Drucksache 18 / 15 389 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 20. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juni 2018) zum Thema: Hundeauslaufgebiete in Berlin, insbesondere in Treptow-Köpenick und Antwort vom 03. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Katrin Vogel (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15389 vom 20. Juni 2018 über Hundeauslaufgebiete in Berlin, insbesondere in Treptow-Köpenick Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht vollständig aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine umfassende Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Treptow-Köpenick zur Frage 6 um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Frage 1: Wie bewertet der Senat die Anzahl der Hundeauslaufgebiete in Berlin? Wie entwickelt sich die Anzahl der Hundeauslaufgebiete in den letzten 5 Jahren? Antwort zu 1: Nach Auffassung des Senats verfügt Berlin über ein gutes Angebot an Hundegärten, Hundeauslaufgebieten und Hundefreilaufflächen in Wäldern und Berliner Grünanlagen. Der Senat führt keine Statistik über Hundegärten, Hundeauslaufgebiete oder Hundefreilaufflächen. Über die bekannten Flächen in öffentlicher Zuständigkeit und die damit einhergehenden Benutzungsregeln wird im Internetauftritt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz informiert: http://www.berlin.de/senuvk/forsten/hundeauslauf/ bzw. http://www.berlin.de/senuvk/umwelt/stadtgruen/gruenanlagen/de/nutzungsmoeglichkeiten/ hundefreilauf/index.shtml. 2 Frage 2: Wie bewertet der Senat die Verteilung der Hundeauslaufgebiete über die Bezirke? Antwort zu 2: Bedingt durch die frühere Teilung der Stadt ist das Angebot an Hundeauslaufgebieten im westlichen Teil Berlins, in dem von 1961 bis 1989 kein effektives Ausweichen von Hundehaltenden in das Berliner Umland möglich war, größer als im östlichen. Das historisch gewachsene Berliner Angebot überwiegend in den Wäldern besteht unabhängig von der Zahl gehaltener Hunde und ist in seiner Gesamtfläche im Vergleich zu anderen europäischen Ballungsräumen deutschland- und europaweit einzigartig. Obwohl in den zurückliegenden Jahren in den östlichen Bezirken Berlins zusätzliche Auslaufflächen ausgewiesen wurden und die Bezirke nach dem neuen Berliner Hundegesetz Gebiete einfacher zu Auslaufgebieten für Hunde erklären können, empfinden Hundehalterinnen und Hundehalter insbesondere dort das Angebot als noch nicht ausreichend. Frage 3: Sieht der Senat Handlungsbedarf? Wenn nein, warum nicht und wenn ja, welchen? Antwort zu 3: Der Senat sieht keinen Handlungsbedarf, da das Angebot in Berlin als verhältnismäßig umfangreich erachtet wird und die Bezirke um Bereitstellung weiterer Freilaufflächen bemüht sind. Dies gestaltet sich für die Bezirke jedoch schwierig, da es nur wenige geeignete Flächen gibt, die sich für eine Nutzung als Hundeauslauf eignen und sich selten private Träger oder Hundevereine finden, die diese Flächen entsprechend betreuen würden. Bereits vor der Anschaffung eines (Haus-)Tieres sollte geprüft werden, ob eine art- und tierschutzgerechte Haltung gewährleistet werden kann, einschließlich eines ausreichenden Auslaufs. Die Verantwortung für eine artgerechte Haltung eines Hundes liegt bei der hundehaltenden Person. Existieren im Wohnumfeld keine ausreichenden Auslaufmöglichkeiten für Hunde bzw. sind vorhandene Angebote durch potentielle Hundehaltende nicht (ausreichend) nutzbar, ist eine artgerechte Tierhaltung nicht möglich. In solchen Fällen ist im Interesse des Tierwohles auf eine Hundehaltung zu verzichten. Frage 4: Ist dem Senat bekannt, dass es in Treptow-Köpenick nicht ein einziges Hundeauslaufgebiet gibt? Antwort zu 4: Nach Kenntnis des Senats gibt es in Treptow-Köpenick keine Hundeauslaufgebiete auf Waldflächen oder in Grünanlagen. 3 Frage 5: Ist dem Senat bekannt, dass es der erste Berliner Einwohnerantrag war, der die Einrichtung zweier Hundeauslaufgebiete in Treptow und in Köpenick gefordert hat? Der inzwischen vorgelegte Schlußbericht begründet das Nichthandeln mit fehlenden Grundstücken in bezirklicher Hand und der Tatsache, dass die Berliner Forsten nicht bereit wären in Köpenicks Wäldern ein Hundeauslaufgebiet einzurichten. Antwort zu 5: Dem Senat ist dieser Umstand bekannt. Gleichwohl gehört es nicht zu den Aufgaben des Senats, Vorgänge zu Hundeauslaufgebieten in bezirklicher Zuständigkeit zu verfolgen; es besteht auch in dieser Hinsicht keine Fachaufsicht. Die private Hundehaltung begründet aus Sicht des Senats kein Anrecht auf das Vorhandensein oder die Schaffung öffentlicher Hundefreilauf- oder Hundeauslaufflächen in bestimmten Bezirken oder Ortsteilen (siehe dazu auch die Antwort zu 3). Frage 6: Wie viele Gespräche gab es zwischen dem Bezirksamt Treptow-Köpenick und den Berliner Forsten? Antwort zu 6: In den vergangenen Jahren fanden diverse Gespräche zum Thema Hundeauslaufgebiete auf unterschiedlichen Ebenen zwischen dem Bezirksamt Treptow-Köpenick und den Berliner Forsten statt. Eine genaue Anzahl der Gespräche kann nicht mitgeteilt werden. Zu diesen Gesprächen liegen keine Protokolle vor. Frage 7: Warum sind die Berliner Forsten nicht bereit, ein Hundeauslaufgebiet in Köpenick einzurichten? Frage 8: Sind die Berliner Forsten bereit, ein Hundeauslaufgebiet in Treptow einzurichten? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 7 und 8: Eine Ausweitung von Hundeauslaufgebieten ist weder in Köpenick noch in Treptow vorgesehen. Die Berliner Erholungswälder zählen mit jährlich etwa 300 Millionen Waldbesuchen zu den am stärksten frequentierten Erholungsgebieten Deutschlands. Gleichzeitig sichern sie nachhaltig nutzbares Trinkwasser und Lebensräume für eine große Zahl teilweise in ihrem Bestand gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Die Vielzahl der Nutzungen und für die wachsende Stadt wichtigen Leistungen und Wirkungen dieser Naturräume führt zu erheblichen Belastungen der Wälder und erfordert wirkungsvolle Schutz- und Managementmaßnahmen. Die Erfahrung in den vorhandenen Hundeauslaufgebieten in anderen Bezirken zeigt, dass eine große Zahl freilaufender Hunde immer wieder zu einem erheblichen Konfliktpotential mit Erholungssuchenden sowie zu Störungen des Ökosystems und der damit zusammenhängenden Folgekosten zur Renaturierung führt. Das Landeswaldgesetz Berlin enthält daher eine grundsätzliche Leinenpflicht für Hunde. Auch durch die wachsende Zahl gewerblicher Hundeausführdienste und die restriktiven Regelungen des Hundeauslaufs in den Brandenburger Wäldern ist von einer weiteren 4 Übernutzung und erheblichen Belastung in den, für den unangeleinten Hundeauslauf freigegebenen, Waldflächen auszugehen. Weitere Freiflächen ohne bereits bestehende oder geplante Nutzungen stehen nur begrenzt und nicht in ausreichender Zahl im Bezirk Treptow-Köpenick zur Verfügung. Angesichts der wachsenden Stadt insbesondere durch Wohnbebauung und Infrastruktur wie zum Beispiel Schulen, Verkehrs- und Gewerbeflächen, Sozialeinrichtungen oder gesundheitliche Grundversorgung sowie der damit einhergehenden stärkeren Nutzung der bestehenden Erholungsflächen durch eine höhere Bevölkerungszahl ist davon auszugehen, dass eher weniger zusätzliche Potentiale als bisher für eine Nutzung der verbleibenden Freiflächen als Hundeauslaufgebiete bestehen. Frage 9: Kann die BIM Flächen für Hundeauslaufgebiete in Treptow-Köpenick zur Verfügung stellen? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 9: Alle landeseigenen Grundstücke werden fortlaufend vom Portfolioausschuss des Landes Berlin geclustert. Im Portfolioausschuss wird auch über die Art der Nachnutzung von nicht für unmittelbare Landesaufgaben benötigte Grundstücke entschieden. Im Zuge dessen kann der Bezirk prüfen, ob sich Grundstücke für diese Nutzung eignen. Berlin, den 03.07.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz