Drucksache 18 / 15 388 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Cornelia Seibeld (CDU) vom 20. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juni 2018) zum Thema: Aktueller Stand der neu errichteten Unterkünfte in der Bäkestraße und der Leonorenstraße im Bezirk-Steglitz-Zehlendorf und Antwort vom 10. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Cornelia Seibeld (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15388 vom 20. Juni 2018 über Aktueller Stand der neu errichteten Unterkünfte in der Bäkestraße und der Leonorenstraße im Bezirk Steglitz-Zehlendorf ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchem Stand befinden sich die beiden Baumaßnahmen für Unterkünfte in der Bäkestraße und in der Leonorenstraße im Bezirk Steglitz-Zehlendorf? Zu 1.: Die Unterkunft in der Leonorenstraße ist bereits fertiggestellt. Die bei Bauübernahme festgestellten baulichen Mängel sind weitgehend beseitigt und die Erstausstattung der Unterkunft steht vor dem Abschluss. Die Unterkunft in der Bäkestraße steht vor der Fertigstellung, es ist für den 26.07.2018 ein Übergabetermin für diese Modulare Unterkunft für Flüchtlinge (MUF) vorgesehen. Daran schließen sich Zeiträume für die Beseitigung von baulichen Mängeln und für die Erstausstattung der Unterkunft mit Möbeln und Geräten etc. an. Derzeit wird mit einer Bezugsfertigkeit zu Anfang / Mitte September 2018 gerechnet. 2. In welchem Stand befindet sich die Ausschreibung für die jeweiligen Betreiber? Sind Betreiber bereits ausgewählt worden? Sind bereits Verträge mit den Betreibern abgeschlossen worden? Zu 2.: Der Betrieb beider Einrichtungen wurde im Rahmen des Vergabeverfahrens im April 2018 ausgeschrieben. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, so dass derzeit noch keine konkreten Auskünfte zu den Ergebnissen erteilt werden können. 3. Wie groß ist die Kapazität der jeweiligen Unterkünfte tatsächlich? Wann werden die Unterkünfte eröffnet? Mit wie vielen Personen werden sie belegt? Wie groß ist der Anteil an Familien, die die Unterkünfte beziehen werden? Zu 3.: Die Unterkunft in der Bäkestraße hat eine Kapazität von 441 Plätzen, die Unterkunft in der Leonorenstraße von 436 Plätzen. Bei der Belegung können 2 Schwankungen auftreten. Die Belegung der Räumlichkeiten erfolgt so, dass bei Familien keine zusätzlichen Personen außerhalb des Familienkreises untergebracht werden, auch wenn in den zur Verfügung stehenden Räumen noch Plätze frei werden. Die genaue Zusammensetzung kann derzeit nicht mitgeteilt werden, die Belegung erfolgt durch die Leistungsabteilung des Landesamtes für Flüchtlinge (LAF) in Abstimmung mit der Belegungssteuerung. Beim LAF Vorsprechende können eine Zuweisung für eine der beiden Unterkünfte nach Eröffnung erhalten. Darüber hinaus werden vom LAF regelmäßig sogenannte Belegungskorrekturen in Erstaufnahmeeinrichtungen durchgeführt, um Geflüchtete ohne Wohnverpflichtung in Gemeinschaftsunterkünften, so auch MUFs unterzubringen. Bei der Belegung wird auf einen ausgewogenen Anteil von Familien, Familien mit Kleinkindern bzw. schulpflichtigen Kindern und Alleinreisenden geachtet. Die Eröffnung ist abhängig von den bevorstehenden Ergebnissen des laufenden Ausschreibungsverfahrens, mit einer Eröffnung wird derzeit für die Leonorenstraße im August 2018 und für die Bäkestraße im September 2018 gerechnet. Eine genauere Angabe ist erst nach Erteilung der Zuschläge und Rücksprache mit den zukünftigen Betreiber/innen möglich 4. Auf welche besonderen Bedürfnisse von Bewohnern werden die beiden Unterkünfte ausgerichtet? Ist die Unterbringung von Menschen mit Bedarf an besonderer medizinischer Betreuung vorgesehen? Zu 4.: Der Senat trägt den besonderen Bedürfnissen von Geflüchteten im Rahmen der Unterbringung gezielt Rechnung. Für die Gemeinschaftsunterkünfte wurden daher verschiedene Personalschlüssel festgelegt, die einen besonderen Betreuungsbedarf (GU 1), den Standard (GU 2) und einen verringerten Betreuungsbedarf (GU 3) beinhalten. Das MUF in der Bäkestraße wurde dem Standard GU 2, das MUF in der Leonorenstraße dem Standard GU 1 zugeordnet. Die medizinische Betreuung erfolgt weitgehend durch die gesundheitliche Regelstruktur, bei Unterkünften des Typs GU 1 ist eine psychologische Betreuung vorgesehen. Die Belegung einer GU 1 erfolgt unter Berücksichtigung der besonderen Schutzbedürftigkeit der unterzubringenden Menschen mit Fluchthintergrund und vorhandener Bindungen im Sozialraum der Unterkunft (Kita, Schule, Ausbildung, Arbeit und Verwandte). Im Objekt „Leonorenstraße“ werden ein Mehrzweckraum, Beratungsräume, Schulungsräume, Spielzimmer für Kinderbetreuung, sowie rollstuhlgerechte Zimmer im Erdgeschoss mit 30 m² (für je zwei Bewohner) vorgehalten. Berlin, den 10. Juli 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales