schulbau wurden auf Grundlage der Empfehlungen der Facharbeitsgruppe Schulraumqualität die Musterraum- und Funktionsprogramme aktualisiert. Zur Vereinheitlichung der Baustandards wurde die verwaltungsübergreifende „Arbeitsgruppe Baufachliche Standards“ eingerichtet und wird noch in diesem Jahr ihre Arbeitsergebnisse vorlegen. Weiterhin wurde und werden für die Schulneubaumaßnahmen Architekturwettbewerbe durchgeführt. Die Öffentlichkeitsarbeit zur Berliner Schulbauoffensive wurde mit der Veröffentlichung des ersten „Newsletters Berliner Schulbauoffensive“ im Mai 2018 intensiviert. Eine Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsarbeit ist mit der Ausschreibung von einer für diesen Aufgabenbereich vorgesehenen Stelle bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und folgenden Stellenausschreibungen bei der Geschäftsstelle der Bezirke vorbereitet. Als ein Baustein zur Partizipation in der Berliner Schulbauoffensive wurde der Landesbeirats Schulbau eingerichtet, der den Senat insbesondere in Fragen zur Partizipation und zu Qualitätsfragen berät. In Vorbereitung auf die Etablierung von Partizipationsverfahren an den Berliner Schulen wird bis Mitte des Jahres 2018 an drei Schulen das „Pilotprojekt Partizipation“ durchgeführt, anschließend evaluiert und in konkrete Handlungsempfehlungen umgesetzt. Mit der Entscheidung des Senates Neubaumaßnahmen, Großsanierungsmaßnahmen (über 10 Mio. € gem. Gebäudescan 2016) und vom Bezirk für eine Übernahme in Amtshilfe optierte mittlere Maßnahmen (über 5,5- 10 Mio. € gem. Gebäudescan 2016) durch das Land durchzuführen, werden die Bezirke im baulichen Bereich in erheblichem Umfang entlastet. Die insgesamt 10 Neubaumaßnahmen der BSO-Tranche I („Modellvorhaben zur Beschleunigung von Schulbaumaßnahmen“ befinden sich im fortgeschrittenen Planungsprozess, so dass eine Fertigstellung voraussichtlich bis spätestens Mitte 2021 erfolgen wird. Die darauf folgende BSO-Tranche II befindet sich ebenfalls bereits im Planungsprozess. Hier steht als nächster Schritt die Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens im Herbst 2018 an. Parallel werden modulare Ergänzungsbauten (MEB) errichtet. Insgesamt wurden bereits 43 MEB errichtet, weitere 5 befinden sich derzeit im Bau, weitere 3 wurden kürzlich beauftragt und weitere 34 Standorte befinden sich in Vorbereitung und Planung. 2. Welchen Personalaufwuchs streben das Land und die Bezirke für den Schulbau und die Schulsanierung an? a) Wie viele Stellen wurden in den letzten 12 Monaten besetzt? b) Wie viele Stellen wurden in den letzten 12 Monaten ausgeschrieben? 3 c) Wie lange waren in den letzten 12 Monaten Stellen unbesetzt? Zu 2.: Mit dem Doppelhaushalt wurden 48 Vollzeitäquivalente (VZÄ) im Bereich Hochbau bzw. für Realisierungswettbewerbe Schulen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) geschaffen. Zum 30.04.2018 sind 13 VZÄ besetzt, 22 Bewerberinnen und Bewerber sind ausgewählt. Der Personalaufwuchs für Schulbau und Schulsanierung in den Bezirken erfolgt nicht trennscharf zu anderen Tätigkeiten im Hochbauamt bzw. Schulämtern. Eine vor kurzem erfolgte Abfrage unter den Bezirken brachte aus diesem Grund keine miteinander vergleichbaren Zahlen. Grundsätzlich gilt, dass für 2017 und 2018 die Bezirke für Hochbau und Tiefbau 347 Stellen geschaffen haben, darunter 96 speziell für Schulbau und –sanierung. Der Besetzungsstand dieser aufgabengebundenen Stellen kann beigefügter Tabelle entnommen werden. Bezirk Hochbau Anmerkung Soll Ist Stand 01.05.2018 Mitte 8,0 3,00 1,0 VZÄ Besetzungsverfahren abgeschlossen und im Vollzug, 5,0 VZÄ Auswahlverfahren in Durchführung, 1,0 VZÄ Bewerbung zurückgezogen und erneutes Ausschreibungsverfahren in Planung Friedrichshain- Kreuzberg 8,0 7,00 1,0 VZÄ im Ausschreibungsverfahren Pankow 8,0 7,00 2,0 VZÄ (Radwege) Besetzungsverfahren abgeschlossen und im Vollzug (voraussichtlich 06/2018) 1,0 VZÄ mangels Bewerberlage in erneutem Ausschreibungsverfahren Charlottenburg- Wilmersdorf 8,0 4,00 Spandau 8,0 7,00 1,0 VZÄ mangels Bewerberlage in erneutem Ausschreibungsverfahren Steglitz- Zehlendorf 8,0 8,00 Tempelhof- Schöneberg 8,0 8,00 2,0 VZÄ im Ausschreibungsverfahren Neukölln 8,0 7,00 1,0 VZÄ Auswahlverfahren in Durchführung Treptow- Köpenick 8,0 6,75 4 Marzahn- Hellersdorf 8,0 5,00 1,0 VZÄ Besetzungsverfahren abgeschlossen und im Vollzug (06/2018), 2,0 VZÄ Bewerbungen zurückgezogen und erneutes Ausschreibungsverfahren in Durchführung, 1,0 VZÄ Auswahlverfahren in Durchführung Lichtenberg 8,0 7,00 Reinickendorf 8,0 8,00 2,0 VZÄ Besetzungsverfahren abgeschlossen und im Vollzug (06/2018 und 10/2018) Gesamt 96,0 77,75 (Anmerkungen inklusive der für Radwege vorgesehen VZÄ) Hinzu kommen die zur Implementierung der neuen Strukturen zur Zusammenarbeit von Bezirken und Hauptverwaltung im Bereich der Schulbauoffensive geschaffenen Stellen. Die Steuergruppe der Taskforce Schulbau ist mit zehn VZÄ ausgestattet, von denen zurzeit drei besetzt sind. Für die aktuell anfallenden Arbeiten werden außerdem von den beteiligten Verwaltungen Vertreter in die Steuergruppe abgestellt. Für die Geschäftsstelle der Bezirke sind 10 VZÄ vorgesehen, für die drei Regionalverbände bis zur Vorlage eines abgestimmten Konzeptes jeweils bis zu vier VZÄ. Die Leitung der GSt BSO ist kommissarisch besetzt. Da mit den Sammelverfahren auch reguläre Stellen, die durch Fluktuation bzw. demographisch bedingte Abgänge frei werden, ausgeschrieben werden, ist eine Aussage dazu, wie lange in den letzten 12 Monaten Stellen unbesetzt waren, nicht möglich. 3. Ist es erforderlich, für die Umsetzung der Schulbauoffensive die Berliner Landesverfassung zu ändern? Zu 3.: Nein. Die verfassungsrechtliche Zuständigkeit der Bezirke für die äußeren Schulangelegenheiten bleibt unberührt. Die Bezirke werden unmittelbar Vertragspartner der Erbbaurechts- und mietverträge mit der HOWOGE. 4. Bewertet der Senat das geplante Tätigwerden der HOWOGE als Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP) oder als Öffentlich-Öffentliche-Partnerschaft (ÖÖP)? Zu 4.: Die Einbindung der HOWOGE in die Berliner Schulbauoffensive stellt – wenn man diese Begrifflichkeiten verwenden möchte – einen Fall der ÖÖP, also eine „Inhouse- Lösung“, dar, da es sich bei der Gesellschaft um eine handelt, die vollständig im Besitz des Landes Berlin ist. 5. Welches Bauvolumen soll die HOWOGE umsetzen (Angaben pro Jahr in Mio. Euro)? Wieviel von diesem Volumen soll durch eigene Vergabe und Bautätigkeit erfolgen, und wieviel durch die Vergabe an Generalunternehmer, Generalübernehmer, Totalplaner oder Totalunternehmer? 5 Zu 5.: Nach bisherigem Stand ist ein Bauvolumen von 1,2 bis 1,5 Mrd. € vorgesehen. Dies war auch ein Kriterium für die Aufteilung der Schulen zwischen der HOWOGE und der SenStadtWohn. Jahresscheiben lassen sich zurzeit noch nicht nennen, da die Planungen aber auch die konkreten Kostenermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Die HOWOGE wird im Regelfall Generalüber- bzw. –unternehmer beauftragen. Dies entspricht ihrer üblichen Arbeitsweise im Wohnungsbau. Die SenStadtWohn wird die Errichtung der Grundschulen ebenfalls auf diesem Weg vornehmen lassen, wie es auch schon bei den modularen Ergänzungsbauten (MEB) und den modularen Unterkünften für Flüchtllinge (MUF) geschehen ist bzw. geschieht. 6. Wie hoch soll die Miete für die Bezirke ausfallen (Angaben in Euro/qm), die an die HOWOGE gezahlt werden soll? Wie hoch sollen die Nebenkosten für die Bezirke ausfallen (Angaben in Euro/qm)? Wie soll den Bezirken im Gegenzug die Übernahme des Erbbaurechts an den Grundstücken an die HOWOGE vergütet werden? Zu 6.: Die von den Bezirken für die Gebäude zu zahlende Miete wird eine Kostenmiete sein. Sie setzt sich im Wesentlichen aus dem erforderlichen Kapitaldienst (Zins und Tilgung) sowie dem Erbbauzins zusammen. Da der Aufwand je Schule unterschiedlich und auch von der Lage, der Beschaffenheit und des Schnitts des jeweiligen Grundstücks abhängig ist (z.B. für die Frage der Stockwerke), kann eine konkrete Miete erst nach Abschluss der Planungen kalkuliert werden. Die Bezirke erhalten nach dem Bruttoprinzip und den Grundsätzen von Haushaltsklarheit und –wahrheit einen Erbbauzins in Höhe von 3 % - wie für andere förderungswürdige Vorhaben auch. Dieser wird dann Bestandteil der zu zahlenden Miete. Es gilt ferner: Für die Bezirke entstehen Ausgaben in Höhe der mit der HOWOGE vereinbarten Mietzahlungen, die im Haushalt eingestellt werden. Es wird dabei sichergestellt, dass für die Bezirke kein finanzieller Nachteil aus der Rolle der HOWOGE als landeseigener Baudurchführender im Vergleich zur Baudienstleistung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen entsteht. 7. Gibt es einen Geschäfts- und einen Personalentwicklungsplan für die künftige Tätigkeit der HOWOGE im Schulbau? Wenn ja, wer kann diesen einsehen? Zu 7.: Einen eigenständigen und verselbstständigten „Plan“ gibt es nicht. Die HOWOGE sieht derzeit 2 bis 3 Sanierungsbeginne und 2 bis 4 Neubaubeginne pro Jahr vor. Dafür sind 15 bis 18 Mitarbeiter geplant - 7 sind bereits vorhanden, 11 werden es zum Jahresende sein, und die weiteren Mitarbeiter werden in 2019 dazukommen. Ein Zeitplan für die Sanierungen wird aktuell federführend mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie abgestimmt. Es kann pauschal von rd. 24 bis 26 Monaten ausgegangen werden, die für die Vorbereitung und Planung individuell pro Schule benötigt werden, bevor die Bauarbeiten der Sanierung beginnen können. 6 8. Inwieweit wird Transparenz hinsichtlich der HOWOGE-Schulbauaktivität und deren vertraglicher Grundlagen hergestellt? Wird das Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten auch gegenüber der HOWOGE gelten? Wird das Informationsfreiheitsgesetz analog angewandt? Zu 8.: Die parlamentarische Kontrolle der HOWOGE erfolgt – wie im Wohnungsbau – im Rahmen des Unterausschusses Beteiligungsmanagement und –controlling des Hauptausschusses, dessen Informationsrechte uneingeschränkt gelten. Das Informations- und Auskunftsrecht der Mitglieder des Abgeordnetenhauses gilt hinsichtlich des Schulbaus/ der Sanierungen auch für die Landesbeteiligungen. Der Hauptausschuss erhält halbjährlich einen schulscharfen Bericht über die Bau-, Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen im Sinne des Auflagenbeschlusses 61 des Abgeordnetenhauses zum Haushaltsplan 2018/2019 (Drucksache Nr. 18/ 0700 (II.B.61). Die Senatsverwaltungen für Finanzen und für Stadtentwicklung und Wohnen überwachen die Tätigkeit der HOWOGE im Rahmen des Beteiligungs- und Fachcontrollings. Darüber hinaus wird die HOWOGE eine Partizipation der betroffenen und interessierten Teil- und Fachöffentlichkeit während der Bauphase sicherstellen. Die Vertragswerke (Rahmenvertrag, Musterbau- und –mietvertrag) werden nach Befassung im Senat und Rat der Bürgermeister im Abgeordnetenhaus von Berlin behandelt und anschließend veröffentlicht. Berlin, den 06. Juli 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie