Drucksache 18 / 15 391 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 20. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juni 2018) zum Thema: Wie geht es weiter mit der Clearingstelle in Altglienicke? und Antwort vom 06. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Katrin Vogel (CDU) über den Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15391 vom 20. Juni 2018 über Wie geht es weiter mit der Clearingstelle in Altglienicke? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wer trägt die Kosten der Beseitigung der baulichen Mängel am Objekt Ortolfstraße 107? Zu 1.: Die Verantwortlichkeit zur Übernahme der Kosten für die Beseitigung der baulichen Mängel im Standort Ortolfstraße 107 liegt beim Eigentümer des Gebäudes. Der Eigentümer ist aufgrund des Mietvertrages zur Mängelbeseitigung verpflichtet. 2. Gab es Mietminderungen aufgrund der baulichen Mängel? Wenn ja, in welcher Höhe und wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Der mit dem Vorclearing beauftragte Träger erklärte gegenüber der Senatsverwaltung eine Mietminderung gestaffelt von 30 % bis 90 % aufgrund baulicher Mängel. Diese Mietminderung wurde von Seiten des Landes Berlins ebenso dem Eigentümer gegenüber ausgesprochen. 3. Lt. Angabe des Betreibers Sozdia ist die Einrichtung dauerhaft in die Josef-Nawrocki-Straße 5 in Friedrichshagen umgezogen, ist dies zutreffend? Zu 3.: Der Träger SozDia führt das Vorclearing für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach derzeitigem Stand übergangsweise in der Josef-Nawrocki-Straße 5 in Berlin 2 Friedrichshagen durch. Ob diese Situation dauerhaft Bestand hat, ist noch nicht geklärt . 4. Wer wird zukünftig die Einrichtung in der Ortolfstraße betreiben und ab wann wird dies der Fall sein? Zu 4.: Der Standort Ortolfstraße wird mit Stand 06. Juli 2018 nicht mehr als Betreuungsstandort genutzt. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der Vermieter haben sich auch im Lichte der Entwicklung der Zugangszahlen mit Unterstützung der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH auf einen Auflösungsvertrag geeinigt. Berlin, den 06. Juli 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie