Drucksache 18 / 15 384 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 20. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2018) zum Thema: Mehr Milieuschutzgebiete für Berlin: Unterstützung durch den Senat und Antwort vom 03. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Jul. 2018 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Katrin Schmidberger (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15384 vom 20. Juni 2018 über Mehr Milieuschutzgebiete für Berlin: Unterstützung durch den Senat Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Gleichwohl ist er bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirke um Stellungnahmen gebeten. Sie sind in die Antwort einbezogen. Frage 1: Für welche Gebiete wurde eine soziale Erhaltungssatzung festgesetzt oder ein Aufstellungsbeschluss gefasst (bitte aufschlüsseln nach Bezirken unter Angabe des Festsetzungs- bzw. Beschlussdatums)? Antwort zu 1: In den folgenden Tabellen sind alle derzeit rechtskräftigen 46 sozialen Erhaltungsverordnungen (Tabelle 1) sowie alle Gebiete dargestellt, für die ein Aufstellungsbeschluss gefasst worden ist (Tabelle 2). Die Angaben zur Festlegung bzw. zum Beschluss sowie die Angaben zum Datum der Rechtskraft sowie der Bekanntmachung sind jeweils zugeordnet. 2 Tabelle 1: festgelegte soziale Erhaltungsgebiete Bezirk Gebiete Festlegung / Änderung Datum Beschluss Festlegung / Änderung GVBl. Verkündung Datum Rechtskraft Mitte Sparrplatz 03.05.2016 25.05.2016 Leopoldplatz 03.05.2016 25.05.2016 Waldstraße 03.05.2016 25.05.2016 Birkenstraße 03.05.2016 25.05.2016 Seestraße 03.05.2016 25.05.2016 Friedrichshain-Kreuzberg Graefestraße 30.05.1995 27.07.1995 Luisenstadt 30.05.1995 / 28.11.2017 27.07.1995 / 17.12.2017 Bergmannstraße Nord 04.02.2003 07.03.2003 Hornstraße 28.10.2004 / 14.06.2018 15.12.2004 / 01.07.2018 Chamissoplatz 25.05.2005 12.06.2005 Boxhagener Platz 23.03.1999 / 14.05.1999 16.04.1999 Petersburger Straße 12.11.2013 22.12.2013 Weberwiese 22.07.2016 13.08.2016 Kreuzberg-Nord 06.06.2017 / 28.11.2017 17.06.2017 / 17.12.2017 Pankow Falkplatz 09.12.1997 23.03.1997 Arnimplatz 23.03.1999 04.04.1999 Humannplatz 17.10.2000 / 14.11.2017 05.11.2000 / 01.12.2017 Ostseestraße/Grellstraße 12.03.2003 03.04.2003 Pankow Zentrum 29.02.2000 / 10.09.2013 17.03.2000 / 10.10.2013 Teutoburger Platz 27.05.2014 02.07.2014 Kollwitzplatz 27.05.2014 02.07.2014 Helmholtzplatz 27.05.2014 02.07.2014 Bötzowstraße 27.05.2014 / 14.11.2017 02.07.2014 / 01.12.2017 Winsstraße 27.05.2014 02.07.2014 Pankow Süd 14.11.2017 01.12.2017 Langhansstraße 14.11.2017 01.12.2017 Komponistenviertel 14.11.2017 01.12.2017 Tempelhof-Schöneberg Barbarossaplatz/Bayrischer Platz 26.08.2014 11.09.2014 Bautzener Straße 26.08.2014 11.09.2014 Kaiser-Wilhelm-Platz 26.08.2014 / 28.06.2016 11.09.2014 / 09.07.2016 Schöneberger Insel 23.06.2015 01.07.2015 Schöneberger Norden 27.02.2018 11.03.2018 Schöneberger Süden 27.02.2018 11.03.2018 Tempelhof 27.03.2018 08.04.2018 Neukölln Schillerpromenade 07.06.2016 29.06.2016 Reuterplatz 07.06.2016 29.06.2016 Flughafenstraße/Donaustraße 14.07.2016 27.07.2016 Rixdorf 14.07.2016 27.07.2016 Körnerpark 14.07.2016 27.07.2016 Silbersteinstraße/Glasower Straße 19.07.2017 06.08.2017 Hertzbergplatz/Treptower Straße 19.07.2017 06.08.2017 Treptow-Köpenick Alt-Treptow 24.06.2016 09.07.2016 Niederschöneweide 28.04.2017 12.05.2017 Oberschöneweide 28.04.2017 12.05.2017 Lichtenberg Kaskelstraße 15.06.2017 22.07.2017 Weitlingstraße 17.05.2018 22.06.2018 Tabelle 2: Gebiete mit Aufstellungsbeschlüssen Bezirk Gebiete Aufstellungsbeschluss Datum Bekanntmachung ABl. Datum Mitte Humboldhain Nord-West 19.06.2018 29.06.2018 Kattegatstraße 19.06.2018 29.06.2018 Reinickendorfer Straße 19.06.2018 29.06.2018 Soldiner Straße 19.06.2018 29.06.2018 Charlottenburg-Wilmersdorf Gierkeplatz 29.08.2017 06.10.2017 Mierendorff-Insel 29.08.2017 06.10.2017 Tempelhof-Schöneberg Grazer Platz 23.05.2017 02.06.2017 Schöneberger Norden Erweiterung 31.01.2018 09.02.2018 Reinickendorf Letteplatz erfolgt, k.A. zum Datum - 3 Frage 2: Welche Bezirke haben ein sog. Grobscreening zur Vorbereitung von Gebietsuntersuchungen für einen ganzen Bezirk oder Teilgebiete des Bezirks durchgeführt oder beabsichtigen dies in naher Zukunft? Antwort zu 2: In folgenden Bezirken erfolgten bisher Grobscreenings: – Mitte (Gesamtbezirk, 2015) – Friedrichshain-Kreuzberg (Gesamtbezirk, 2017) – Charlottenburg-Wilmersdorf (Teilgebiete, 2015) – Steglitz-Zehlendorf (Gesamtbezirk, 2017) – Tempelhof-Schöneberg (Teilgebiete, 2017) – Reinickendorf (Teilgebiete, 2016) In folgenden Bezirken sind Grobscreenings zeitnah geplant: – Charlottenburg-Wilmersdorf (Teilgebiete) – Tempelhof-Schöneberg (Teilgebiete) – Spandau (Gesamtbezirk) – Neukölln (Teilgebiete) Frage 3: Welche Bezirke beabsichtigen oder planen keine Untersuchungen oder Festsetzungen von sozialen Erhaltungsgebieten und aus welchen Gründen? Antwort zu 3: Die Bezirke Pankow, Treptow-Köpenick und Lichtenberg planen derzeit keine weiteren Untersuchungen oder Festlegungen von sozialen Erhaltungsgebieten. In den drei Bezirken erfolgten seit dem Jahr 2016 insgesamt acht Festlegungen neuer Gebiete sowie im Bezirk Pankow zusätzlich zwei Gebietserweiterungen (vgl. Antwort zu 1). Für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf sind im Ergebnis eines Grobscreenings im Jahr 2017 derzeit keine weiteren Untersuchungen oder Festlegungen geplant. Der Bezirk Marzahn- Hellersdorf plant keine Untersuchungen oder Festlegungen. Frage 4: Welche Bezirke haben vorbereitende Untersuchungen für welche Gebiete in Auftrag gegeben? Antwort zu 4: In der folgenden Tabelle sind die Angaben der Bezirke zusammengefasst. Bezirk laufende Untersuchungen Mitte 3 Gebiete: Thomasiusstraße, Tiergarten Süd, Stadtraum Mitte Friedrichshain-Kreuzberg 1 Gebiet (Untersuchung ist ausgeschrieben): Stralauer Kiez 1 Gebietserweiterung Frage 5: Hält der Senat den berlinweit einheitlichen und von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bereitgestellten Kriterienkatalog für das Grobscreening zur Ausweisung von Milieuschutzgebieten für die 4 Anwendung auf die Außenbezirke Berlins, wie Steglitz-Zehlendorf, für sachgerecht? Falls nicht, welche Kriterien würde der Senat für die Außenbezirke empfehlen? 5.a) Inwiefern hält der Senat die in dem Grobscreening „Aufwertung und Verdrängung in Steglitz-Zehlendorf“ vom Stadtentwicklungsamt Steglitz-Zehlendorf vom 07.11.2017 verwendeten Planungsräume für sachgerecht, um zuverlässige Aussagen über den Verdacht und über das Vorliegen der Voraussetzungen für ein soziales Erhaltungsgebiet zu erhalten? 5.b) Falls nicht, wie müssten die Planungsräume verändert werden, um sachgerechte Aussagen machen zu können? Antwort zu 5: Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird kein Kriterienkatalog für das Grobscreening zur Ausweisung von Milieuschutzgebieten bereitgestellt. Vermutlich verweist die Fragestellung auf ein spezielleres Indikatorenset, das bauliche und soziale Indikatoren abbildet, die auf Aufwertungs- und Verdrängungsprozesse verweisen. Das Indikatorenset alleine reicht allerdings nicht für ein Grobscreening, da u.a. der sozioökonomische Status der Bevölkerung, Wohnbaustrukturen und Eigentumsverhältnisse nicht abgebildet werden. Diese Merkmale werden i.d.R. in den Grobscreenings der Bezirke mit in die Betrachtung einbezogen. Grundsätzlich erscheint ein methodisch differenziertes Vorgehen für die Innere und Äußere Stadt beim Grobscreening nicht notwendig. Unabhängig von der Stadtlage sind geeignete Indikatoren heranzuziehen, die Aufschluss über Aufwertungspotential, Aufwertungsdruck und Verdrängungspotential in den Räumen geben. Im Jahr 2006 wurden die “Lebensweltlich orientieren Räume“ (LOR) als räumliche Grundlage für Planung, Prognose und Beobachtung demographischer und sozialer Entwicklung in Berlin per Senatsbeschluss festgelegt. Kriterien für die Abgrenzung der LOR waren unter anderem einheitliche Baustrukturen bzw. Milieubildung. Die Planungsräume als kleinräumigste Einheit der LOR bieten sich für ein Grobscreening gut an. Alle wesentliche städtebaulichen, wohnungswirtschaftlichen, demographischen und sozialen Indikatoren bzw. Daten stehen für Planungsräume zur Verfügung und erlauben eine effiziente Bearbeitung und Vergleichbarkeit. Frage 6: Welcher Bezirk hat mit welchen Mitteln für welche Maßnahme im Prozess zur Schaffung einer Sozialen Erhaltungssatzung bzw. von Milieuschutzgebieten in den letzten fünf Jahren finanzielle Hilfen seitens des Senats erhalten? 5 Antwort zu 6 In der folgenden Tabelle sind die abgefragten Angaben zusammengefasst. Bezirk Maßnahme Gesamtkosten in Euro Kasse nach Kalenderjahren in Euro 2014 2015 2016 2017 2018 Mitte Grobscreening 20.000 20.000 - Treptow- Köpenick Untersuchung für 1 Gebiet 20.000 - 20.000 - Neukölln Untersuchungen für 2 Gebiete 90.000 - 90.000 - Untersuchungen für 4 Gebiete 120.000 - 70.000 50.000 - Tempelhof- Schöneberg Untersuchungen für 3 Gebiete 90.000 - 54.000 36.000 Frage 7: Auf welcher Grundlage wurden die Mittel vergeben und können auch andere Bezirke, die die gleichen Bedingungen erfüllen, finanzielle Hilfe beantragen und auf finanzielle Unterstützung durch den Senat hoffen? Falls ja, was finanziert der Senat dabei? Antwort zu 7: Grundsätzlich sind die Bezirke für Erhaltungsgebiete zuständig und müssen auch die notwendigen Untersuchungen, die eine Erhaltungsverordnung begründen, durchführen. Sollten Bezirke nachweisen, dass eigene Mittel dafür nicht ausreichen und auch nicht umverteilt bzw. verstärkt werden können und das ein fachlich nachvollziehbarer Bedarf besteht, kann die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen im Rahmen eigener verfügbarer Mittel finanzielle Unterstützung bieten. Diese ist ausschließlich auf Untersuchungen begrenzt. Frage 8: Wie viel Personalstellen stehen den Bezirken jeweils für wie viele Gebiete zur Verfügung und ist aus Sicht der Bezirke eine Erhöhung der Personalstellen notwendig, um überhaupt mehr Gebiete schaffen zu können? Antwort zu 8: Im folgenden sind die einzelnen Antworten der Bezirke dargestellt: Mitte Mit den bestehenden fünf Gebieten sind vier Personen beschäftigt. Für die weiteren vier Gebiete werden zwei weitere Personen eingestellt. Für eventuell drei Gebiete, die momentan vertieft untersucht werden, entsteht ein weiterer Mehrbedarf an Personal. Friedrichshain-Kreuzberg Für die zur Zeit neun festgelegten Gebiete sind vier Personen zuständig einschließlich intensiver Prüfung und Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts sowie Abschluss von Abwendungsvereinbarungen. Mit mehr Personal können mehr Gebiete festgelegt werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen auf Grund entsprechend positiver Untersuchungen 6 vorliegen. Mehr Personal wäre ebenfalls notwendig, um häufiger Kontrollen vor Ort wahrnehmen zu können und vorgefundene Rechtsverstöße intensiver ahnden zu können. Pankow Es stehen sieben und eine halbe Personalstellen für 13 Gebiete zur Verfügung. Durch die Aufgabenerweiterungen bei bestehenden Gebieten (Umwandlungsverordnung, Vorkaufsrecht) besteht die Notwendigkeit für eine weitere Personalstelle. Hinzu kommen Personalbedarfe bei mitwirkenden Fachbereichen, etwa Bauläufer bzw. Personal der Bau- und Wohnungsaufsicht zur Durchsetzung des Erhaltungsrechts (Kontrolle und Baustopps, Ordnungswidrigekietsverfahren) sowie Personalbedarf im Fachbereich Vermessung (Erstellung von Verkehrswertguachten). Charlottenburg-Wilmersdorf Für die derzeit zwei geplanten Gebiete werden zwei Personalstellen für erhaltungsrechtliche und planungsrechtlichen Beurteilungen zuständig sein. Eine weitere Stelle ist für die Umwandlungsverordnung zuständig. Sollten die Voraussetzungen für weitere Gebiete vorliegen, ist ggf. eine Personalerhöhung notwendig. Steglitz-Zehlendorf Der Bezirk hat derzeit kein Gebiet und auch keine Planung für ein Gebiet. Für das Aufgabengebiet stehen derzeit keine Personalstellen zur Verfügung. Ohne eine Erhöhung des Personalbudgets, bzw. der Personalkosten, wäre eine sachgerechte Bearbeitung nicht möglich. Tempelhof-Schöneberg Derzeit sind zwei Personen für sieben Gebiete zuständig. Weitere Personalstellen werden benötigt. Neukölln Für die sieben Gebiete stehen drei Personalstellen für den baulichen Milieuschutz und zwei Personalstellen für die Bearbeitung des Vorkaufsrechts und die Umwandlungsverordnung zur Verfügung. Der Personalbestand kann als notdürftig ausreichende Mindestbesetzung bezeichnet werden. Für eine Neuausweisung zusätzlicher Gebiete ist eine Erhöhung der Personalstellen unabdingbare Voraussetzung. Treptow-Köpenick Derzeit ist eine Personalstelle für drei Gebiete zuständig. Dies ist nicht ausreichend, um die Belange des Milieuschutzes einschließlich der Ausübung des Vorkaufsrechts umfassend bearbeiten zu können. Für die Bearbeitung der bestehenden und von zusätzlichen Gebieten sind zwei bis drei weitere Personalstellen notwendig. Lichtenberg Derzeit gibt es keine Personalstelle für die Betreuung der zwei Gebiete. Innerhalb der nächsten 12 Monate ist die Schaffung einer Stelle geplant. Für den Fall der Festlegung weiterer Gebiete muss der Personalbestand entsprechend aufgestockt werden. Reinickendorf Die in der Vergangenheit von der Senatsverwaltung für Finanzen auf zwei Jahre befristete Finanzierung für eine Stelle pro Bezirk für die Umwandlungsverordnung wird nicht mehr gewährt. Daher steht für das geplante Gebiet derzeit kein Personal zur Verfügung. 7 Frage 9: Wie wird der Senat sicherstellen, dass sein Ziel, bis zum Ende der Legislaturperiode 1,5 Millionen Menschen „unter Milieuschutz zu stellen“, erreicht wird? Antwort zu 9: Es gibt kein deklariertes Ziel des Senats, das auf eine Milieuschutzkulisse abgezielt wird, in der 1,5 Mio. Menschen im Jahr 2021 leben. Ende 2017 lebten in den derzeit festgelegten sozialen Erhaltungsgebieten rund 0,75 Mio. Menschen. Der Senat unterstützt stadtweit die Ausweisung von sozialen Erhaltungsgebieten. Die Antworten auf die Fragen 1 bis 4 belegen, dass sich die Bezirke dieser Aufgabe umfassend stellen. So stieg die Anzahl der sozialen Erhaltungsgebiete von 22 Ende 2015 auf derzeit 46 Gebiete. Von den Bezirken ist geplant, dass sich die Anzahl auf über 50 Gebiete allein bis Ende 2018 erhöhen wird. Frage 10: Falls sich ein Bezirk weigert, Milieuschutzgebiete zu erlassen obwohl die Voraussetzungen vorliegen bzw. Untersuchungsergebnisse dies empfehlen, ist es dem Senat möglich, einem Bezirk die Zuständigkeit darüber zu entziehen und selbst Gebiete zu erlassen? Und falls ja, unter welchen Voraussetzungen wird der Senat das tun? Antwort zu 10: Gemäß § 30 S. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) sind grundsätzlich die Bezirke für den Erlass von sozialen Erhaltungsverordnungen zuständig. Gemäß § 30 S. 3 i.V.m. § 7 Abs. 1 S. 4 AGBauGB hat das zuständige Senatsmitglied jedoch auch die Möglichkeit, im Einzelfall von einem Eingriffsrecht Gebrauch zu machen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Ein solches Eingriffsrecht besteht, wenn ein Handeln oder Unterlassen des jeweils zuständigen Bezirksamts im Einzelfall dringende Gesamtinteressen des Landes Berlin beeinträchtigt. Das zuständige Senatsmitglied hat dann zunächst ein Informations- und Weisungsrecht. Wird einer etwaig erteilten Einzelweisung nicht Folge geleistet, kann das zuständige Senatsmitglied das Verfahren im Wege eines Eintrittsrechts an sich ziehen. Für den Bereich des Milieuschutzes wurde vom Eingriffsrecht bisher kein Gebrauch gemacht. Frage 11: Falls eine Bezirksverwaltung bei der Beantwortung involviert war, welche Frist wurde zur Beantwortung der Frage(n) gesetzt? Antwort zu 11: Den Bezirken wurde ein Bearbeitungszeitraum für die Stellungnahmen von vier Werktagen eingeräumt (Anforderung Stellungnahme: Montag 12.00 Uhr, Fristende: Freitag 12.00 Uhr). 8 Berlin, den 03.07.2017 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen