Drucksache 18 / 15 392 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) und Andreas Statzkowski (CDU) vom 20. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juni 2018) zum Thema: Nutzbare Sportanlagen und Antwort vom 27. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) und Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15392 vom 20. Juni 2018 über Nutzbare Sportanlagen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche gedeckten Sportanlagen sind derzeit nachdem sie als Unterkünfte für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt wurden, noch nicht wieder in Betrieb? 2. Aus welchen Gründen stehen die gedeckten Sportanlagen dem Sport noch nicht wieder zur Verfügung ? 3. Wann ist jeweils mit einer Wiederinbetriebnahme der gedeckten Sportanlagen zu rechnen? Zu 1. bis 3.: Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport führt die nachfolgend aufgeführten gedeckten Sportanlagen, die zwischenzeitlich als Flüchtlingsunterkünfte genutzt wurden , als solche, die als öffentliche Sportanlage noch nicht wieder in Betrieb sind. Dort sind auch die derzeit avisierten Zeiträume der Wiederinbetriebnahme aufgeführt. Die Gründe für die noch andauernde Wiederherstellung sind verschieden. So wurden und werden teilweise im Rahmen der Arbeiten Schadstoffe entdeckt, deren Entfernung die Arbeiten verzögern. Teilweise mussten Ausschreibungen wiederholt werden , weil sich keine Gewerke für die ausgeschriebenen Arbeiten fanden. Auch die Entscheidung, Hallen im erheblichen Maße umzugestalten, führen zu einer längeren Schließung von Hallen. Örtlichkeit (Straße, Postleitzahl) Voraussichtliche Übergabe Lessingstraße 5, 12169 Juli/Aug.2018 Buckower Damm 282, 12349 Efeuweg 28, 12357 Oktober 2019 Oktober 2019 Seite 2 von 2 Glienicker Straße 24- 30, 12557 Ende August 2018 Alt Moabit 10, 10557 Osloer Straße 23 – 26, 13359 August 2018 Oktober 2018 Wrangelstraße 98, 10997 Oktober 2018 Wollenbergstraße 1, 13053 Juli 2018 Kühleweinstraße 5, 13409 Cyclopstraße 1 – 5, 13437 November 2018 September 2018 4. Welche ungedeckten Sportanlagen wurden bisher für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt? Zu 4.: Auf der Sportfreifläche der öffentlichen Sportanlage Lissabonallee 6, 14163 Berlin, dem Tennenspielfeld (Platz 3) im Stadion Wilmersdorf, Fritz-Wildung-Str. 9, 14199 Berlin sowie auf dem Spielfeld des „Sportplatzes Am Volkspark“, Hohenschönhauser Str. 76, in 10407 Berlin wurden Tempohomes zur vorübergehenden Unterbringung von Geflüchteten errichtet. 5. Gedenkt der Senat, künftig weitere Sportanlagen für die Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen ? a. Wenn ja, um welche gedeckten und ungedeckten Sportanlagen handelt es sich? b. Wenn nein, gibt es eine offizielle Verzichtserklärung des Senats gegenüber den Bezirken oder dem Landessportbund? Zu 5.: a) Auf Teilen des Grundstückes Am Beelitzhof 24, 14129 Berlin soll eine dauerhafte Gemeinschaftsunterkunft für 480 Flüchtlinge in modularer Bauweise errichtet werden . Die Aufgabe von öffentlichen Sportflächen verlangt nach § 7 Absatz 2 Sportförderungsgesetz die Feststellung eines überwiegenden öffentlichen Interesses an einer anderen Nutzung sowie die Zustimmung des Abgeordnetenhauses. Der dafür notwendigen Vorlage zur Beschlussfassung wurde am 28.06.2018 vom Abgeordnetenhaus zugestimmt. b) Entfällt aus Gründen zu 5 a). Berlin, den 27. Juni 2018 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport