Drucksache 18 / 15 385 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Schillhaneck (GRÜNE) vom 21. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2018) zum Thema: Schulgelder und Gebühren bei Bildungsgängen öffentlicher Träger und Antwort vom 05. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Anja Schillhaneck (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15385 vom 21. Juni 2018 über Schulgelder und Gebühren bei Bildungsgängen öffentlicher Träger ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Für welche Bildungsgänge von öffentlichen Trägern (sowohl an öffentlichen Fachschulen als auch an der Charité-Gesundheitsakademie) fallen Schulgelder oder Gebühren an und wie hoch sind diese jeweils? Bitte nach Trägern aufschlüsseln. Zu 1.: Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen werden in Berlin an staatlich anerkannten Schulen des Gesundheitswesens durchgeführt. Es gibt Schulen in privater, universitärer und freigemeinnütziger Trägerschaft und Schulen in der Trägerschaft von Krankenhäusern . Die Gesundheitsakademie der Charité erhebt von den Schülerinnen und Schüler monatlich folgenden Betrag: Logopädie: 325,50 €; Physiotherapie: 157,50 € und Diätassistenz: 105,00 €. Im Bereich der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erheben die Stiftungen des öffentlichen Rechts Pestalozzi-Fröbel Haus (PFH) und Lette Verein an den von ihnen betriebenen Schulen Schulgelder. Das Pestalozzi-Fröbel-Haus erhebt an der Fachschule für Sozialpädagogik ein monatliches Schulgeld in Höhe von 30,00 € und an der Fachoberschule ein monatliches Schulgeld in Höhe von 35,00 €. Der Lette Verein erhebt an den Berufsfachschulen sowie den Schulen des Gesundheitswesens ein monatliches Schulgeld in Höhe von 95,00 €. Öffentliche Schulen erheben kein Schulgeld. An den Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen ) werden von den Schulträgern in der Regel Schulgelder von den Auszubildenden bzw. von den Schülerinnen und Schülern erhoben, wobei das Sonderungsverbot beachtet werden muss. Im Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) ist in § 98 Absatz 3 Nr. 4 geregelt, dass eine Genehmigung unter anderem nur zu erteilen ist, wenn „eine Sonde- - - 2 rung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen ihrer Erziehungsberechtigten nicht gefördert wird“. Es handelt sich dabei um unmittelbar geltendes Recht, das keiner Umsetzung durch Verwaltungsakt bedarf. Nach der Rechtsprechung darf der Zugang zur Privatschule für sozial Schwache nicht durch die Schulgeldhöhe unangemessen erschwert werden. Das Schulgeld kann einkommensabhängig progressiv schrittweise gesteigert werden. Für das Land Berlin gilt nach den derzeitigen Regelungen, dass eine Sonderung nach Besitzverhältnissen nach geltender Rechtsprechung nur vermieden werden kann, wenn das Einstiegsschulgeld für die erste Einkommensgruppe nicht mehr als 100 € pro Monat beträgt. Die unterste Einkommensgruppe muss mindestens den Personenkreis umfassen, der nach § 50 Abs. 4 SchulG und der Lernmittelverordnung vom 16.12.2010 als unterstützungsbedürftig bei der Zahlung eines Eigenanteils zur Beschaffung von Lernmitteln gilt, d.h. Personen, deren jährliches Familieneinkommen bei maximal 29.420 € (brutto) liegt. Die Regelungen zum Sonderungsverbot werden derzeit überarbeitet. 2. Unterstützt das Land entgeltpflichtige Ausbildungsgänge anderer Träger entweder direkt oder durch Zuschüsse oder Zuwendungen an den Träger? Zu 2.: Ausbildungsstätten für Gesundheitsfachberufe im Sinne von § 2 Nr. 1a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) an Krankenhäusern, die im Krankenhausplan aufgenommen sind, haben Anspruch auf Förderung der Investitionskosten gemäß den Vorschriften des KHG in Verbindung mit dem Landeskrankenhausgesetz (LKG) (siehe Anlage). Die Anwendbarkeit des Schulgesetzes für das Land Berlin (SchulG) auf Ausbildungseinrichtungen für Gesundheitsfachberufe ist gemäß § 6 Abs. 3 SchulG ausdrücklich ausgeschlossen. Deshalb ist auch die Förderung nach § 101 SchulG (Finanzierung von Privatschulen als staatlich anerkannte Ersatzschule) nicht möglich. Die Gesundheitsakademie der Charité erhält keine Förderung, auch keine investiven Mittel je Ausbildungsplatz. Die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft ist in § 101 SchulG geregelt. Danach erhalten die beruflichen Ersatzschulen Zuschüsse in Höhe der tatsächlichen Personalkosten und höchstens in Höhe von 93 Prozent der vergleichbaren Personalkosten einer entsprechenden öffentlichen Schule. Der Berechnung werden die jahresdurchschnittlichen Schülerzahlen, die Schüler-Lehrer-Relation und die vergleichbaren Personalkostendurchschnittsätze für pädagogisches und nicht pädagogisches Personal zugrunde gelegt. Darüber hinaus gibt es für die Fachschulen für Sozialpädagogik und für die Berufsfachschulen für Altenpflege (als genehmigte Ersatzschulen) die Möglichkeit, dass das Land Berlin für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern sowie Altenpflegerinnen und Altenpflegern mit dem Abschluss einer Fördervereinbarung die Schulgeldzahlungen der Studierenden und Auszubildenden übernimmt. Derzeit werden folgende pauschalierte Fördersätze pro Auszubildenden und Monat gezahlt : - - 3 Bildungsgang Förderung je Auszubildenden /Studierenden pro Monat 1. Berufsfachschule für Altenpflege (Vollzeit) 126 € 2. Berufsfachschule für Altenpflege (Teilzeit) 111 € 3. Fachschule für Sozialpädagogik (Vollzeit) 115 € 4. Fachschule für Sozialpädagogik (Teilzeit) 106 € 5. PFH Sozialpädagogik (Vollzeit) 30 € 6. PFH Sozialpädagogik (Teilzeit) 30 € 3. Für welche Bildungsgänge, die insbesondere im Bereich Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege und Bildung und Erziehung (sog. SAGE-Berufe) in Berlin dringend benötigte Fachkräfte ausbilden, werden Schulgeld oder Gebühren erhoben? Zu 3.: Für Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen wird in Berlin für folgende Ausbildungen Schulgeld erhoben: Ergotherapie Physiotherapie Masseurin und medizinische Bademeisterin/Masseur und medizinischer Bademeister Logopädie Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenz Medizinisch-technische Radiologieassistenz Podologie Pharmazeutisch-technische Assistenz Kardiotechnikerinnen/Kardiotechniker Eine detaillierte Aufschlüsselung ist der Tabelle im Anhang zu entnehmen. Die Gesundheitsakademie der Charité erhebt in der Logopädie, Diätassistenz und Physiotherapie bis Ausbildungsbeginn 2017 ein Schulgeld bzw. Gebühren. An öffentlichen Fachschulen und Berufsfachschulen wird kein Schulgeld erhoben. Fachschulen für Heilerziehungspflege und Fachschulen für Heilpädagogik in freier Trägerschaft erheben ein Schulgeld. An den Fachschulen für Sozialpädagogik und den Berufsfachschulen für Altenpflege in freier Trägerschaft übernimmt das Land Berlin die Schulgeldzahlung (siehe Antwort zu 1. und 2.). 4. Sollen die Gebühren für Bildungsgänge bei öffentlichen Trägern oder bei Trägern, die durch das Land bezuschusst werden, abgeschafft werden? Wenn das der Fall ist, bis wann soll die Abschaffung erfolgen? Zu 4.: Auf Bundesebene wird die Abschaffung der Schulgelder angestrebt. So wurde es in der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung festgeschrieben. Dazu wurde eine Bund- Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) eingerichtet, die einen Aktionsplan für eine bedarfsorientierte Ausbildung erstellen soll. Dabei soll explizit auch die Finanzierung der Ausbildungen berücksichtigt werden. - - 4 Der Aktionsplan soll bis Ende 2019 vorliegen. Die BLAG hat unter Beteiligung Berlins bisher zweimal getagt. In den bisherigen Sitzungen wurde zunächst über das weitere Vorgehen und grundlegende Fragen der Zusammenarbeit in der BLAG diskutiert. Konkrete Ergebnisse liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. An der Gesundheitsakademie der Charité erfolgt die Abschaffung des Schulgeldes zum Ausbildungsbeginn 2018. Bei den zweckgebundenen Zuschüssen, die das Land Berlin den Trägern von genehmigten Ersatzschulen zur Verfügung stellt, handelt es sich um einen gesetzlichen Anspruch. Rechtsgrundlagen sind neben Artikel 7 GG, der § 101 Schulgesetz für das Land Berlin (Schulgesetz – SchulG), in Verbindung mit der Verordnung über Zuschüsse für Ersatzschulen (Ersatzschulzuschussverordnung – ESZV). Für die Zuschussberechnung und die Ermittlung der vergleichbaren Personalkosten werden nach den Vorgaben der ESZV jährlich die auf Basis des Vorjahres ermittelten Schüler-Lehrer-Relationen (SLR), die Personalkostendurchschnittsätze (PKS) sowie die Schülerzahlen der einzelnen Schulen als Grundlage ermittelt. Die Schulgeldersatzleistungen für die Fachschulen für Sozialpädagogik und für die Berufsfachschulen für Altenpflege unterliegen einem Haushaltsvorbehalt, d. h. das Land Berlin finanziert nach Maßgabe der Fördervereinbarung, unter Vorbehalt der Bereitstellung der finanziellen Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber. 5. Was bedeutet das für die Personen, die ihre Ausbildung bereits begonnen haben? Entfallen auch hier Schulgeld oder Gebühren? Zu 5.: An der Gesundheitsakademie der Charité entfällt das Schulgeld nicht für Schülerinnen und Schüler, die bis 2017 ihre Ausbildung begonnen haben. Seit Inkrafttreten der Fördervereinbarung am 1. August 2016 partizipieren die Schülerinnen und Schüler in der Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger und studierende Erzieherinnen und Erzieher an den Schulen in freier Trägerschaft von den Schulgeldersatzleistungen . Einbezogen sind diejenigen, die sich bereits in der Ausbildung befanden , wie auch die zum Schuljahr 2016/2017 neu in den Bildungsgang eingetretenen, sofern nicht eine Übernahme des Schulgeldes durch Dritte erfolgt. Berlin, den 05. Juli 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Anlage 1 - 2 -2 - 3 -3 - 4 -4 Ergotherapie Physiotherapie Masseur und medizinischer Bademeister Logopädie Medizinischtechnische Laboratoriumsassistenz Medizinischtechnische Radiologieassistenz Podologie Pharmazeutisch - technische Assistenz Kardiotechnikerinnen / Kardiotechniker Freigemeinnütziger Bereich Akademie der Gesundheit , Campus Buch 280 € 280 € 290 € - schulgeldfrei schulgeldfrei - - - Deutsches Herzzentrum - - - - - - - - 500 € Evangelisches Waldkrankenhaus 160 € - - - - - - - - D&B Dienstleistung und Bildung gGmbH - - - - - - 224€ - - Lette-Verein - - - - 95 € 95 € - 95 € - Wannsee-Schule e.V. 145 € 100 € - - - - - - - Privater Bereich Bernd-Blindow-Schule - - - - - - - 365 € - Euro Akademie - keine Angabe zur Höhe keine Angabe zur Höhe - - - - - - IB Medizinische Akademie 349 € 360 € - 495 € - - - - - Lehrakademie für Physiotherapie - 355 € - - - - - - - Ludwig Fresenius Schulen 380 € 350 € 300 € 495 € - - - - - Prof. Vogler Schulen - 357 € 300 € - - - - - - REHA-AKADEMIE BERLIN - 359 € - - - - - - - SAfE Spektrum Akademie für Ergotherapie 327 € 298 € - - - - - - -