Drucksache 18 / 15 393 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) vom 20. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juni 2018) zum Thema: Ausfall von Schwimmunterricht und Antwort vom 05. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15393 vom 20. Juni 2018 über Ausfall von Schwimmunterricht ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Stunden Schulschwimmen sind im Schuljahr 2017/2018 insgesamt ausgefallen? Bitte ausgefallene Stunden absolut und prozentual angeben. Zu 1.: Wie bereits in den Schriftlichen Anfragen Nr. 18/12669 und Nr. 18/13185 beantwortet , werden die Angaben zum Unterrichtsausfall nicht differenziert nach Unterrichtsfächern und Jahrgangsstufen erhoben. 2. An welchen Schulen kann der Schwimmunterricht nicht bis zum Ende des Schuljahres 2017/2018 stattfinden? a) Wann wurde der Schwimmunterricht jeweils eingestellt und welche Gründe liegen dafür vor? b) Wann wurden die Schulen, Lehrer und Eltern über den ausfallenden Schwimmunterricht informiert? Zu 2.a) und b): An fast allen Berliner Schulen konnte bis zum 29.06.2018 der Schwimmunterricht durchgeführt werden. Aufgrund einer technisch bedingten Schließung des Schwimmbades Hüttenweg musste der Schwimmunterricht für Schülerinnen und Schüler im Einzugsbereich dieser Anlage ab Mitte Juni ausfallen. 3. Inwiefern war der Senat über die ausfallenden Unterrichtsstunden informiert? 2 Zu 3.: Der Unterrichtsausfall für Schulschwimmen wird nicht zentral erfasst. 4. Welche Maßnahmen ergriff der Senat um dem drohenden Unterrichtsausfall abzuwenden? Zu 4.: Siehe Antwort zu 3. 5. Wie stellt der Senat sicher, dass vom Schwimmunterrichtsausfall betroffene Kinder dennoch die Schwimmfähigkeit erlangen? Zu 5.: Den Schülerinnen und Schülern, die am Ende eines Schuljahres im Rahmen des obligatorischen Schwimmunterrichts die Schwimmfähigkeit nicht erlangt haben, können derzeit berlinweit keine Möglichkeiten angeboten werden, im Rahmen des Schulschwimmunterrichts die Schwimmfähigkeit zu erlangen, da die vorhandenen Kapazitäten an Wasserflächen und Wasserzeiten dafür nicht ausreichen. In zwei Bezirken (Neukölln und Spandau) werden für diese Schülerinnen und Schüler Ferienschwimmkurse angeboten. 6. Gibt es eine Vereinbarung zwischen dem Senat und den Berliner-Bäder-Betrieben über eine 35- wöchige Schwimmhallennutzung pro Schuljahr? a. Wenn ja, wann wurde diese geschlossen? b. Vor dem Hintergrund welcher Annahmen wurde die Vereinbarung geschlossen? c. War der Bildungssenatorin zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung bekannt, dass nach Ansicht der Schulleiter 35 Wochen Schwimmunterricht kaum reichen, um allen Kindern das Schwimmen beizubringen? d. Welche Art von Unterricht wird in den letzten drei Wochen des Schuljahres anstelle des Schwimmunterrichts vollzogen? Zu 6. a. bis c.: Es gibt keine Vereinbarung zwischen dem Senat und den Berliner Bäder-Betrieben über eine 35-wöchige Schwimmhallennutzung pro Schuljahr. Zu 6. d.: Siehe Antwort zu 2. Berlin, den 05. Juli 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie